Ein Frührentner hat durch den Fehler eines Rechtsanwaltes keine Krankenversicherung mehr. Er ist aus der Pflichtversicherung gefallen, weil dieser RA eine „Weiterversicherung“ nicht beantragt hat. Dieser RA war als ein sog. „Betreuer für Wirtschaftsangelegenheiten“ eingesetzt und kann auch nicht haftbar gemacht werden …
Solange die Ehefrau keine volle Arbeitsstelle hat oder arbeitslos ist, hilft das Sozialamt mit einer Krankenkasse. Sollte die Ehefrau aber wieder Arbeit finden, müssen alle anfallenden medizinischen Kosten selber tragen werden. Das Soz.Amt KANN auf gesonderten Antrag, Kosten die über dem Satz liegen, übernehmen.
Niemand will hier richtig helfen und die, die vielleicht helfen wollen, können es nicht. Das ist kein Zustand für einen Menschen der mindestens 2 lebensgefährliche Krankheiten hatte. Der Betroffene braucht regelmäßig Medikamente und muß zum Arzt zur Untersuchung.
Wer kann helfen ? Bin für jeden Ratschlag, Tip oder Hinweis dankbar.
Für weitere Fragen hierzu stehe ich gerne zur Verfügung und möchte in diesem Zusammenhang auch auf folgende Homepage verweisen:
vielleicht kann er ja 3 Monate einen „Minijob+“ annehmen und ausführen, mit einem Gehalt von min. 401 EUR, dann würde er automatisch wieder gesetzlich krankenversichert und könnte es unter Umständen dann auch bleiben.
Als Frührentner darf er ausdrücklich nur 340,- EUR dazuverdienen. Aber auch dafür wäre er zu krank … Für eine Wiederaufnahme in die Krankenpflichtversicherung wurde von sog. Volljuristen bestätigt, dass man 2 Jahre Vollzeit beschäftigt werden muß.
Nun, ja…er hat darauf hingewiesen (siehe letzter Satz).
Für den Poster: es ist sinnvoller, im zweiten Brett entweder darum zu bitten die Antworten im anderen Brett zu geben oder (so mache ich es wenn ich ausnahmsweise zwei oder mehr Bretter abdecken möchte) im zweiten Brett nur einen Hinweis auf den Titel der Frage im ersten Brett zu geben (verbunden mit der Bitte sie zu lesen).
Gruß Stefan (kommt auch bei Zurechtweisungen gut, hawethie )
Ein Frührentner hat durch den Fehler eines Rechtsanwaltes
keine Krankenversicherung mehr. Er ist aus der
Pflichtversicherung gefallen, weil dieser RA eine
„Weiterversicherung“ nicht beantragt hat. Dieser RA war als
ein sog. „Betreuer für Wirtschaftsangelegenheiten“ eingesetzt
und kann auch nicht haftbar gemacht werden …
=> wenn man im grobe Fahrlässingkeit nachweisen könnte…?
Solange die Ehefrau keine volle Arbeitsstelle hat oder
arbeitslos ist, hilft das Sozialamt mit einer Krankenkasse.
Sollte die Ehefrau aber wieder Arbeit finden, müssen alle
anfallenden medizinischen Kosten selber tragen werden. Das
Soz.Amt KANN auf gesonderten Antrag, Kosten die über dem Satz
liegen, übernehmen.
Was heiß kann? Ist das Einkommen beider zu hoch daß keine laufenden Leistungen vom Sozialamt erbracht werden?
Und was spricht dagegen einen Antrag beim Sozialabeit auf einmalige Leistungen zu stellen? Hier besteht bei Recht darauf §37 Abs.1 BSHG Kranken ist (nicht kann) Krankehilfe zu Gewähren.
ich hoffe, ich konnte Dir weiterhelfen
Niemand will hier richtig helfen und die, die vielleicht
helfen wollen, können es nicht. Das ist kein Zustand für einen
Menschen der mindestens 2 lebensgefährliche Krankheiten hatte.
Der Betroffene braucht regelmäßig Medikamente und muß zum
Arzt zur Untersuchung.
Wer kann helfen ? Bin für jeden Ratschlag, Tip oder Hinweis
dankbar.
Für weitere Fragen hierzu stehe ich gerne zur Verfügung und
möchte in diesem Zusammenhang auch auf folgende Homepage
verweisen: