Person A hat durch den ehemaligen Lebensgefährten Mietschulden.
Nachdem man den Lebensgefährten gefunden hatte und der von den Schulden erfuhr hat er Privatinsolvenz angemeldet. Frage ist muss Person A jetzt weiterhin die Schulden alleine tragen?
Person A hat durch den ehemaligen Lebensgefährten
Mietschulden.
wer stand denn im mietvertrag? und wurde dieser auch wirksam gekündigt bzw. die wohnung neu vermietet?
Wenn 2 Personen als Mieter ein Mietverhältnis eingehen, dann sind wir beim Thema „Gesamtschuldnerische Haftung“
D.h. nach außen (z.B. gegenüber dem Vertragspartner - hier Vermieter) interessiert es nicht, wie sich die Mieter A+B intern den Mietpreis teilen.
Jeder der beiden Mieter haftet dem Vertragspartner/Vermieter gegenüber gesamtschuldnerisch, d.h. für die volle Miete. Der Vertragspartner kann es sich aussuchen, von welchem Mieter er gegebenenfalls die Miete oder auch Mietschulden einfordert.
siehe z.B. hier
http://de.wikipedia.org/wiki/Gesamtschuld
http://www.e-juristen.de/Rechtsberatung/Haftung-Gesa…
http://www.experten-branchenbuch.de/ratgeber/mehrere…
Wenn 2 Personen als Mieter ein Mietverhältnis eingehen, dann
sind wir beim Thema „Gesamtschuldnerische Haftung“
das ist prima, aber liegt das hier vor?