Unverschuldete Personenschäden im Straßenverkehr

Ich grüße euch recht herzlich,

meine Frage bezieht auf Personenschäden im Straßenverkehr, an denen man keine Schuld trägt und bei denen demnach auch nicht fahrlässig gehandelt wurde.

Gehen wir von folgen Szenario aus: Ich fahre mit meine Auto mit 50 km/h durch eine Straße. Vor mir steht ein parkender Wohnwagen in einer Parktasche. Ich halte mich genau an die Geschwindigkeitsbegrenzung und an die anderen einzuhaltenden Vorgaben. Als neben dem Wohnwagen lang fahre, springt ein Mann hinter einem Ball hinterher auf die Straße. Ich bremse sofort, aber treffe den Mann.
Ich bleibe am Unfallort, rufe den Krankenwagen und verhalte mich vorschriftsmäßig.
Nun ist der werte Herr leider ab der Hüfte gelähmt, kann seinem Job nicht weiter nachgehen und bedarf ab nun täglicher Pflege.

Nun die Frage, wegen der ich mich seit Stunden mit meiner Freundin streite: Muss ich für den „entstandenen Schaden“, also die Pflege, den Erwerbsausfall, o.ä. aufkommen, obwohl ich ja nicht fahrlässig gehandelt oder mich falsch verhalten habe?