wenn jemand seinem (ehemaligen)Geschäftspartner (hat die Firma schriftlich übernommen - nur noch nicht umgeschrieben) vertraut hat und dieser dann einen Haufen Schulden hinterlassen hat die nun (die Firma lief auf nur auf einen Namen) bei diesem einen geholt werden sollen, liegt eine Privatinsolvenz nahe.
Der Insolvenzverwalter soll dann das Geld von dem ehemaligen Partner holen.
Wird nun die Insolvenz ausgeführt oder bleibt alles so, wie es momentan ist, bis der Insolvenzverwalter bei dem Partner alles Verfügbare geholt hat inklusive der Folgekosten und Folgeschäden.
Hallo,
schön, dass du die FAQ:1129 beachtet hast.
Leider hat dein Artikel trotzdem einen Fehler:
Ich kann nicht verstehen, was genau passiert sein soll. Dass Fallbeispiel erschließt sich mir nicht.
Vielleicht formulierst du das doch mal etwas deutlicher, ein chronologische Abfolge wäre hilreich.
Vielen Dank für ihre Antwort.
der Gedanke ist, einen Schuldnerschutz zu erhalten.
Die Firma ist abgemeldet und macht keine Umsätze mehr, auch wegen diese Sache.
Es gibt keine Ware mehr.
Der Insolvenzverwalter ist angehalten alle verfügbaren Gelder einzusammeln.
Das einzige Geld ist aber bei dem Verursacher der Situation ( Ist seit Dezember untergetaucht ).
Der Rechtsanwalt sagt das die Verantwortung hier unmissverständlich bei dem ehemaligen Partner liegt ( Schriftverkehr ).
Nun soll der Insolvenzverwalter zum einziehen der Gelder herangezogen werden, während der unschuldige Partner den Schuldnerschutz genießt.
Die Alternative wäre den ehemaligen Partner zu verklagen ( Kosten und Zeit ) während an der zweiten Front mit den Gläubigern und Gerichtsvollziehern zu kämpfen wäre und trotzdem am Ende die Privatinsolvenz steht.
Die Frage ist aber wie der unschuldige Partner in der Zeit der beantragten Insolvenz, also während der Insolvenzverwalter verfügbare Gelder von dem verantwortlichen Partner erstreitet, behandelt wird. Und auch wenn die Gelder dann auch tatsächlich erstritten wurden.