Unverschuldeten Unfall der Versicherung melden?

Bräuchte mal dringend einen Rat!

Hatte letztes WE einen Autounfall. Mir ist auf der Autobahn ein Betrunkener mit überhöhter Geschwindigkeit hinten drauf gefahren.
Eigentlich ist die Schuldfrage klar, aber es kann ja dennoch sein, dass die gegnerische Versicherung versucht, mir eine Teilschuld anzuhängen.

Nun war ich beim Anwalt, der soweit alles in die Hand nimmt. Er meinte, ich bräuchte meine eigene Versicherung nicht informieren, das würde auch automatisch geschehen, wenn ich mein Auto (Totalschaden) bei der Zulassungsbehörde abmelde.

Nun war mein Auto so stark beschädigt, dass die Nummernschilder weg sind. Ich wollte warten, ob die Straßenmeisterei die Nummernschilder findet. Hat sie nicht und ich mein Auto auch noch nicht abgemeldet.

Bin bis Dienstag bei meiner Freundin und kann daher auch nicht zur Zulassungsstelle. Wäre dann alles gut über 7 Tage her, der Unfall.

-> Sollte ich meine Versicherung vielleicht doch noch schnell informieren?

Ich bin verunsichert, denn ich finde dazu keine eindeutigen Infos und habe Angst, dass falls mir eine Teilschuld angehängt wird, selbst wenn nur gering, ich auf den Kosten sitzen bleibe. Oder ist das richtig, dass es absolut reicht, wenn ich dann ca 10-11 Tage nach dem Unfall (mir liegt ja auch erst heute schriftlich die Meldung über den Totalschaden des Gutachters vor) mein KFZ bei der Stadt abmelde und die die Versicherung informieren?

Die Polizei meinte auch, dass der Fall eigentlich klar sei. Er hatte nen erhöhten Promillewert, überhöhte Geschwindigkeit und ist mir draufgefahren. Er hat die Ordn.Nr 01 in der Unfallmitteilung, ich nur 02.
Aber er faselte eben doch etwas davon, dass ich Schuld wäre. KA, was der sich ausdenkt und ich hab daher etwas Schiss.

Danke schonmal für die Antworten!

Nun war ich beim Anwalt, der soweit alles in die Hand nimmt.

Mehr kannst Du aus meiner Sicht nicht tun.

Er meinte, ich bräuchte meine eigene Versicherung nicht
informieren, das würde auch automatisch geschehen, wenn ich
mein Auto (Totalschaden) bei der Zulassungsbehörde abmelde.

Wenn der Anwalt falsch vorgeht, haftet seine Haftpflicht- Versicherung.

-> Sollte ich meine Versicherung vielleicht doch noch schnell
informieren?

Warum rufst Du dort nicht einfach jetzt sofort mal an?

Erdbeerzunge

Habe jetzt übrigens einfach mal so bei meiner Versicherung nachgefragt, wie das allgemein zu handhaben wäre, und die meinten tatsächlich, dass ichs nicht melden solle und ich auch, wenn später doch irgendwie eine Teilschuld zugesprochen würde, keine Ansprüche verlieren würde. Hm, bin da selbst überrascht, denn eigentlich sagen fast alle Quellen im Internet, dass man melden müsse. Aber offensichtlich hatte mein Anwalt Recht. Habe mir sicherheitshalber auch Uhrzeit und Name der Dame bei der Versicherung notiert.

Inzwischen hat mich auch die Polizei und die gegnerische Versicherung angeschrieben.
-Bei der Polizei soll ich mich nur als Zeuge gegen den anderen wegen Trunkenheit am Steuer äußern.
-Beim Anschreiben der gegnerischen Versicherung soll ich mich auch äußern, werde dort aber als Antragsteller genannt. Das Schreiben datiert von bevor mein Anwalt denen schrieb. Heisst für mich, dass der Unfallgegner seiner Versicherung den Schaden gemeldet hat und sich selbst schuldig sieht, oder interpretiere ich da zu viel hinein?

Doof, dass ich erst Mittwoch wieder zu meinem Anwalt kann. Aber nach Aussage der Dame bei meiner Versicherung ist das dann ja wohl klar und mir kann auch ohne Meldung nichts passieren, auch, wenn ich irgendwie noch eine Teilschuld hätte.

Habe jetzt übrigens einfach mal so bei meiner Versicherung
nachgefragt, wie das allgemein zu handhaben wäre, und die
meinten tatsächlich, dass ichs nicht melden solle

War doch gar nicht so schwer, da mal anzurufen, oder?

Inzwischen hat mich auch die Polizei und die gegnerische :Versicherung angeschrieben.
-Bei der Polizei soll ich mich nur als Zeuge gegen den anderen
wegen Trunkenheit am Steuer äußern.
-Beim Anschreiben der gegnerischen Versicherung soll ich mich
auch äußern, werde dort aber als Antragsteller genannt. Das
Schreiben datiert von bevor mein Anwalt denen schrieb. Heisst
für mich, dass der Unfallgegner seiner Versicherung den
Schaden gemeldet hat und sich selbst schuldig sieht, oder
interpretiere ich da zu viel hinein?

Du interpretierst gar nichts. Das macht Dein Anwalt.

Doof

Wer ist „Doof“?

dass ich erst Mittwoch wieder zu meinem Anwalt kann.

Hast Du wirklich noch nie etwas von Fax, Email oder Briefpost gehört?

Scanne das Zeug einfach ein, und sende es per Email an Deinen Anwalt, oder schicke es per Briefpost dorthin und fertig.

Hi,
wenn der Schadensverursacher von Deiner Versicherung etwas wollte, hättest du schon einen Fragebogen zu Deiner Stellungnahme von Deiner Versicherung erhalten.
LG,
Hannelore