Unverschuldeten Unfall eigener Versicherung melden

Bräuchte mal dringend einen Rat!

Hatte letztes WE einen Autounfall. Mir ist auf der Autobahn ein Betrunkener mit überhöhter Geschwindigkeit hinten drauf gefahren.
Eigentlich ist die Schuldfrage klar, aber es kann ja dennoch sein, dass die gegnerische Versicherung versucht, mir eine Teilschuld anzuhängen.

Nun war ich beim Anwalt, der soweit alles in die Hand nimmt. Er meinte, ich bräuchte meine eigene Versicherung nicht informieren, das würde auch automatisch geschehen, wenn ich mein Auto (Totalschaden) bei der Zulassungsbehörde abmelde.

Nun war mein Auto so stark beschädigt, dass die Nummernschilder weg sind. Ich wollte warten, ob die Straßenmeisterei die Nummernschilder findet. Hat sie nicht und ich mein Auto auch noch nicht abgemeldet.

Bin bis Dienstag bei meiner Freundin und kann daher auch nicht zur Zulassungsstelle. Wäre dann alles gut über 7 Tage her, der Unfall.

-> Sollte ich meine Versicherung vielleicht doch noch schnell informieren?

Ich bin verunsichert, denn ich finde dazu keine eindeutigen Infos und habe Angst, dass falls mir eine Teilschuld angehängt wird, selbst wenn nur gering, ich auf den Kosten sitzen bleibe. Oder ist das richtig, dass es absolut reicht, wenn ich dann ca 10-11 Tage nach dem Unfall (mir liegt ja auch erst heute schriftlich die Meldung über den Totalschaden des Gutachters vor) mein KFZ bei der Stadt abmelde und die die Versicherung informieren?

Die Polizei meinte auch, dass der Fall eigentlich klar sei. Er hatte nen erhöhten Promillewert, überhöhte Geschwindigkeit und ist mir draufgefahren. Er hat die Ordn.Nr 01 in der Unfallmitteilung, ich nur 02.
Aber er faselte eben doch etwas davon, dass ich Schuld wäre. KA, was der sich ausdenkt und ich hab daher etwas Schiss.

Danke schonmal für die Antworten!

Hallo,
egal ob Schuld am Unfall oder nicht, die eigene Versicherung muss benachrichtigt werden.
Wenn die Kennzeichen des Pkws verschwunden sind, müssen sie eine Anzeige bei der Polizei machen. Es könnten sonst mit Ihren Kennzeichen Straftaten begangen werden.
Die Einteilung der Polizei bei der Unfallaufnahme in Ordn.-Nr. o1 oder o2 hat versicherungsmäßig bzw. strafrechtlich nichts zu bedeuten. Es nur vorgesehen, nach Meinung der Beamten, den Verursacher auf 01 zu setzen.
M.f.G.

Dein RA hat recht. Ansonsten nur noch die Zulassungsstelle nach den Abmeldemodalität fragen wenn kein Kennzeichen (beide?) vorhanden ist. Deine Versicherung ist nicht betroffen.

Hallo, grundsätzlich hat der Anwalt recht eine meldung ist nicht nötig ist aber auch nicht hinderlich, sollte der gegner was anderes erzählen fragt die eigene versicherung immer erst an und dann gibt es ja auch noch die Verkehrsunfallanzeige.

Hallo,
bei der geschilderten Sachlage sehe ich auch keine Probleme der Schadensregulierung. Trotzdem kann es nicht schaden, wenn die eigene Versicherung von dem Vorfall Kenntnis erhält. Sie wird ja zur Schadensregulierung nicht herangezogen. Wo jetzt die vermutete Teilschuld herkommen soll, kann ich von hier nicht nachvollziehen.
Zusammenfassung: Der Unfall ist aufgenommen. Die Schuldfrage (01 Unfallverursacher ) ist in der Unfallanzeige festgelegt Ein Rechtsanwalt ist mit der Sache beschäftigt.Der eigenen Versicherung kann auch über Internet der Vorfall risikolos zur Kenntnis mitgeteilt werden.
Das ist meine Meinung zum Tatgeschehen.
MfG diwi.willi.t

Hallo,
also für mich ist die Sache relativ klar. Der Typ wird wohl zu 100% die Schuld bekommen. Es kann ja nicht angehen, dass dir eine Teilschuld zugesprochen wird, selbst wenn es nur 10% sind. Mir ist mal einer hinten drauf gefahren, da war auch sofort klar, dass er die ganze Schuld bekommt und er war nicht betrunken oder zu schnell. Und bei einem Betrunkenen sollte man da eig gar nicht lange überlegen. Selbst wenn der dir irgendwas anhängen will, das wird dem keiner abnehmen.
Wenn es dir lieber ist, dann sag deiner Versicherung doch eben Bescheid. Obwohl ich wirklich nicht glaube, dass du oder deine Versicherung da irgendwas bezahlen muss.

Gruß,
Tina

also eine Meldung bei der Versicherung, mit dem Hinweis, dass der Unfall polizeilich aufgenommen wurde und Sie nicht der Verursacher sind, kann in keinem Fall schaden …

Hallo!

Nehmen Sie bitte Kontakt mit Ihrer Versicherung auf. Auch sollten Sie die Zulassungsstelle über den Totalschaden informieren bzw. das Kfz abmelden. Wichtig ist auch für das Straßenverkehrsamt, dass die Kennzeichen nicht auffindbar sind. Rechtsauskünfte werden hier nicht erteilt, die bekommen Sie von Ihrem Rechtsanwalt.

Gruß

ein Experte

Du solltest den Unfall auf jeden Fall melden. Dann wirst Du allerdings im nächsten Jahr zunächst mal zurückgestuft, weil die warten wollen, ob nicht doch noch ein Anspruch gestellt wird. Nach einiger Zeit (ich meine 2 Jahre) ist das dann erledigt und Du bekommst Deine alten Werte und das zu viel gezahlte Geld zurück. Bei meinem Sohn (Unfall in Italien) hat das allerdings 3 Jahre gedauert.

Hallo auch,

grundsätzlich ist es völlig schadlos, auch einen unverschuldeten Unfall der Versicherung zu melden.
Das einzige „Risiko“ (insbesondere zum Jahresende hin) das dabei besteht ist folgendes:
Stellt der Unfallgegner Ansprüche an Deine Versicherung die nicht so daneben liegen, dass sich die Versicherung zumindest überlegen muss, ob evtl. doch eine Haftungspflicht besteht, so muss sie für diesen Schadensfall eine „Rücklage“ bilden.

Wenn jetzt die Klärung der Haftungsfrage nicht bis zur Feststellung des Schadensverlaufs für das laufende Versicherungsjahr (Jahresende) abgeschlossen ist, kann das dazu führen, dass Du zunächst für die nächste Versicherungsperiode so behandelt wirst, als hättest Du tatsächlich einen Schaden verursacht, d.h., es geht Dir an den SF-Rabatt.
Stellt sich die Forderung des Gegners später als unbegründet heraus, so wird das alles natürlich „wieder auf Null gesetzt“.
Dieses Risiko ist jedoch wohl demgegenüber zu verschmerzen, falls tatsächlich eine Haftung/Teilschuld festgestellt würde und die Versicherung dann wegen Vertragsverstosses (nicht unverzügliche Meldung des Schadens) Zicken macht.
Ich hoffe das hilft.
Gruß Uli

Sie in Deine Versicherungsbedingungen. Da steht sinngemäß sicher drin, das Du der VS jeden Unfall melden mußt, sonst sind die i.F.d.F. Leistungsfrei.