Hallo liebe Experten,
vor einigen Tagen hatte ich einen Autounfall, mein Auto ist seitdem nicht mehr fahrtüchtig. Da ich unschuldig war, wird die gegnerische Versicherung für den Schaden aufkommen, soweit ist bereits alles geklärt.
Man sagte mir auch, dass ich, im Falle eines Totalschadens, das Recht auf einen Leihwagen bis zum Kauf eines neuen Fahrzeugs habe.
Sollte das Auto repariert werden können, bekomme ich für die Reparaturzeit ebenso einen Leihwagen.
Wie sieht es aber mit dem Recht auf einen Leihwagen aus, wenn ich mir den Schaden auszahlen lasse, statt das Auto in die Werkstatt zu bringen???
Ich würde das Auto nämlich gerne als Unfallwagen verkaufen und mir anderweitig ein unfallfreies Auto zulegen.
Bekomme ich dann auch einen Leihwagen bis zum Kauf eines neuen Fahrzeugs???
Danke für eure Hilfe.
VG
Antje
Hallo,
bin bestimmt kein Experte, aber meine persönliche Vermutung:
Niemand kann Dich zwingen, das Du Deinen Wagen reparieren lässt, aber ich denke, das Du einen Leihwagen nur solange gewährt bekommen würdest, wie eine normale Reparatur in einer Werkstatt wohl dauern würde. Wie sich das bei einem Schaden verhält, wo das Auto komplett Schrott ist, also wo Du Dir einen neuen Wagen zulegen müßtest, weiß ich nicht. Frag doch mal allgemein Deine eigene Autoversicherung, wie die sowas handhaben.
Gruß
Moni
Hallo,
einen Leihwagen bekommst du nur für die Dauer der Reparatur oder für den Zeitraum, den du bei einem Totalschaden benötigst, um ein gleichwertiges Fahrzeug wieder zu beschaffen. ACHTUNG! Diesenm Zeitraum bestimmt ein Sachverständiger. Wenn du einen Reparaturschaden nicht reparieren lässt, bekommst du keine Leihwagenkosten/Nutzungsausfall erstattet. Beachte auch, dass du den Schaden dann nur netto erstattet bekommst, also ohne Mehrwertsteuer. Es ist dann ja auch keine mehrwersteuerpflichtige Leistung entstanden.
Grüße
Michael
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Man sagte mir auch, dass ich, im Falle eines Totalschadens,
das Recht auf einen Leihwagen bis zum Kauf eines neuen
Fahrzeugs habe.
Das ist nicht korrekt. Der Leihwagen wird solange bezahlt, bis der Totalschaden festgestellt ist, nicht bis du den neuen wagen hast.
Sollte das Auto repariert werden können, bekomme ich für die
Reparaturzeit ebenso einen Leihwagen.
Korrekt.
Wie sieht es aber mit dem Recht auf einen Leihwagen aus, wenn
ich mir den Schaden auszahlen lasse, statt das Auto in die
Werkstatt zu bringen???
Dann gibt es keinen Leihwagen von der gegnerischen Versicherung.
Bekomme ich dann auch einen Leihwagen bis zum Kauf eines neuen
Fahrzeugs???
Nein.
Wir reden hier über Schadensregulierungpraxis. Meine Aussagen entspringen meiner Erfahrung als Autofahrer und Versicherungsvermittler. Es ist durchaus denkbar, dass Versicherung anders verfahren.