Hallo
Besitzer A hat einen gut erhaltenen Pkw, Bj. 88, auf den Fahrerin B schuldhaft auffährt. Schaden unter 1000 €, den Besitzer A auf Kostenvoranschlag abrechnet. Gleichzeitig macht A merkantilen Minderwert in Höhe von 200 € gelten sowie Auslagen 20 €. Versicherung zahlt Kostenvoranschlag (ohne MwSt) - ist ok, Auslagen, aber keinen Minderwert, da Auto zu alt.
Ist das korrekt?
Danke.