Unverschuldeter Unfall

Nach einem unverschuldeten Verkehrsunfall wollte die gegnerische Versicherung trotz Kostenvoranschlag ein Gutachten. Das liegt inzwischen auch vor.
Wie macht man nun die Schadensersatzansprueche geltend?
Wie macht man auch die Gutachterkosten geltend?
Kann man andere Kosten fuer Telefon, Porto, Fahrerei zwecks Kostenvoranschlag usw. geltend machen?

Hallo !

Versicherungen beauftragen im Zweifel selbst einen Gutachter,den sie auch selbst zahlen.
Wenn man als Geschädigter einen Sachverständigen mit einem Gutachten beauftragt,dann zahlt man dessen Kosten erst einmal selbst.
Üblicherweise wird eine Direktabrechnung des Gutachters mit der gegnerischen Versicherung vereinbart.
Im Gutachten stehen auch einige Nebenkosten drin,z.B. Nutzungsausfall nach den Tagen des Werkstattaufenthalts zur Reparatur.

Sonstige Kosten muß man selbst auflisten und geltend machen. Das könnten z.B. Abschleppkosten sein,Taxikosten vom Unfallort(Werkstatt) nach Hause,wenn Wagen nicht fahrbereit usw.

MfG
duck313

Werter duck!

Unsinn, man muss nicht den Gutachter der gegnerischen Versicherung akzeptieren, wenn man am Unfall schuldlos ist. Man kann einen selbst ausgewählten Gutachter mit entsprechender Qualifikation beauftragen sowie einen Rechtsanwalt, damit alles in „trockenen Tüchern“ bleibt.

Gruß

Hallo !

Das habe ich weder gemeint noch geschrieben !

Die Anfrage lautete doch seltsamerweise,das die VS außer dem Kostenvoranschlag der Werkstatt noch ein Gutachten wollte.

Darauf bezog ich mich.
Das zahlt die VS selbst und veranlasst es auch.

Wieso sie vom Geschädigten es verlangte ? Unklar,hat sie wahrscheinlich auch nicht.

Natürlich kann man mit der Wahrnehmung seiner Rechte einen Anwalt beauftragen,wenn man am Unfall schuldlos ist,trägt die VS auch noch dessen Kosten.

MfG
duck313

Hallo duck313,

Die Anfrage lautete doch seltsamerweise,das die VS
außer dem Kostenvoranschlag der Werkstatt noch ein
Gutachten wollte
Darauf bezog ich mich.
Das zahlt die VS selbst und veranlasst es auch.

Ich würde einen gegnerischen Gutachter nicht unbedingt (oder nur unter bestimmten Voraussetzungen) an mein verunfalltes Auto lassen.

Grüße von
Tinchen

Guten Tag,

das Gutachten hat der Geschaedigte machen lassen, weil die gegnerische Versicherung sagte, dass der Kostenvoranschlag nicht anerkannt wird,da der Wagen wohl eher Totalschaden sei, da er 12 Jahre alt ist und deshalb ein Sachverstaendiger das Auto begutachten muss, ansonsten der Schaden geschaetzt werde.
Auch nach mehr als 2 Wochen nach dem Unfall hat der Geschaedigte noch nichts von der gegnerischen Versicherung gehoert. Kein Formular oder sowas, einfach gar nichts. Ist das normal?
MfG
Bomdoi

Die Anfrage lautete doch seltsamerweise,das die VS außer dem
Kostenvoranschlag der Werkstatt noch ein Gutachten wollte.

Darauf bezog ich mich.
Das zahlt die VS selbst und veranlasst es auch.

Wieso sie vom Geschädigten es verlangte ? Unklar,hat sie
wahrscheinlich auch nicht.