Hi,
Du meinst, dann muss derjenige haften, der sich das Fahrzeug
geliehen hat?
So steht es in fast jedem Mietwagenvertrag (vgl. z.B. http://www.europcar.de/tools/pkw_verm.html, und http://www.europcar.de/tools/allg_vermbed.html
„10. Haftung des Mieters
a. Bei Unfallschäden, Verlust, Diebstahl oder unsachgemäßer Bedienung des Fahrzeuges oder Verletzung vertraglicher Obliegenheiten gemäß Ziffer 5, 6 und 8 dieser Bedingungen haftet der Mieter für Reparaturkosten, bei Totalschaden für den Wiederbeschaffungswert des Fahrzeuges abzüglich Restwert, sofern er oder der Fahrer den Schaden zu vertreten hat. Daneben hat der Mieter auch etwaige anfallenden Folgeschäden, insbesondere Wertminderung, Abschleppkosten, Sachverständigengebühren und eine Verwaltungskostenpauschale zu ersetzen.“)
Ist es nicht vielmehr so, dass auch dann ein Verschulden
seitens des Vermieters/Verleihers vorliegt und der hätte dafür
Versicherungsschutz besorgen können.
Meiner Ansicht nach nein. Es steht in den Verträgen normalerweise eindeutig drin. Es gibt ja auch Leute, bei denen sich eine Privat-Haftpflichtversicherung auch auf geliehene Fahrzeuge erstreckt (in D meines Wissens unüblich, in CH sehr wohl - Zusatzdeckung „Schäden an benützen fremden PW“) und eine Vollkasko bei einem Mietwagen u.U. gar nicht erforderlich ist.
Meines Erachtens nach
dürfte der Verleiher nur die Ansprüche stellen, die ihm bei
entsprechender Versicherung auch möglich gewesen wären.
Das halte ich aus oben genannten Gründen für Spekulation.
Allerdings unter der Maßgabe, dass der Mieter/Leiher davon
ausgehen konnte, dass ausreichender Versicherungsschutz
bestand.
Verpflichtend ist definitiv eine HP.
TK und VK ist IMO keineswegs verpflichtend, da es bei Mietwagen unüblich ist, automatisch vollen Versicherungsschutz zu vereinbaren. Derartige Versicherungen müssen nach meinen Erfahrungen fast immer ausdrücklich zusätzlich vereinbart werden.
Deshalb ein Tipp an die Fragestellerin: Die Frage nach der Versicherung sollte sich eindeutig aus dem Mietwagenvertrag und den AGBs ergeben. So einen Punkt dürfte eigentlich kein Fahrzeugverleiher offen lassen.
Ciao Rossi