unverschwämte Vermieter-kündigungsfrist einhalten?

Hallo,
da ich und meine WG-Mitbewohner große Probleme mit unserer Vermieterin hatten
(zB. Betreten der Wohnung nach Lust und Laune,v.a wenn wir über das Wochenende nicht da waren, steckte sofort von außen der Schlüssel sobald sie wusste, dass wir nicht mehr da sind! Briefkasten leeren und den Brief auf den Nachttisch legen…ich weiß, klingt unglaublich-war aber so!..dann ist eine Woche lang die Heizung kaputt und man kümmert sich nicht darum etc.es gibt leider noch mehr Beispiele) und es mir jetzt zu bunt wurde und ausziehen mag, habe ich gekündigt und jetzt natürlich noch die Kündigungsfrist, die 2 Monate beträgt am Hals. Muss ich denn für diese 2 Monate zahlen, nachdem meine Vermieterin gegen sämtliche Regeln verstoßen hat? Ich habe jeden Monat meine Miete bezahlt und mich an alle Regeln gehalten und musste mir so viele Sachen gefallen lassen und sehe es irgendwie nicht ein weiterhin Geld zu überweisen, nachdem solche Sachen vorgefallen sind. Was gibt es denn in so einem Fall für Tipps? Ich wäre dankbar um Hilfe !!! Liebe Grüße

Also das betreten der Wohnung und leeren des Briefkastens ohne Ihre erlaubnis verstößt gegen jedes Mietrecht.
Ich denke wenn Sie im Mieterbund sind oder eine Rechtschutzversicherung haben bzw.Prozesskostenbeihilfe erhalten würden gehen Sie zum Mieterbund oder zum Anwalt und lassen Sie sich beraten.So weit ich weiß müssen Sie den Tag und die Zeit aufweisen können in dem der Vermieter sich unbefugt zutritt zu Ihrer Wohnung verschafft hat.Wegen der Mängel in der Wohnung müssen Sie Ihren Vermieter vorerst schriftlich abmahnen, beseitigt er die Mängel nicht in einer zumutbaren frist die Sie im Brief stellen können und es geht von dem Mangel eine gesundheitliche gefährdung aus dürfen Sie fristlos kündigen.

Hallo!
wurden die beanstandeten Zustände schriftlich gemahnt?
zeugen hierzu sind nicht massgeblich in diesem falle,
gab es einen schriftlichen-einschreiben!!!—hinweis
auf eine Kündigung ihrerseits?
sie haben schlechte karten in diesem fall,
bei reklamationen gilt der rechtsweg, hier '=
abmahnen, androhen des sofortigen auszugs,
schriftliche Anzeige bei der Polizei wegen Briefgeheimnis und …und. aber dies muss schrift-
lich gemacht werden.das ist in deutschland so,
sie verlangen ja auch ihr recht.
leider kann ihc ni chgt weiterhelfen.

Hallo Lisa

Danke für Dein Vertrauen. Ich möchte Dich bitten, dass Du Dir für die rechtlichen Aspekte einen anderen Sachverständigen suchst, denn Experte in Mietrechtsfragen bin ich nicht.

Ich wünsche Dir alles Gute für die zukünftigen Mietverhältnisse und hoffe, Du findest noch einen Experten, der Dir ein rechtliches Schlupfloch nennen kann.

Schöne Adventzeit, Frohes Fest und Guten Rutsch

LG
Christian