hi,
ich habe als privatverkäufer bei ebay einen artikel verschickt, unversichert.
der artikel ist nicht angekommen, einen nachforschungsantrag habe ich gestellt…bisher habe ich noch keinen bescheid der post.
der käufer droht jetzt mit rechtsbeistand und rücktritt vom kaufvertrag, wenn ich den artikel nicht innerhalb von 7 tagen zur verfügung stelle.
wie soll ich mich verhalten und was ist rechtlich von seite des käufers überhaupt machbar??
gruss carolyn
Hallo,
laut BGB geht die Gefahr beim Versendungkauf bei Übergabe an das Transportunternehmen auf den Käufer über. Du musst allerdings beweisen, die Sendung an das Transportunternehmen übergeben zu haben. Kannst Du dies, z.B. durch Ausagen eines anwesenden Zeugen (eher unglaubwürdig, wer geht schon mit Zeugen zur Post) oder durch Übergabequittung (idR. nur bei Einschreiben oder Paket) bist du aus dem Schneider.
Kurzum: Du behauptest die Sendung verschickt zu haben. Und wer behauptet muss beweisen.
Gruß
Matthias
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Hi Caro,
nur mal so als Frage: was war es denn für ein Artikel? Bücher- und Warensendungen dauern naturgemäß länger.
Wieviel hat er gekostet?
MfG
Julia
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hallo,
der artikel ging als päckchen zu 4,10 euro raus, der artikel wurde für 150 euro gekauft.es war ein privatverkauf.
einen zeugen habe ich, ist allerdings mein lebensgefährte…
was habe ich bei einer anzeige zu erwarten?
Hallo,
der artikel ging als päckchen zu 4,10 euro raus, der artikel
wurde für 150 euro gekauft.es war ein privatverkauf.
Das war allerdings hochgradig leichtsinnig - von beiden Seiten. Oder hat der Käufer etwa auf versichertem Versand bestanden?
einen zeugen habe ich, ist allerdings mein lebensgefährte…
Das ist nicht schlimm. Nur weil er Dein Freund ist, muß das Gericht ihn nicht gleich als Lügner abtun.
was habe ich bei einer anzeige zu erwarten?
Fragt sich, wegen was Anzeige erstattet werden soll? Da bleibt ja eigentlich nur Betrug, was eine Straftat wäre und hierbei gilt wieder die Unschuldsvermutung.
Das ist halt die Sache bei unversicherten Sendungen, die nicht ankommen:
a.) Der Verkäufer hat es nie abgeschickt
b.) Die Post hat es verschlamt
c.) Der Käufer lügt, bzw. die Sendung wurde irgendwo im Haus abgegeben
Was da im Einzelnen rauskommt, läßt sich unmöglich pauschal ohne Kenntnis der näheren Umstände sagen. Was in jedem Fall für Dich spricht, ist der Zeuge, was gegen Dich spricht, ist der Wert der Sendung.
viele Grüße,
Ralf
Guter Rat
Hallo,
Kurzum: Du behauptest die Sendung verschickt zu haben. Und wer
behauptet muss beweisen.
Gruß
Matthias
Andersherum: Der Käufer behauptet, die Ware sei nicht angekommen. Der Käufer muss beweisen.
Für´s nächste Mal nen guter Rat:
Immer auch versicherten Versand angeben. Den nimmt fast keiner, weil viele zu geizig sind (was anderes ist es nicht, warum kauft man nicht den gleichen Artikel im Laden für 20 € mehr? Bei ebay kann man sparen!), die 2,60 Euro mehr auszugeben. Das habe ich schon oft festgestellt. Lieber 2,60 € sparen und dann meckern, wenn am 2. Tag nach der Überweisung noch nichts angekommen ist…
Im Ernstfall kannst du dann sagen, dass der Käufer ja auch den versicherten Versand hätte nehmen können. Wenn er es nicht tut und was passiert ist der Käufer selbst schuld. Und wenn er den versicherten Versand nimmt kann dir das ja auch nur Recht sein.
Liebe Grüße
Timid
Hallo,
wie wärs mit einer Sendungsverfolgung?? der Kerl soll zur Post gehen und eine Sendungsverfolgung machen, das geht nämlich ohne ident code nur mit hilfe deiner adresse (also auch bei poäckchen). Er soll dir anchweisen das die post die Sendung nachverfolgt und wo sie noch angekommen ist bzw wo sie verschwunden ist.
byby
pako
hallo carolyn,
kurzer einwurf meinerseits : alles was bei mir ueber 50 euro versteigert wird, verschicke ich grundsaetzlich nur versichert. da haelt man sich einigen aerger vom hals, wenn es doch mal verloren geht. vielleicht ein kleiner tipp fuers naechste mal 
gruss manu
einen nachforschungsantrag hat sie, nach eigenen angaben im ersten posting, doch schon in die wege geleitet, ohne erfolg bis jetzt
Nein, also …
Andersherum: Der Käufer behauptet, die Ware sei nicht
angekommen. Der Käufer muss beweisen.
Unsinn.
Man kann Tatsachen beweisen aber nicht, dass etwas NICHT stattgefunden hat. So muss im Strafrecht auch stets die Schuld und nicht die Unschuld bewiesen werden. Darauf ist das westliche Rechtssystem aufgebaut.
Es gibt bestimmte Pflichten im Kaufvetrag. Der Käufer muss zahlen, der Verkäufer liefern. Im Zweifelsfall muss nachgewiesen werden, dass der jeweilige Part erfüllt wurde und nicht dass der andere seinen Part nicht erfüllt hat.
Gruß
Matthias
Hallo,
wie wärs mit einer Sendungsverfolgung?? der Kerl soll zur Post
gehen und eine Sendungsverfolgung machen, das geht …
Hallo,
zur Rechtslage: Der Versender schließt mit der Post einen Beförderungsvertrag. Der Empfänger hat, aufgrund fehlender vertraglicher Bindungen, der Post gegenüber keinerlei Ansprüche. Daher muss ein Nachforschungsantrag auch immer vom Versender gestellt werden.
Gruß
Matthias
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hallo,
habe dem käufer angeboten einen 1/3 des preises zurückzuerstatten, das hat er abgelehnt!
der käufer hat bei kauf nicht auf versicherten versand bestanden.
Hi,
muß ehrlich sagen, bei 150€ hätte ich als VK auf versichert bestanden bzw. als K die 2,60€ mehr bezahlt…
Aber egal! M.E. hast Du genug gemacht, auch das Angebot mit der Erstattung von 1/3 des Kaufpreises war sehr anständig. Die negative Bewertung hast Du wohl eh sicher, von daher warte ab, was passiert. Jetzt muß er erstmal Anzeige erstatten etc. Du hast ja auch noch einen Zeugen, daß Du versendet hast.
Und vielleicht ergibt sich bei dem Nachforschungsantrag ja doch noch etwas?
MfG
Julia
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Hi
DU solltest prinzipiell auf versichertem Versand bestehen und NUR auf ausdrücklichen Wúnsch des Käufers und auf dessen Verantwortung unversichert versenden.
HH
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Hi
wie lang ist denn der Versand her? Päckchen dauern manchmal bis zu 2 Wochen…
HH
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Ganz ehrlich…
Andersherum: Der Käufer behauptet, die Ware sei nicht
angekommen. Der Käufer muss beweisen.
das war ja gar nicht so ernst gemeint, ok? Aber plausibel ist es doch schon irgendwie:
Ich ersteigere etwas von enormen Wert, bezahle und bekomme mein Päckchen. Dann sage ich, ich hätte nichts bekommen und fordere mein Geld zurück.
Ich denke mal, so lässt sich ein hübsches Sümmchen zusammenbetrügen… Es ist einfach nur meine Überlegung gewesen. Der Käufer behauptet einfach mal so, dass er nichts bekommen hat. Vielleicht sitzt er derweil zu Hause und freut sich darüber, Geld und Ware zu bekommen. Ich bin eben sehr misstrauisch. Als Grundsatz war das allerdings nicht gemeint. OK?
Unsinn.
Man kann Tatsachen beweisen aber nicht, dass etwas NICHT
stattgefunden hat. So muss im Strafrecht auch stets die Schuld
und nicht die Unschuld bewiesen werden. Darauf ist das
westliche Rechtssystem aufgebaut.
Es gibt bestimmte Pflichten im Kaufvetrag. Der Käufer muss
zahlen, der Verkäufer liefern. Im Zweifelsfall muss
nachgewiesen werden, dass der jeweilige Part erfüllt wurde und
nicht dass der andere seinen Part nicht erfüllt hat.
Gruß
Matthias
Aber eben dafür gibt es den versicherten Versand. Wenn ich als Käufer zu geizig bin 2,60 € für eine Versandversicherung zu bezahlen (sofern es angeboten wird und der Artikel entsprechenden Wert hat) bin ich doch selbst Schuld, wenn ich meine Ware nicht bekomme.
Das einzige, was man sich aus meinem vorherigen Posting jedoch wirklich zu Herzen nehmen sollte ist, dass es immer klug ist, auch versicherten Versand anzubieten, selbst, wenn ihn niemand nutzen möchte.
Grüße
Timid
hi,
so nun will der käufer vom kaufvertrag zurücktreten.
ich habe aber meinen teil des kaufvertrages erfüllt, durch abschicken des artikels.
muss ich dennoch das geld zurückzahlen?
bitte um hilfe!!!
carolyn