eine teure Originalpatrone (40 Euro) für einen Drucker, wird mit „kostenloser Versand“ auf ebay von privat verkauft und schliesslich in einem Maxi Brief (reissfeste Luftpolsterversandtaschen) der Post dem Kunden zugesant.
Die Ware kommt nie an.
Hat der Käufer nun Pech gahabt, oder muss der Verkäufer den Schaden ersetzen? als gestritten wird, wer wäre in der Beweispflicht?
Hat der Käufer nun Pech gahabt, oder muss der Verkäufer den
Schaden ersetzen? als gestritten wird, wer wäre in der
Beweispflicht?
Gute Frage, hab ich mich auch schon gefragt; zum Glück ist sowas noch nicht vorgekommen.
Ich würde schon sagen, dass der Käufer sozusagen „Pech gehabt“ hat. Sonst hätte es doch keinen Sinn, den versicherten Versand zu nutzen, wenn sich mit dem billigerem, unversichertem Versand das gleiche Ergebnis erziehlen liese?
Allerdings sollte man in so einem Fall nicht einfach dem Käufer eine „Pech gehabt“ Mail schicken, sondern zusammen mit dem Käufer eine Lösung suchen. (zB bei der Post einen Nachforschungsantrag stellen?)
Wenn so etwas erfolglos bleibt, ist das Pech gehabt Ergebnis zwar das selbe, aber man sieht doch, dass man sich Mühe gemacht hat und kann mit einem besserem Gewissen schlafen gehn:wink:
Wie das jetzt im einzelnen genau rechtlich aussieht weiß ich allerdings auch nicht, könnte mir aber vorstellen, dass sich das zu Gunsten des Verkäufers entwickeln könnte.
Wenn der Käufer einen unversicherten Versand akzeptiert, und das sind Warensendungen, Maxi-,Großbriefe usw. nun einmal,der ist selber Schuld.
Wenn der Verkäufer in seinem Angebot unversichtern Versand anbietet, dann weiß der Käufer was passieren kann, und worauf er sich einläßt. Wenn der Käufer der Meinung ist, dann hat er die Möglichkeit den versicherten Versand mit dem Käufer abzusprechen.
Und das auch schon vor Gebotsabgabe.
Ist der Käufer nicht bereit, den versicherten Versand durchzuführen, dann steht es dem Käufer frei, zu bieten.
Wenn der Verkäufer den versicherten Versand extra bezahlt haben will, dann ist das normal.(Jedenfalls in meinen Augen) Solange er dann nicht unverschämte Forderungen stellt ist das auch in Ordnung. Dann habe ich als Käufer aber die Sicherheit, das der Käufer den Versand auch beweisen kann.
Alles andere ist halt nur"Geiz ist Geil" Mentalität.
dem Käufer eine Lösung suchen. (zB bei der Post einen
Nachforschungsantrag stellen?)
Nachforschungsaufträge kann ich bei der Post nur stellen, wenn das Paket auch versichert war, was ja in dem Fall nicht ist. Hab damit schon genug Erfahrung gesammelt.
Einen Nachforschungsantrag kannst du immer stellen. Das ist nicht viel Aufwand und zeigt zumindest „good will“, außerdem besteht dann zumindest die Möglichkeit, dass weitere Infos auftauchen.
Dass bei versicherten Sendungen die Wahrscheinlichkeit höher ist, eine befriedigende Auskunft zu erhalten steht auf einem anderen Blatt.
War das nicht so, dass die Post nur Ersatz zahlen muss, wenn bei versichertem Versand der Nachforschungsantrag erfolglos ist und bei unversichertem eben nicht?
Wenn der Käufer einen unversicherten Versand akzeptiert, und
das sind Warensendungen, Maxi-,Großbriefe usw. nun einmal,der
ist selber Schuld.
Wer lesen kann, ist klar im Vorteil. Die richtige Antwort
wurde schon 2 Tage vor Dir gepostet. Ganz so einfach ist es
nämlich nicht.
Liebe Grüße,
-Efchen
Da bin ich dann halt behindert.
Wenn Du also bitte die Freundlichkeit besitzen würdest, mir die richtige Anrwort mitzuteilen, denn ich habe sie leider nicht gefunden. Für mich ist ein Angebot bei Ebay, daß unversicherten Versand anbietet ganz eindeutig.Unversichert halt.
Auch ich biete unversicherten Versand als Standart. Versicherten Versand auf Wunsch, natürlich gegen Erstattung der entstehenden Kosten Punkt.
Aber es zieht nun einmal diese „Geiz ist Geil“ Welle durch Deutschland, und da spart der Käufer nun einmal gerne bei den Versandkosten. Und wenn der Käufer das so will, dann soll er es auch so bekommen. Dazu sei gesagt, daß bis jetzt noch nie etwas nicht angekommen ist, bei mir persönlich sei es als Käufer, oder als Verkäufer.
Aber jetzt bitte, welches ist denn die richtige Antwort?
hast du schon mal versucht einen nachforschungsantrag für ein packet zu stellen das nicht versichert ist? ich schon. und mir wurde auf der poststelle mitgeteilt das das nur geht wenn das paket versichert ist da ich dann auch eine paketnummer habe.
hast du schon mal versucht einen nachforschungsantrag für ein
packet zu stellen das nicht versichert ist? ich schon. und mir
wurde auf der poststelle mitgeteilt das das nur geht wenn das
paket versichert ist da ich dann auch eine paketnummer habe.
Dann sind Deine Postmuckel entweder blöd oder faul. Es gibt für jedes Poststück die Möglichkeit eines Suchauftrages, die Formulare heißen für die verschiedenen Versandformen aber unterschiedlich. Auch ist die Erfolgschance bei Sachen ohne Tracking-Nummer nicht sehr hoch, dennoch ist es einen Versuch wert. Der Aspekt der Kooperation des Verkäufers der verlorenen Sache mit dem Käufer spielt ja eine nicht unerhebliche Rolle.
Die Gefahr für die Sache geht beim privaten Verkauf auf Dich über, sobald die Ware an den Transporteur übergeben wurde. Wenn also der ersteigerte Artikel auf dem Postweg verloren geht oder beschädigt wird, muß der Verkäufer grundsätzlich nicht dafür haften. Auf die Frage, ob der Verkäufer nachweisen kann, daß er die Sendung zur Post gebracht hat, wird weiter unten eingegangen. Gehen wir zunächst einmal davon aus, daß er die Übergabe beweisen kann (z.B. durch einen Beleg oder durch Zeugen) und daß er die Sache auf die Art und Weise verschickt, wie es von Euch vereinbart wurde.
Und das ist für mich der wichtigste Satz
daß er die Sache auf die Art und Weise verschickt, wie es von Euch vereinbart wurde
also meine post ist bestimmt nicht faul weil ich das auf mehreren postfilialen schon versucht hatte ein nicht versichertes päckchen zu finden. weil vielleicht hast du es noch nicht bemerkt, wenn ich ein päckchen verschicke habe ich im gegensatz zu einem paket keinen beleg das das päckchen abgeschickt wurde
also meine post ist bestimmt nicht faul weil ich das auf
mehreren postfilialen schon versucht hatte ein nicht
versichertes päckchen zu finden.
Dann frage doch demnächst mal nach dem Formular „Nachforschungen im Briefdienst zu einer Sendung ohne Nachnahme“.
weil vielleicht hast du es
noch nicht bemerkt, wenn ich ein päckchen verschicke habe ich
im gegensatz zu einem paket keinen beleg das das päckchen
abgeschickt wurde
Ich weiß nicht, warum Du so schnippisch wirst. Unversicherte Sendungen kann man bei der Post suchen lassen, das ist unabhängig davon, ob man einen Beleg bekommt oder nicht. Die Erfolgsaussichten sind natürlich geringer als bei einer Sendung mit Identcode, aber wie schon mehrfach erwähnt gilt es ja, als Verkäufer mit dem Käufer so weit wie möglich zu kooperieren.
Wenn Du bei einem Gewerblichen gekauft hast, ist dieser in der Beweisplicht/Nachweisplicht, dass er an Dich Versand hat.
Mein Wissensstand.
Problem sind eben meist die Kunden, die Artikel für`n Euro, statt der real günstigen z.B. 25 Euro haben wollen, und dann mit uns Verkäufern noch über die Versandkosten „Paket“ 5,90 verhandeln wollen!
Weil wir Verkäufer scheinbar den Versand umsonst bekommen.Ich weis blos noch nicht wo.
„Geiz ist Geil“ Mentalitat ist schon sehr verbreitet !
Streitet nicht sondern löst das Problem sachlich! Wir sind alle Menschen und Fehler und Irrtümer sind uns Vorbehalten.