Hallo, wenn bei einer Tauschbörse etwas getauscht wurde und das Päckchen des anderen ankam, der eigene Maxibrief (unversichert) allerdings laut dem anderen nicht ankam, aber mit Zeuge verschickt wurde, muss dann das Päckchen des anderen zurückerstattet werden?
Zwar geht beim Versendungskauf von privat das Risiko auf den Käufer über - aber eben nur bei (nachweislich) erfolgter Aufgabe der Sendung. Ob da ein Zeuge ausreicht, der zweifelsfrei bezeugt, dass es sich tatsächlich um die Sendung mit dem Inhalt an den besagten Käufer handelte …
Ob sich da ein(kostenpflichtiger) Rechtsstreit lohnt? Zweifellos kann der Tauschparner Vertragserfüllung beanspruchen.