Unversichertes Päckchen kam angeblich nicht an

Hallo, wenn bei einer Tauschbörse etwas getauscht wurde und das Päckchen des anderen ankam, der eigene Maxibrief (unversichert) allerdings laut dem anderen nicht ankam, aber mit Zeuge verschickt wurde, muss dann das Päckchen des anderen zurückerstattet werden?

MfG
timling

Hallo!

Wenn man nichts anderes ausdrücklich vereinbart hatte, dann nicht.

Beim Tausch gelten laut BGB grundsätzlich die selben Vorschriften wie beim Kauf.
Dort Ware gegen Geld, hier eben z.B. Ware gegen Ware.

Wie beim Kauf muss der PRIVATE! Verkäufer nur die Ware abschicken, das Risiko des Verlustes oder Beschädigung trägt der Käufer.

MfG
duck313

Zwar geht beim Versendungskauf von privat das Risiko auf den Käufer über - aber eben nur bei (nachweislich) erfolgter Aufgabe der Sendung. Ob da ein Zeuge ausreicht, der zweifelsfrei bezeugt, dass es sich tatsächlich um die Sendung mit dem Inhalt an den besagten Käufer handelte …

Ob sich da ein(kostenpflichtiger) Rechtsstreit lohnt? Zweifellos kann der Tauschparner Vertragserfüllung beanspruchen.

G imager