Unverständliche Unterhaltsberechnung

Hallo

in der Düsseldorfer Tabelle werden ja alle möglichen Fälle anschaulich erlärt.
Wie wird aber der Unterhalt berechnet wenn Frau aus erster Ehe keinen Unterhalt bekommt sondern nur die beiden Kinder, inzwischen jedoch zwei weitere Kinder in neuer Ehe vorhanden sind.
Ich kann die Formeln rechnen wie ich will ich komme auf kein zufriedenes Ergebnis. PS Frau in zweiter Ehe bezieht ab jetzt Arbeislosengeld 1

Hallo,

ist doch eigentlich ganz einfach: die Düsseldorfer Tabelle ist darauf ausgelegt, dass ein Unterhaltspflichtiger unterhaltspflichtig gegenüber drei Personen - eine (Ex-)Frau und zwei Kinder ist.

Hat er mehrere unterhaltsberechtigte Personen (egal aus wieviel Beziehungen) werden alle addiert.

Er zahlt also im Beispielsfall für vier Personen und darf pro Person also um eine Stufe in die schlechtere/geringere „Gehaltsspalte“ rutschen. Zahlt er nur für eine Person, wird er so gerechnet als hätte er höheres Gehalt um zwei Stufen. Bei zwei Personen um eine Stufe.

Mangelfall (wenn das Geld nicht für alle Unterhaltsberechtigten reicht) hat eine andere Berechnung. Diese scheint ja zuzutreffen, da die neue Ehefrau öffentliche Mittel benötigt und scheinbar keinen oder zuwenig Unterhalt bekommt.

Gruß
Ingrid

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