Hallo,
mal angenommen jemand hatte der Haftpflichtversicherung einen Schaden gemeldet.
Nach Begutachtung durch die Versicherung kam ein Brief, der aussagte, dass die Regulierung abgelehnt werde, weil der Schaden sich nicht hätte wie geschildert zutragen können.
Außerdem verlangte die Versicherung, dass der Geschädigte die Kosten des Gutachters selbst zahlen müsse.
Dies wurde mit der Versicherung insoweit geklärt, dass die Kosten des Gutachters doch nicht zu Lasten des Schadensmelders gehen, da der Geschädigte ohne böse Absicht von falschen Voraussetzungen ausging.
Nun enthält diese Zubilligung des Versicherers aber noch folgende Formulierung:
„dies erfolgt ohne Rechtspflicht für künftige Schadensfälle“
Was könnte diese Formulierung bedeuten? Ist nun der Versicherungsschutz erloschen? Wird man ein genaues Auge auf den Versicherungsnehmer werfen?
Gruß
Lawrence