was für Einnahmen stellen unversteuert ausgezahlte Provisionen dar und wo sind diese im Rahmen einer Steuererklärung anzugeben.
Beispiel:
Einem Angestellten einer Versicherungsgesellschaft werden Provisionen unversteuert ausgezahlt. Die Provisionszahlung erfolgt jedoch aus einer nebenberuflichen Tätigkeit als Vers.-Vermittler, d.h. sie hat mit dem 1. Arbeitsverhältnis als Angestellter nichts zu tun.
Einem Angestellten einer Versicherungsgesellschaft werden
Provisionen unversteuert ausgezahlt. Die Provisionszahlung
erfolgt jedoch aus einer nebenberuflichen Tätigkeit als
Vers.-Vermittler, d.h. sie hat mit dem 1. Arbeitsverhältnis
als Angestellter nichts zu tun.
erfolgt jedoch aus einer nebenberuflichen Tätigkeit als
Vers.-Vermittler, d.h. sie hat mit dem 1. Arbeitsverhältnis
als Angestellter nichts zu tun.
Dann sind das Einkünfte aus Gewerbebetrieb.
auch auf die Gefahr hin, dass mein Beitrag off topic ist, kann ich mir eine Anmerkung nicht verkneifen.
Alle Gesellschaften führen für ihre hauptberuflichen AN auch Konten für sie als selbständige nebenberufliche Vermittler. Niemand ist es offenbar bisher aufgefallen, dass die Soz.Vers. seit letztem Jahr ihre Geringfügigkeitsrichtlinien geändert hat. Dabei wurde auch der Begriff der einheitlichen Beschäftigung präzisiert. Danach kann es sehr gut sein, dass auch eine solche Selbständigkeit für den gleichen Arbeitgeber als Arbeitnehmertätigkeit angesehen wird.
Das würde dazu führen, dass die Provisionen Lohnbestandteile werden und hierfür Soz.Vers. Beiträge und Lohnsteuer zu zahlen sind.
Dann brauchen sich diese Kollegen keine Gedanken mehr über die Selbstversteuerung zu machen.