Unverzinsliche Mietkaution von 1995

Folgender Sachverhalt:

Mieter M hat Vermieter A 1985 laut Mietvertrag 1.000 DM als unverzinsliche Mietkaution geleistet.

Käufer B kauft die Wohnung von A im Jahre 1995, erhält jedoch von A trotz Aufforderung nicht die Mietkaution. Auch Mieter M reagiert nicht.

Nun zieht Mieter M aus und will die Mietkaution zurück haben.

Wie ist die Rechtslage? Käufer B kann natürlich die Nichterhaltung der Mietkaution nicht schlüssig beweisen. Muss er sie nun zurückerstatten?

Und wie sieht es mit der Verzinsung aus? Muss er nur die 1.000 DM leisten oder auch eine marktübliche Verzinsung für 26 Jahre? Und wie hoch wäre diese anzusetzen?

Vielen Dank

Hallo Peterle,

aus meiner Sicht schuldet Ihnen der Verkäufer der Wohnung die Kaution und Sie schulden diese dem Mieter.

Die Kaution ist zu verzinsen, die Höhe der unterschiedlichen Sätze seit Beginn kann Ihnen Ihre Bank benennen.

Ich wünsche Gutes Gelingen bei der Auflösung.