Hallo,
von einer Urlaubsreise mitgebrachte Andenken (befanden sich im Koffer=unverzollt,Warenwert etwa 150 Euro) würde ich gerne in meinem Webshop wieder zum Kauf anbieten. Verstosse ich gegen Import oder Steuergesetze damit?
Grüße und Danke.
Hallo,
Reisefreigrenze sind 175 EUR, insofern mußtest du diese Sachen allein vom Wert her nicht verzollen - es sei denn Du hast Waren importiert, die Sonderbestimmungen unterliegen, z. B. verbrauchssteuerpflichtige Waren wie Tabak, Parfum, Branntwein/Alkohol, Kaffee, …
Illegal wäre auch die Einfuhr pornografischen oder gewaltverherrlichenden Materials, Verstösse gegen das Washingtoner Artenschutzabkommen CITES (Kroko-Produkte, Schildkröten, Elfenbein, geschützte Tierarten usw.).
Einfuhr von Medikamenten ist Privatpersonen ebenfalls generell verboten. Grund: die Mittel haben keine deutsche Zulassung, somit keinen deutschen Beipackzettel, bei Komplikationen kann der behandelnde Arzt nicht auf entsprechende Infos im Beipackzettel oder hiesigen Datenbanken zugreifen. Außerdem ist es ein Haftungsproblem da der ausländische Hersteller nicht von der deutschen Gerichtsbarkeit erreicht werden kann und nicht für Schadensersatz- oder Schmerzensgeldforderungen belangt werden kann.
Einzige Ausnahme: ein Reisender führt „eine der Reise angemessene Menge“ eines Medikaments mit, also z. B. eine kleine Packung Kopfschmerztabletten (500er-Packung aus dem amerikanischen Supermarkt fällt nicht darunter!).
Ansonsten verboten: Markenpiraterie und Urheberrechtsverletzungen. Mit einer 10-EUR-Rolex-Uhr aus der Türkei kann irgend etwas nicht stimmen… De facto schaut der Zoll darüber hinweg weil er bei strenger Anwendung der Gesetzeslage ausnahmslos jeden Türkeiurlauber rankriegen müßte - wer kommt da nicht mit gefälschten Produkten zurück?
Außerdem dürfen private Einfuhren innerhalb der Reisefreigrenzen nur nicht-gewerblichen Zwecken dienen, dementsprechend ist es auch nicht gestattet Mengen mitzubringen, bei denen der Verdacht besteht dass das nicht dem persönlichen Be- und Verbrauch dient, sondern zu gewerblichen Zwecken bestimmte Waren sind. Und das ist nun aber bei dir der Fall.
Weiterhin könnte das Finanzamt bei einer Prüfung Rechnungen verlangen um zu erfahren woher du diese Waren hast, zu welchem Preis eingekauft wurde und wo das in deiner Buchhaltung auftaucht.
Du kannst dann zwar sagen dass du die Waren zollfrei eingeführt hast weil sie unterhalb einer Reisefreigrenze lagen. Aber da verschwimmen die Grenzen zwischen privater und gewerblicher Einfuhr, gerade auch weil du die Sachen eben doch hättest verzollen müssen wenn sie einem gewerblichen Zweck dienen… ein strenger Finanzbeamter könnte da durchaus Ärger machen.
Gruß,
MecFleih
Danke für die ausführliche Info… und wieder einer Falle aus dem Weg gegangen…
Gruß!
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