Mein Sohn hat am 01.10. eine neue Arbeitsstelle angetreten. Im Vertrag ist als Gehaltssauszahlungstermin der 15. eines Monats vereinbart. Am 15.10. hat er nun nichts bekommen und von Kollegen weiß er seit heute, dass der Chef erst am 15.11. das erste mal zahlen wird, aber nicht für dann geleistete 6 Wochen, sondern nur für einen Monat. Das bedeutet demnach, dass mein Sohn permanent ein Gehaltsdelta von 2 Wochen vor sich her schiebt.
Ist das rechtens und wenn nein, was kann man tun?
MfG
Petra Reber
Hallo,
Mein Sohn hat am 01.10. eine neue Arbeitsstelle angetreten. Im
Vertrag ist als Gehaltssauszahlungstermin der 15. eines Monats
vereinbart. Am 15.10. hat er nun nichts bekommen und von
Kollegen weiß er seit heute, dass der Chef erst am 15.11. das
erste mal zahlen wird, aber nicht für dann geleistete 6
Wochen, sondern nur für einen Monat. Das bedeutet demnach,
dass mein Sohn permanent ein Gehaltsdelta von 2 Wochen vor
sich her schiebt.
Ich sehe da nichts unrechtes wenn es so im Arbeitsvertrag steht. Es ist eher die Regel bei Arbeitsverhältnissen die nach Stunden abgerechnet wird. Erst müssen die Arbeitsnachweise gesammelt werden, dann die Lohnbuchhaltung die Daten evtl. an externe Dienstleister weitergeben und dann muss auch noch die Banklaufzeit berücksichtigt werden. Auszahlung erfolgt dann meist zwischen 10 und 15.
Wichtig ist dass das Gehalt dann auch spätestens am 15. auf dem Konto ist. Viele AG gewähren aber auch Vorschüsse für regelmässige Zahlungen am 1. des Monats. Einfach mal mit dem AG sprechen.
Gruß vonsales
Danke erstmal für die Antwort. Im Falle meines Sohnes ist im AV aber ein festes Monatsgehalt vereinbart, ist also nichts mit Arbeitsnachweis u.s.w., oder sehe ich das falsch??? Außerdem ist im AV die Regelung des Abrechnungszeitraums gar nicht erwähnr, es steht nur drin: Gehaltszahlung am 15. des Monats und Punkt.
Tut mir leid, aber einsehen tu ich das ehrlich gesagt nicht.
MfG Petra Reber
Danke erstmal für die Antwort. Im Falle meines Sohnes ist im
AV aber ein festes Monatsgehalt vereinbart, ist also nichts
mit Arbeitsnachweis u.s.w., oder sehe ich das falsch???
Wenn es sich um einen gewerblichen Auszubildenden handelt ist das vorgehen zum 15. zu bezahlen korrekt.
Macht auch unser Steuerbüro für den gewerblichen Azubi so, obwohl auch die Möglichkeit bestünde ihn am Monatsende, mit den Angestelltengehältern zu bezahlen.
Ich bin mir nicht sicher, glaube aber das hängt bei uns mit der SOKA zusammen.
Außerdem ist im AV die Regelung des Abrechnungszeitraums gar
nicht erwähnr, es steht nur drin: Gehaltszahlung am 15. des
Monats und Punkt.
Tut mir leid, aber einsehen tu ich das ehrlich gesagt nicht.
Warum frägst Du im Ausbildungsbetrieb nicht einfach höflich nach?
Hi!
Wieder mal FAQ1129 nicht verstanden??
von Kollegen weiß er seit heute, dass der Chef erst am 15.11. das
erste mal zahlen wird, aber nicht für dann geleistete 6
Wochen, sondern nur für einen Monat.
Ein fiktiver AN würde mal abwarten und sehen, was am 15.11. nun wirklich aufs Konto reinfließt … Kollegen reden oft viel und sehr spaßig ist es, neuen AN Gruselgeschichten einzureden.
Grüße,
Tomh