Folgende Situation:
Es erscheint ein Buch, mit einer Verspätung von drei Jahren. Der Verlag teilt den privaten Subskribenten in einem merkwürdigen Schreiben mit, dass er das Buch in zwei Teilen ausliefern wird (Bildteil und Textteil, jeweils im Abstand von ca. 8 Wochen), für jeden Teil eine Vorauszahlung verlangt und die schon um drei Jahre überzogene Subskriptionsfrist nun rigoros auf wenige Tage limitiert.
Mir als Wiederverkäufer hat er für die 75 bestellten Einheiten keine Vorauszahlung abverlangt, sondern eine ganz normale Rechnung erstellt. (Es geht um ca. DM 15.000.-). Er hat seit Jahren eine Einzugsermächtigung von meinem Konto.
Als die beiden Rechnungen für die 75 gelieferten Bildteile (1x 15, 1 x 60 St.) einging, bat ich den Verleger schriftlich den Rechnungsbetrag erst dann abzubuchen, wenn der Textteil zum Buch ebenfalls erschienen ist. Damit ihm dadurch kein finanzieller Schaden entsteht, erklärte ich mich sogar bereit, dass der Rechnungbetrag für die anschliessend folgenden Textteile nicht wie sonst bei diesem Verlag üblich auf 4 Wochen valutiert zu werden braucht, sondern dann sofort abgebucht werden kann.
Daraufhin schrieb mir der Verlag (nach 3 Wochen), dass er den Betrag sehr wohl wie vereinbart in den nächsten Tagen abbuchen wird. Was er dann auch getan hat. (Das allein empfand ich als eine Unverschämtheit.)
Würde ich von meinem Recht Gebrauch machen den Betrag zurückzurufen, würde er umgehend die Bücher zurückfordern. Auch ansonsten würde er die Geschäftsverbindung mit sofortiger Wirkung lösen, da „ohnehin keine Rechtsverpflichtung besteht“. Wohlgemerkt, ich hatte (in freundlichem Ton) um nichts weiter gebeten als einen Zahlungsaufschub um 4 Wochen aus den genannten Gründen und bin ansonsten eine zuverlässige Kundin.
Ich antwortete, dass die Rechtsverpflichtung seinerseits sehr wohl bestünde, und zwar bis zur vollständigen Auslieferung der 75 zugehörigen Textbände, da der Bildteil ohne den Textteil überhaupt nicht zu gebrauchen ist und da das zweiteilige Buch ja auch komplett bestellt war. Eine Rücksendung käme auf keinen Fall in Frage. Ich schrieb ihm ausserdem, dass ich den Rechnungsbetrag am Ende der sechs Wochen zurückzufen werde, und zwar in dem Fall, dass die Textteile bis dahin nicht erschienen sein sollten. Selbstverständlich werde ich ohne Abzug zahlen, sobald die bestellte Ware vollständig geliefert ist.
Dieses Schreiben (v.22.12.00, Faxprotokoll als Nachweis vorhanden) wurde bislang nicht beantwortet.
(Letzter Rückabetag der beiden Lastschriften ist der 6. Februar, angekündigter Erscheinungstermin des Textteiles „Ende Januar/Anf. Feb.“).
Soweit so gut.
Soeben erfuhr ich vom Autoren des Werkes selbst, dass der Textteil überhaupt nicht in den nächsten Tagen oder Wochen erscheinen kann, weil er noch gar nicht im Druck ist. Ich kramte die beiden Rechnungen und die zugehörigen Kontoauszüge raus. Dabei stellte ich ausserdem fest, dass die abgebuchten Beträge aus für mich nicht ersichtlichen Grund jeweils um ca. DM 100.- höher sind als der Rechnungsbetrag.
Ich möchte also die Rechnungsbeträge in der nächsten Woche zurückrufen. Nicht zuletzt deshalb, weil meine Hausbank in Anbetracht der merkwürdigen Bitte um Vorauszahlung und wegen des ganzen Geschäftsgebahrens Zweifel an der Liquidität der Firma äusserte.
Ich möchte (im Fall einer Insolvenz des Verlages) natürlich auch nicht auf bezahlten, aber unvollständigen und daher unverkäuflichen Büchern sitzen bleiben. Zumal ich meinen Kunden auch als Zahlungsziel den Erscheinungstermin des Textbandes genannt hatte.
Die Bildbände wurden teilweise bereits an die Subskribenten ausgeliefert, da ich ja auch zunächst keinen Anlass hatte das nicht zu tun.
Frage: Was passiert, wenn ich den Betrag zurückrufe?
Kann der Verlagsinhaber mich auf Herausgabe der Bildteile verklagen?
Müsste ich ihn gar auf Herausgabe der Textteile verklagen?
Danke
Gundel (Karin Montag)