Ich habe ein paar Fragen zum Thema Reparaturkosten von Haushaltsgeraäten?
Wenn bei der Reraratur einer Waschmaschine der eigentliche Schaden zwar behoben wurde, aber ein anderer danach auftaucht, (z.B. bei der Reparatur wurde der Motor ausgetauscht, aber die Elektronik ist nicht ganz in Ordnung -das wurde aber beim Probelauf nicht erkannt), inwieweit müsste die Auftraggeberin mit noch mehr Kosten rechnen? Vor allem: wenn bei Abholung der Waschmaschine ein ungefährer Betrag der Reparatur festgesetzt wurde und der bereits mit der Reparatur erreicht wurde?
Außerdem würde mich interessieren, welche Garantiebedingungen bestehen, wenn sie nicht in den Geschäftsbedingungen des Auftrags zu finden sind?
Kommt ja häufig vor.
Gerät kommt mit Fehlerangabe in Werkstatt,man repariert und tauscht Teil aus,beim Testlauf stellt man weiteren Fehler fest,der neue Kosten verursachen würde,die nicht genannt werden konnten,da noch unbekannter Fehler.
Kostenvoranschlag(unverbindlich) wird deutlich überschritten.
Anruf beim Kunden erforderlich zur Abklärung,ob Kunde es wünscht oder auch nicht. Denn es kann aus wirtschaftlicher Sicht sinnvoll sein,Reparatur abzubrechen und nur schon eingebaute Teile und Lohn zu bezahlen.
Anders beim(seltenen)Pauschal-Reparaturpreis oder Festpreis,da sind alle Kosten drin,egal was ausgetauscht werden muss.
Bei Großgeräten gibts das m.E. fast nie,eher bei Elektronik-Kleingeräten,Kameras und Handys etwa.
Auf das ausgetauschte Teil gibt es auch die gesetzliche Gewährleistung.
Beispiel Motor der WM ersetzt,dann gilt dafür wieder 2 Jahre Gewähr mit allen rechtlichen Problemen,den Mangel nach mehr als den ersten 6 Monaten ab Reparatur nachzuweisen.
Kommt die reparierte WM aus Werkstatt zurück und nach einiger Zeit tritt ein neuer,anderer Fehler auf,dann wäre das unabhängig vom ersten Fehler zu sehen. Dafür haftet die Werkstatt nicht.
Sie hatte Motor gewechselt,weil der defekt war,das war der Auftrag,den haben sie erfüllt.