ich habe vor kurzem eine Festplatte über Ebay versteigert. Alles lief soweit bestens, bis der Käufer die Platte erhielt. Er behauptete, daß sie defekt sei und daher den Kauf rückgängig machen möchte. Er schrieb mir auch, daß er bereits drei identische Platten mit dem gleichen Fehler besitzt und deswegen sicher wisse, daß der Fehler schon vor dem Verkauf vorhanden war. Das kann ich so nicht nachvollziehen, da die Platte bei mir einwandfrei funktionierte. Um Druck auf mich auszuüben rekonstruierte er alle Daten auf der Platte, schickte mir eine Datei davon zu und loggte sich mit meinem Kennwort bei Ebay ein, um sich selbst eine gute Bewertung in meinem Namen zu geben.
Ich wollte natürlich schnellstmöglich meine Festplatte wiederbekommen um weiteren Datenmißbrauch zu unterbinden. Da die Festplatte von mir noch während der Garantiezeit verkauft wurde, schickte ich ihm zusammen mit der Platte auch die Originalrechnung. Inzwischen habe ich die Festplatte wieder (per Nachname) nicht jedoch die Originalrechnung. D.h., sollte die Festplatte tatsächlich einen Defekt aufweisen, dann kann ich sie ohne die Rechnung nicht mehr umtauschen. Es fehlt für meine Begriffe also ein wesentlicher Bestandteil des Wertes. Der Käufer reagiert inzwischen auf keine email mehr und hat nun auch eine ihm gesetzte Frist verstreichen lassen, ohne mir die Rechnung zu schicken.
Nun meine Frage:
Was kann ich in diesem Fall gegen ihn unternehmen? Ist es sinnvoll Anzeige zu erstatten?
Mal so eine Frage… hast du denn das Geld bekommen für die Festplatte???
Wenn nicht, dann schreib die Rechnung lieber ab, denn um die zurückzubekommen müßtest du beweisen können, daß du die Rechnung mitgesandt hast - Behauptungen nützen da rein gar nichts!
Einziger Versuch den du hast, wäre, das du EBAY informierst, da die gegen solche Nutzer vorgehen, aber auch hier wird das Problem vermutlich sein, daß deine Behauptungen völlig wurscht sind, wenn der andere behauptet er hätte keine Rechnung bekommen!
danke für Deine schnelle Antwort.
Das Geld für die Platte hatte ich erhalten, bevor ich die Festplatte an den Käufer abgeschickt habe. Beim Rückgängig machen des Kaufvertrages habe ich ihm das Geld per Nachname zurückerstattet. Zeugen habe ich nur dafür, daß die Rechnung jetzt nicht mit im Paket war. Dafür, daß ich sie ihm geschickt habe, habe ich leider keine Zeugen.
Also scheints schlecht auszusehen, daß ich zu meinem Recht komme, oder?
teile doch dem ehemaligen Käufer mit, dass er dir die Originalrechnung innerhalb von 7 Tagen zusenden solle, sonst würdest du von ihm Schadenersatz verlangen, da das Teil nicht mehr umgetauscht werden könne.
Wenn du noch eine Kopie der Rechnung hast, reicht diese auch aus, um einen Umtausch bei dem Händler zu verlangen. Der kann sich nicht auf die Originalrechnung berufen, denn diese ist nicht defekt, sondern nur das gekaufte elektronische Teil.
danke für Deine schnelle Antwort.
Das Geld für die Platte hatte ich erhalten, bevor ich die
Festplatte an den Käufer abgeschickt habe. Beim Rückgängig
machen des Kaufvertrages habe ich ihm das Geld per Nachname
zurückerstattet. Zeugen habe ich nur dafür, daß die Rechnung
jetzt nicht mit im Paket war. Dafür, daß ich sie ihm geschickt
habe, habe ich leider keine Zeugen.
Selbst wenn du Zeugen hättest würde er vermutlich Zeugen stellen die das Gegenteil behaupten. Solche Typen ahben schnell jemand der für sie aussagt…
Online-Auktionen haben halt ein großes Betrugsrisiko und diesmal hat es halt dich getroffen - sofern die Platte halt defekt ist…
Du kannst zwar noch Ebay informieren, aber alles andere kostet wohl nur noch mehr Zeit/Geld…ich würde es bei Ebay belassen und dort auch forschen, mit wem der Typ noch zu tun hat(hatte und die wenigstens vorwarnen.
Was ich auf alle Fälle noch machen würde, wäre ein Strafanzeige zu stellen. Du wirst zwar dadurch dein Recht kaum bekommen und auch die Strafanzeige ist wenig erfolgsversprechend, aber dieser Typ wird zumindest schonmal dort aktenkundig ;o)))
Bernd
Also scheints schlecht auszusehen, daß ich zu meinem Recht
komme, oder?
nochmals danke für Deine Tips. Das mit der Strafanzeige habe ich mir auch schon überlegt. Die Frage ist halt nur, ob es für mich irgendwelche Konsequenzen hätte, wenn ich Strafanzeige erstatte, ohne Aussicht auf Erfolg. Nicht, daß er mir dann deswegen noch eine Verleumdungsklage oder ähnliches anhängt.
Bei Ebay ist der Vorfall inzwischen in seiner Akte gespeichert. Aber sie werden erst dann etwas gegen ihn unternehmen, wenn mehrere Beschwerden einngegangen sind. Mehr konnte ich da leider nicht erreichen. Ob die Platte wirklich defekt ist konnte ich bisher noch nicht testen, da ich einfach noch keine Zeit hatte sie in meinen Rechner einzubauen. Mache ich aber garantiert demnächst.
die Frist von 7 Tagen hatte ich ihm bereits gesetzt und er hat sie leider ohne jegliche Reaktion verstreichen lassen. Und eine Kopie der Rechnung besitze ich leider nicht. Das ist halt mein Poblem.
Trotzdem danke für Deine Mühe.