Vor zwei Jahren sind mir beim Öffnen einer mit Zaunelementen (1,8m x 2,5m) zehn Elemente auf den Oberschenkel gefallen, so daß es zu einem komplizierten Trümmerbruch kam. Würde im Anschluß opariert und habe nun einen 35 cm langen Fermum Nagel im Oberschenkel. Bei der Heilung kam es zu Komplikationen, so daß ich letztendlich bis ans Lebensende humpeln muß. Bei der gerichtlichen Untersuchung kam heraus, dass die Palette das doppelte Gewicht hatte, als angegeben. Da die Zaunelementen wie ein Hüttendach auf der Palette gestellt waren, wobei in der Mitte ein Holzgetell für Stabilität sorgte, wirft man mir vor, unvorsichtig bei der Öffnung der Haltebänder gehandelt zu haben. Die Elemente standen unten ca. 50 cm auseinander, oben lagen sie aneinander. Das Gericht gibt mir trotzdem 50% Selbstschuld,da ich nach Öffnung nicht an die Seite getreten bin, um zu beobachten, ob die Palette auseinander fällt. 50% bekekommt der Hersteller, da der Transport und die Fertigung der Palette nicht einwandfrei war. Kennt jemand ein ähnliches Urteil, oder kann mir helfen. Das Gericht ist dabei, meine Revision abzulehnen. Für eine schnelle Antwort wäre ich dankbar.
Kann man nachvollziehen.
Welche Fachkunde hast du denn ? Bist Du beruflich mit solchen Arbeiten vertraut oder bist Du privater Endverbraucher dem man so eine Palette vor den Garten gestellt hat ?
Du wirst doch sicherlich anwaltlich vertreten, oder ? Ist das nach dem Unfall alles mit Fotos dokumentiert worden ? Hat man einen Testaufbau der Ladung wiederholt ?
Die Teilung der Verantwortung sagt doch schon, es haben beide Fehler gemacht.
Man muss aber mal überlegen, diese Konstruktion hat offenbar das beladen, den Transport und das abladen überstanden. Es kann nicht völlig instabil gewesen sein.
Zum Unglück, es ist also das ganze Paket aus 2 x 5 Zaunteilen einseitig umgeklappt und hat die Mittelstützung mitgerissen ? Oder geschah das nach Abnahme von einseitig 1 oder mehr Zaunteilen, was zum Ungleichgewicht und Zusammenbruch führte ?
Hast Du das Gericht und den Hersteller/Verpacker mal gefragt wie man die Gurtbänder hätte lösen sollen um nicht im Gefahrenbereich zu stehen ?
MfG
duck313
DAS stand ja nun da, auch wenn mir der Vorwurf seltsam vorkommt:
Vielen Dank für die Antworten.
- Ich bin fachlich dahingehend nicht versiert. 2. Die Palette wurde mir so (siehe Bild) auf den Hof gestellt.
- Es ist die eine Seite (10 Elemente) umgefallen. Der Rest ist mit dem Holzgerüst stehen geblieben.
Gott sei Dank hatte ich nach Lieferung ein Foto davon gemacht.
Das erste Bild ist direkt nach Lieferung gemacht, die anderen nach dem Unfall.
Ergänzung:
Ergänzend dazu zu sagen ist, daß 20 Zaunelementen plus 21 Pfähle auf der Palette waren. Das Gesamtgewicht war mit 348 kg angegeben, obwohl es rein rechnerisch sicherlich das doppelte sein sollte! All das wurde vom Gericht nicht gewürdigt.
Gut dass Du wenigstens die Fotos vom Anlieferzustand und mit der Beschädigung nach dem Unfall hast.
Damit hast Du eigentlich gute Karten.
Nochmals gefragt, hast du keinen Anwalt ? Und hat der keinen Gutachter eingeschaltet, der die Ladungssicherung statisch überprüft hat ?
Ich meine, weil Di Laie bist, müssen hier strengere Anforderungen an die Sicherheit der Ladung gestellt werden. Das Gesell muss stabil bleiben, wenn man anfängt die Zaunteile abzuladen.
Von der Grundkonstruktion kann das auch gegeben sein. Aber es hat versagt. Warum muss der Sachverständige klären.
So unsicher war das nicht, das musste nicht zusammenbrechen und halbseitig umkippen !
Es ist doch was passiert, es sind aussteifenden Schrägstreben (4 Stück vorh.) ausgerissen, dann fehlt jede Stabiltät und das Gewicht der gegenüberliegenden Zaunteile drückt auf die andere Hälfte.
Du hast „nur“ die Haltebänder (weiß) durchgeschnitten und dann ist es schon gekippt ? Oder hast Du begonnen, Zaunelemente abzuladen ?
Das mit dem Ladungsgewicht ?
ist mehr ein Problem der Dokumentation für den Transport, denn danach wird üblich abgerechnet.
Sollte sich aber nachrechnen lassen aus Katalogangaben oder nachwiegen einer Zauntafel.
Aber das würde schon vom Sachverständigen bewertet, wenn der das Haltegestell beurteilen soll.
MfG
duck313
hi,
da irritiert allerdings das letzte Bild.
Da ist die Strebe noch ok (incl. einem weiterem Brett quer), die Elemente jedoch bereits weg.
Die ‚Nägel‘ sehen mir irgendwie nach Schrauben aus. Das Loch, wo die Strebe war, ist unbeschädigt. Also entweder Schraube abgerissen oder gelöst worden.
Das erste Bild zeigt auch irgendwie Elemente, die unten nicht an den Hölzern anliegen. Also sehr senkrecht stehen.
Ist nun fraglich ob wir schon amerikanische Verhältnisse haben und man den Kunden darauf hinweisen muss: was gerade steht, kann kippen. Wenns schwer ist, wirds weh tun.
Man könnte mal dieses weiße Element im Hintergrund nachmessen, aber die Zaunelemente standen wohl einfach nur senkrecht und die Pfeiler könnten auch Druck ausgeübt haben.
Schon bissl blöd beladen, aber erkennbar.
grüße
lipi
Ergänzung:
- beim letzten Bild nach dem Unfall ist die eine untere Querstrebe von einem Bekannten wieder angeschraubt worden, damit das ganze nicht total zusammenbricht.
- Ich habe einen Anwalt, der mich vertritt. Er kann es auch nicht fassen.
- Auch ein Gutachter ist dabei. Er sparch auch für mich. Trotzdem wertet es mein Verhalten als unvorsichtig und leichtsinnig. Sprich 50% Selbstschuld.
- Wie im 1. Bild zu erkennen ist, würde die Spezialpalette von der Spedition auf eine kleinere Europalette gestellt, um sie überhaupt mit einem normalen Hubwagen überhaupt von einem LKW mit Hubbühne abladen zu können. Dieses beeinflußt laut Gutachter die Stabilität auch enorm.
- Nachstellung des Entladevorgang durch den Gutachter (Bilder)
Der Hersteller meint, die Bänder lõsen und an die Seite treten. Obwohl ich ja beim durchschneiden der Bänder auch im Sicherheitsbereich bin. Vielleicht eine Schere mit 1m langen Griffen? Ich bin mir jedenfalls keinerlei Leichtsinn bewußt. Habe weder an den Elementen gerüttelt, noch sonst irgend etwas. Für mich war die Palette total harmlos und ich bin nicht im geringsten davon ausgegangen, daß sie umfäll/Auseianderfällt.
Es waren auch keinerlei Warnschilder/Hinweise angebracht. Weder an der Palette noch auf dem Fracht rief.
Im Vergleich zum Gerichtsurteil wäre es das gleiche, wenn du ein Packet bekommst, es öffnest und es fliegt dir um die Ohren. 50% Selbstschuld, weil du es geöffnet hast.
Das nutzt dir natürlich nichts, wir sind nicht in den USA, wo nach Präzedenzfällen entschieden wird.
Ich verstehe übrigens auch immer noch nicht den Unfallhergang. Den hast du nämlich leider nicht beschrieben. Und, sorry, bis zur Widerlegung meiner (bösen) Vermutung gehe ich wie das Gericht auch von einer Teilschuld deinerseits aus.
Was das mit dem Gewicht zu tun hat erschließt sich mir in keiner Weise. Was hättest du denn anders gemacht, wenn das richtige Gewicht auf dem Lieferschein gestanden hätte?
Und was die Fotos vom Anwalt aussagen sollen weiß ich auch nicht. Die haben mit dem Hergang doch offensichtlich gar nichts zu tun.
Ich Versuche den Hergang hier noch einmal zu erklären, um es etwas verständlicher zu machen. Die Palette wurde wie im ersten Bild geliefert. Das heißt, die eigentliche Palette stand auf einer zweiten, kleineren Europalette. Nur so konnte der Spediteur die Palette mit einem normalen Hubwagen bewegen. Diese Palette ist 2,7 m lang und 1.9m hoch und somit nur unter sehr schwierigen Bedingungen vom LKW zu entladen Auch hat sie durch die Aufstellung der Elemente einen sehr hohen Schwerpunkt. Nach etlichen Rangiervorgängen gelang es dann dem Fahrer, die Palette auf die Hebebühne des LKw’s zu ziehen. Beim absenken der Bühne zum Boden hin bekam das ganze Gestell eine ganz schöne Schräglage (siehe Bild des Gutachter), so daß das gesamte Gewicht auf einer Seite lastet und stark auf die Stellage in der Mitte der Palette einwirkt, was sicherlich nicht so vorgesehen war. Ferner hängt die obere Palette ca. 70 cm an jeder Seite über die untere Palette, welches sicherlich auf die Stabilität einwirkt. Bei 348 kg würde das sicherlich nicht so ausschlaggebend sein, wir bei etwa 800 kg, wie rechnerisch ermittelt wurde. Ich denke eine dem Gewicht angemessene Palette hätte das ganze wesentlich stabiler gemacht.
Meine Folgerung ist, daß durch diese Schräglage die Elemente verschoben wurden, und das Gewicht einseitig auf der Seite lastet, auf der ich bei der Öffnung stand. Durch das Öffnen der Bänder und durch die zu Schwäche Stellage in der Mitte der Palette, gab die eine Seite nach und kippte auf mich drauf. Im übrigen war die Lieferung frei Haus Bestandteil des Kaufvertrages und lag somit auch in Verantwortung des Herstellers. Ich hoffe, ich konnte der Hergang etwas durchsichtiger und verständlicher machen.
Habe den Entladevorgang noch mal mit Modellen nachgestellt. Der LKW ist ca. 20 cm schmaler, als die Palette Lang. Die Palette kann mit einem Hubwagen nur quer bewegt werden, da die Gabeln nur ca. 1.2 m lang sind.
Man beachte die Schrägstellung der Palette. Diese beeinflußt den Schwerpunkt bei ca. 1,8m Höhe doch gewaltig.
Nochmal: dass das angegebene Gewicht anders war als tatsächlich ändert Null komme Null an irgendeiner Schuld, weil es niemanden zu irgendeiner Handlungsänderung gebracht haben kann. Du willst dem Richter doch nicht weismachen, du hättest dich anders verhalten, wenn da das richtige im Lieferschein gestanden hätte.
Und warum hast du das nicht bemerkt? Warum stellst du dich zum Öffnen der Bänder unter die Zaunelemente, die sich schon in deine Richtung neigten? Warum lädst du nicht erst die andere Seite ab?
Btw., es kann sich bei dieser Konstruktion der Stützen nichts verschieben. Sie hält oder eben nicht. Und wenn sie nicht hält, muss man das sehen. Und sogar hören. Und erst dann kann sich da was verschieben.
Dein Modell verstehe ich auch nicht. Du wirst doch nicht die Bänder geöffnet haben, als die Palette noch halb auf der Hebebühne stand, oder?
Ich sehe immer noch eine Teilschuld bei dir. Wenn die Palette beim Öffnen auf der Bühne stand sind 50% völlig angemessen - damit wärst du dann sogar noch gut bedient.
Sorry, 1. wenn du alles korrekt gelesen hättest, solltest du erkannt haben, daß die Palette wie auf dem ersten Bild abgelichtet auf ebener Erde stand und nicht wie von dir angenommen auf der Hebebühne.
2. Äußerlich wies nichts darauf hin, daß von der Palette eine Gefahr ausgeht.
3. Ich habe leider keine 2m lange Arme, um die Bänder aus sicherer Entfernung öffnen zu können.
4. Laut Gutachter konnten sich die Elemente durchaus wie bei einem Parallelogramm verschieben. Gerade bei Neigung der Palette zu einer Seite. (Wie beim Abladevorgang dargestellt)
Eben. Was also sollen die wilden Konstruktionen mit den Bildern und dem Spielzeug?
Dann hat sich offensichtlich auch nichts verschoben und deine Schilderung ist diesbezüglich falsch.
Du hast auch auf Nachfrage immer noch nicht beschrieben, was für Bänder wo geöffnet wurden. Wenn sie so lagen wie auf dem Bild die Bänder der anderen Seite benötigt man keine 2m-Arme, es reicht völlig, sie von der Seite der Palette aus zu öffnen. Dann sind nur die Arme im Gefahrenbereich - und die bekommt man rechtzeitig da raus.
Nö. Da soll der Gutachter mal genauer hinschauen. Es gab auf beiden Seiten die schrägen Latten. da kann sich nichts wie ein Parallelogramm verschieben, weil es ganz einfach kein Parallelogramm ist.
Zu deinem Nachher-Foto hast du doch selber geschrieben, dass irgendwer die Stützen nachher wieder festgeschraubt hat. Die müssen sich also gelöst haben, und vorher hat sich da nix bewegt.
Deine Argumention müsste also lauten: die Konstruktion war zu labil und untauglich für den Transport. Es war zu keiner Zeit absehbar, dass da was passieren kann und DESHALB hast du keine Vorsichtsmaßnahmen (raus aus dem Gefahrenbereich) getroffen. Und allein der Hersteller dieser Konstruktion trägt alleinige Schuld am Vorfall.
Du kommst jetzt mit irgendwelchen Schieflagen zu ganz anderen Zeitpunkten daher, die nichts mit der Sache zu tun haben und irgendwelchen Zahlen, die auch nichts nützen. Kein Wunder, dass der Richter das anders gesehen hat.
Wie wäre es mit einem Gutachter, der was von der Materie versteht und sich die Sache mal richtig überlegt?
Der Gutachter wurde durch das Gericht benannt und beide Seiten waren damit einverstanden. Würde mich sehr freuen, wenn das Gericht ein neues Gutachten erstellen würde.
Warum nicht selber einen beauftragen? Nun wird es natürlich schwieriger, denn der muss das erste Gutachten auch noch widerlegen.
Viel Glück!
Das kannst du vergessen. Warum in aller Welt sollte das Gericht das tun, wenn bereits ein Gutachten vorliegt und ein Urteil gesprochen wurde, das Gutachten also für das gericht glaubhaft war?
Tatsächlich wurde anfänglich überlegt, einen eigenen Gutachter zu bestellen. Davon wurde mir aber abgeraten, da die Gegenseite dann warscheinlich ein Gegengutachten erstellen würde. Also ein ewiges hin und her. Also würde ein Gutachter vom Gericht benannt. Die Gegenseite hat übrigens auch Revision eingelegt und behauptet im Nachgang, der von ihnen selbst mit bestellte Gutachter sei inkompetent. Nach deren Meinung sei ich der allein Schuldiege bei dem Unfall und alle anderen, sie betreffenden Vorwürfe, träfen nicht zu.