Unvorteilhafte Bewerbung ?

Hallo,
wer im ALG1/ALG2-Bezug ist, darf sich ja bei einer Bewerbung nicht unvorteilhaft darstellen, andernfalls kann das eine Sanktion zur Folge haben. Aber wo bitte sind hier die Grenzen ? Muss der Bewerber z.B. auf die Frage nach vorhandenen Kenntnissen lügen,wenn er sie tatsächlich nicht hat ? Oder muss er eine zeitlich unbegrenzte Verfügbarkeit vorgaukeln, obwohl er weiß, dass er den Job sowieso nur für ein paar Monate machen will ?
Sicherlich, normalerweise würde man sowas keinem Chef freiwillig auf die Nase binden, aber in Zeiten globaler Vernetzung lassen sich solche Sachen manchmal nicht verheimlichen.

Hallo,

Nein, natürlich nicht.
Eine solche Lüge könnte den Vertrag sogar anfechtbar machen.

Steht denn das so fest?
Man darf natürlich sagen, welche Pläne man für die Zukunft hat.

Gruß,
Steve

Irgenwie verstört mich Deine Anfrage… Warum sollte man sich denn absichtlich bei einer Bewerbung „unvorteilhaft darstellen“ wollen? Und warum sollte man insbesondere vorhandene Kenntnisse verleugnen? Kannst Du mir erklären, warum man das tun möchte? Denn man bekäme - immerhin reden wir hier von

- ja dann unter Umständen einen dringend gewollten / benötigten Job nicht?

Und warum sollte man DAS tun? Ich meine, da spielt man doch beim Jobcenter mit offenen Karten, sagt man sucht einen Job nur für „ein paar Monate“ und braucht dann niemandem was „vorgaukeln“?

Und wenn man nun schon betrügen will (man weiss, dass man in einigen Monaten keinen Job mehr will und teilt dem Jobcenter und dem möglichen Arbeitgeber das nicht mit), dann ist man doch klug genug, das auch in der „globalen Vernetzung“ für sich zu behalten…

Nein, lügen solltest Du mit Sicherheit nicht. Gerade die globale Vernetzung macht Lügen relativ schnell durchschaubar. Gib doch einfach die Sachlage, die überprüfbar ist, an. Keiner hindert Dich daran, die Sachlage gut dar zu stellen.
LG
Amokoma1

@Amokoma1: Da ist was dran. Man muss ja die eigentliche Info nicht mal selbst verbreiten, sondern es reicht, wenn sich ein Arbeitgeber von Profil zu Profil klicken kann. In meinem Fall ist die Folgefrage natürlich immer die, ob man denn auch dorthin ziehen will. Egal was man dann sagt, es ist fast immer ein K.O.-Kriterium für die Bewerbung. Was ansich eigentlich Blödsinn ist, da Arbeitsverträge üblicherweise keine Klausel enthalten, die eine Kündigung innerhalb einer gewissen Frist ausschließt.