Hallo, liebe Experten!
Ich habe kürzlich zusammen mit einem Makler einen Antrag für eine Berufsunfähigkeitsversicherung gestellt. Das Problem ist, dass ich vor zwei Jahren eine längere Psychotherapie aufgrund einer Angststörung durchführen musste. Da bei einer Psychotherapie in der Vorgeschichte ein Vertrag von der Versicherungsgesellschaft generell abgelehnt wird, hat mir der Makler geraten, die Psychotherapie einfach zu verschweigen. Die Begründung für diesen Rat war, dass, für den Fall dass ich aufgrund einer anderen Krankheit, die nichts mit dem seelischen Leiden zu tun hat, berufsunfähig werde, die Versicherung auf jeden Fall zahlen würde. Für den Fall, dass erneut seelischen Probleme aufträten, würde die Versicherung zahlen, vorausgesetzt, der Versicherungsabschluss liege mind. 5 Jahre zurück.
Nach einigen Zweifeln habe ich leider zugestimmt. Ich habe aber nun die Befürchtung, dass die Versicherung, für den Fall, dass sie irgendwann dahinter kommt, dass die Angaben zu den Vorerkrankungen lückenhaft sind, den Vertrag anfechten kann, auch dann, wenn keine psychische Erkrankung mehr auftritt.
Meine Frage ist nun erstens, ob diese Befürchtungen begründet sind, und ich sicherheitshalber den Vertrag innerhalb der 30 Tagefrist kündigen sollte.
Außerdem würde ich gerne wissen, ob meine (fehlerhaften) Daten auch dann bei der Versicherungsgesellschaft gespeichert bleiben, wenn ich den Vertrag zurückziehe, bevor er überhaupt zustande gekommen ist (zur Zeit wird er noch bearbeitet).
Da ich insgesamt doch sehr verunsichert bin, wäre ich über ein paar Antworten sehr dankbar!
