Unwahre Angaben bei Berufsunfähigkeitsversicherung

Hallo, liebe Experten!

Ich habe kürzlich zusammen mit einem Makler einen Antrag für eine Berufsunfähigkeitsversicherung gestellt. Das Problem ist, dass ich vor zwei Jahren eine längere Psychotherapie aufgrund einer Angststörung durchführen musste. Da bei einer Psychotherapie in der Vorgeschichte ein Vertrag von der Versicherungsgesellschaft generell abgelehnt wird, hat mir der Makler geraten, die Psychotherapie einfach zu verschweigen. Die Begründung für diesen Rat war, dass, für den Fall dass ich aufgrund einer anderen Krankheit, die nichts mit dem seelischen Leiden zu tun hat, berufsunfähig werde, die Versicherung auf jeden Fall zahlen würde. Für den Fall, dass erneut seelischen Probleme aufträten, würde die Versicherung zahlen, vorausgesetzt, der Versicherungsabschluss liege mind. 5 Jahre zurück.

Nach einigen Zweifeln habe ich leider zugestimmt. Ich habe aber nun die Befürchtung, dass die Versicherung, für den Fall, dass sie irgendwann dahinter kommt, dass die Angaben zu den Vorerkrankungen lückenhaft sind, den Vertrag anfechten kann, auch dann, wenn keine psychische Erkrankung mehr auftritt.
Meine Frage ist nun erstens, ob diese Befürchtungen begründet sind, und ich sicherheitshalber den Vertrag innerhalb der 30 Tagefrist kündigen sollte.
Außerdem würde ich gerne wissen, ob meine (fehlerhaften) Daten auch dann bei der Versicherungsgesellschaft gespeichert bleiben, wenn ich den Vertrag zurückziehe, bevor er überhaupt zustande gekommen ist (zur Zeit wird er noch bearbeitet).

Da ich insgesamt doch sehr verunsichert bin, wäre ich über ein paar Antworten sehr dankbar!

Guten abend,

um es kurz zu machen: Versuchter Versicherungsbetrug durch Obliegenheitsverletzung und Anstiftung zum Versicherungbetrug von einem „dem Kunden verpflichteten unabhängigen Makler“. Ich bin begeistert. Unabhängig davon würde ich mich nicht auf das Risiko einlassen zu versuchen so durchzukommen. Wenn das auffliegt hast du sicherlich keinen Spass mehr an deiner Versicherung, abgesehen davon daß du deine Prämie in den Wind geschossen hast.

Mein Vorschlag:

Solange du noch eine Rücktrittsmöglichkeit oder Kündigungsmöglichkeit zu dem jetzt geschlossenen Vertrag hast, würde ich das tun. Das geht ja auch ohne Angaben von Gründen, so das nicht bekannt wird warum du den Vertrag doch nicht mehr willst. Anschliessend würde ich mich - und zwar definitiv nicht bei dem Makler - mit dem Thema erneut beschäftigen. Unter Umständen findest du - daß hängt von der genauen damaligen Diagnose und Behandlung sowie Behandlungserfolg ab - einen guten Versicherer der dich ohne Ausschluß oder evtl. mit einem Zuschlag versichert. Selbst wenn ein Ausschluss auf die Vorerkrankung verlangt wird, so hast du aber die Sicherheit, einen Vertrag zu haben, bei dem es zu keinem Ärger, Prozessen und sonstigen Unannehmlichkeiten kommt.

MfG Michael Rasche

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Das Problem ist,
dass ich vor zwei Jahren eine längere Psychotherapie aufgrund
einer Angststörung durchführen musste. Da bei einer
Psychotherapie in der Vorgeschichte ein Vertrag von der
Versicherungsgesellschaft generell abgelehnt wird, hat mir der
Makler geraten, die Psychotherapie einfach zu verschweigen.
Die Begründung für diesen Rat war, dass, für den Fall dass ich
aufgrund einer anderen Krankheit, die nichts mit dem
seelischen Leiden zu tun hat, berufsunfähig werde, die
Versicherung auf jeden Fall zahlen würde. Für den Fall, dass
erneut seelischen Probleme aufträten, würde die Versicherung
zahlen, vorausgesetzt, der Versicherungsabschluss liege mind.
5 Jahre zurück.

Ich kann dem Vorredner nur beipflichten.

Ergänzend dazu noch einmal, die Aussage (auch wenn ich die genaue Diagnose nicht kenne), dass eine Psychotherapie zu einer generellen Ablehung führt ist falsch. Ich würde sagen, Dein Makler halt provisions- und defintiv nicht kundenorientiert gearbeitet.

Hallo!

Kurze Anmerkung von mir:

Neben den schon beschriebenen und erkannten Folgen gebührt dem Versicherer im Falle seines Rücktritts wegen Anzeigepflichtverletzung auch noch die volle Jahresprämie des jeweils laufenden Versicherungsjahres. (§ 40 VVG) … Und das ohne den Hauch einer Gegenleistung. Ich würd’s mir überlegen.

Gruß, Holger Tonn

Hallo Carmen,
wende dich an einen guten freien Berater und lass anonyme Anfragen an alle Gesellschaften machen.
Oh, ja … ich weiß, das alte Problem … wie findet man einen wirklich guten und unabhängigen Berater der nicht nur an seine Provision denkt :wink:
Das ist schon eine Branche, da könnte ich manchmal das große Kotzen kriegen.
Gruß, Alex

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Hallo,

da bist Du ja sauber geleimt worden.

Versicherungsgesellschaft generell abgelehnt wird, hat mir der
Makler geraten, die Psychotherapie einfach zu verschweigen.

Das ist fast kriminell.

seelischen Leiden zu tun hat, berufsunfähig werde, die
Versicherung auf jeden Fall zahlen würde.

Das ist völliger Blödsinn. Im Gegenteil, wenn Du wegen einer völlig anderen Sache Antrag auf BU-Rente stellst und in diesem Zusammenhang die Versicherung von Deiner psychischen Vorerkrankung erfährt, wird der Vertrag rückabgewickelt.

erneut seelischen Probleme aufträten, würde die Versicherung
zahlen, vorausgesetzt, der Versicherungsabschluss liege mind.
5 Jahre zurück.

Inzwischen 10 Jahre !

dass sie irgendwann dahinter kommt, dass die Angaben zu den
Vorerkrankungen lückenhaft sind, den Vertrag anfechten kann,

Genau das wird sie tun.

sind, und ich sicherheitshalber den Vertrag innerhalb der 30
Tagefrist kündigen sollte.

Entweder den Antrag sofort zurückziehen oder direkt mit der Versicherung in Kontakt treten und die Karten auf den Tisch legen.

Außerdem würde ich gerne wissen, ob meine (fehlerhaften) Daten
auch dann bei der Versicherungsgesellschaft gespeichert
bleiben, wenn ich den Vertrag zurückziehe, bevor er überhaupt
zustande gekommen ist (zur Zeit wird er noch bearbeitet).

Damit mußt Du rechnen, je nachdem wie weit die Risikoprüfung fortgeschritten ist.

Auf jeden fall würde ich der Versicherungsgesellschaft mitteilen, wie der saubere Makler seine Abschlüsse macht.

Zusatz vereinbaren

Ein Freund (nicht ich) hat einen Zusatz zur Versicherung vereinbart:

Die Versicherung zahlt nicht bei BU aufgrund von Angststörungen… oder so

Die 20. Versicherung die er angeschrieben hat – hat zugestimmt.

Gruß

Hallo Holzblümchen!

Ohne beschönigen zu wollen, was der Makler hinsichtlich Ihrem Antrag auf Berufsunfähigkeitsversicherung „verbrochen“ hat, so gilt es doch diverse Punkte zu klären, um den hier dargestellten Sachverhalt genauer erläutern zu können:

Es ist richtig, dass ein Antrag auf BU abgelehnt wird, wenn Vorerkrankungen auf psychischer Ebene bestehen. Ein Versicherer wird sich erfahrungsgemäß auch nicht auf Risikozuschläge oder -ausschlüsse einlassen - Kurzum: Sie sind im Bereich BU unversicherbar.

Die wissentlich falsche Beantwortung der Gesundheitsfragen stellt den Tatbestand der „arglistigen Täuschung“ dar(§ 123 BGB). Sie wollen sich den Versicherungsschutz „erschleichen“. In diesen Fällen hat der Versicherer gemäß § 22 VVG das Recht, den Versicherungsvertrag anzufechten. Dabei spielt es keine Rolle, unter welchen Umständen bzw. wie der Versicherer auf den Verstoß aufmerksam wurde.

Allerdings hat der Versicherer hier die Beweislast zu tragen; er muss nachweisen (können), dass Sie wissentlich die Gesundheitsverhältnisse verschwiegen haben.

Nach der neuen Schuldrechtsreform hat der Versicherer nach Abgabe der Willenserklärung (also nach Antragstellung) 10 Jahre Zeit, den Vertrag wegen Arglist anzufechten. Danach wären Sie - vorrausgesetzt es treten keine Zwischenfälle ein - ohne Einschränkungen versichert. Nachdem aber Ihr Antrag und damit Ihre Gesundheitsverhältnisse überprüft werden, könnte es passieren, dass der Versicherer bereits jetzt die fehlenden Angaben bemerkt, aber keinen Laut von sich gibt. Nach dem Motto „verars… du mich, verars… ich dich“ könnte also der Versicherer nach neun Jahren wegen Arglist den Vertrag anfechten und so die bisher bezahlten Beiträge behalten - Dazu hat er nämlich das Recht!

Ihr Makler hat mit der Aussage, die Versicherung müsste in Leistung treten, wenn die BU nach 5 Jahren aufgrund psychischer Gegebenheiten einritt, nicht recht! Er zitiert hier den § 16 VVG i. V. m. unabsichtlicher Falschbeantwortung der Gesundheitsfragen bei gleichzeitigem BU-Eintritt mit kausalem Zusammenhang. Darauf können Sie sich definitiv nicht berufen.

Ihre Daten werden vermutlich in der Sonderwagnisdatei gespeichert; die psychische Behandlung wird m. E. nicht archiviert, schließlich haben Sie hierzu keine Angaben im Antrag gemacht.

Mein Rat an Sie: Wenn Sie ein ungutes Bauchgefühl haben, sollten Sie von Ihrem Widerrufsrecht gebrauch machen. Die Rechtslage ist für Sie zudem denkbar ungünstig. Darüber hinaus sollte ein Makler wissen, wie die Rechtssituation hinsichtlich Arglistsanfechtung und vorvertraglicher Anzeigepflichtverletzung aussieht… mehr möchte ich dazu nicht sagen!

Noch Fragen? Bitte Posten!

Beste Grüße

Stephan

Vielen Dank an alle Experten!
Vielen Dank für die vielen und auch sehr ausführlichen Antworten!

Ihr habt mich in dem bestärkt, was ich befürchtet habe, und ich werde nun umgehend den Vertrag zurückziehen. Ich denke, es ist ein guter Vorschlag, bei der Versicherung alles offenzulegen, so dass dort wenigstens die vollständigen Daten gespeichert werden. Für den Fall, dass ich doch noch eine Versicherung finden sollte, die mich trotz der Vorerkerkrankung versichern würde, werden die dann wenigstens nicht über unvollständige Daten stolpern.

Vielen herzlichen Dank!

Hi, weißt du zufällig welche Gesellschaft den Antrag angenommen hat?
Danke.
Gruß, Alex

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Hi, weißt du zufällig welche Gesellschaft den Antrag
angenommen hat?
Danke.
Gruß, Alex

Nein, ich frag aber mal nach…

Danke, das wäre schon interessant zu wissen … bei KV kriegt man ja fast jeden bei der Signal Iduna unter *gg … und bei BU … vielen Dank im Voraus

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Mit der BU ist die:
Protektor Lebensversicherungs AG

soll aber teurer als andere sein
Gruß

Mit der BU ist die:
Protektor Lebensversicherungs AG

Scherzkeks oder Mannheimer???
:wink:

Jo Mannheimer ist richtig die sind aber doch Pleite oder (?) und
Protektor Lebensversicherungs AG hat übernommen … ?

prust:smile:

noch fragen, warum die Mannheimer pleite ist?..
Und zu Lasten des geamten LV-Versicherungsverbandes von Protektor übernommen werden musste?

Gruß

Hans-Jürgen

Sorry, aber ei Makler ist ein freier Berater. Es sei denn er nennt sich nur so. (Was man bei einem der so arbeitet nicht ausschließen kann)

Gruß Hans_jürgen

Danke für die Info
Gruß, Alex

Jo Mannheimer ist richtig die sind aber doch Pleite oder (?)
und
Protektor Lebensversicherungs AG hat übernommen … ?

Sorry, aber ich verstehe dich nicht Hans-Jürgen, was willst du mir sagen?
Gruß, Alex

Sorry, aber ei Makler ist ein freier Berater. Es sei denn er
nennt sich nur so. (Was man bei einem der so arbeitet nicht
ausschließen kann)

Gruß Hans_jürgen