Unwahre Angaben im Notarvertrag bei Hauskauf

Zunächst freue ich mich, dass es dieses Forum gibt und man hoffentlich (in unserem Fall) schnell Antworten oder Anregungen auf seine Fragen erhält. Die Zeit drängt leider.

Hier unser „kleines“, aber existentielles Problem:

Wir haben morgen einen Termin beim Notar zum Hauskauf. In dem 3-Parteien-Haus, welches wir kaufen wollen, ist eine Wohnung vermietet. Eine Wohnung bewohnen wir selbst, die dritte wird von uns teilweise genutzt.
Nun haben wir gestern erfahren, dass die Mieter fristgerecht vor 2 Wochen beim Verkäufer gekündigt haben. Der Vermieter hat den Mietern gesagt, dass sie uns nichts von der Kündigung sagen sollen, um, davon gehen wir aus, den Verkauf nicht zu gefährden.

Die Mieteinnahmen haben wir natürlich in unsere Planung miteinbezogen (Mieteinnahmen werden für Sanierung investiert). Die Finanzierung des Hauses ist auch ohne diese Mieteinnahmen möglich.

Wie sollen wir uns nun verhalten? Wir wollen das Haus irgendwie schon kaufen. Natürlich ist das Verschweigen der Kündigung eine echte Sauerei, und unter dieser Voraussetzung möchten wir versuchen, den Kaufpreis um die Summe der Mieteinnahmen von mindestens 12/24 Monatsmieten zu reduzieren. Sollte man Ergänzungen zum Notarvertrag einbringen, die bei unwahren Angaben seitens des Verkäufers eine Vertragsstrafe vorsieht und so tun, als wissen wir nichts von der Kündigung? Sollen wir beim Notartermin den Verkäufer darauf ansprechen und direkt eine Kaufpreisreduzierung verlangen?

Der Verkäufer ist schon sehr alt und möchte seine Grundstücke loswerden, damit die Ehefrau und die Kinder nichts mehr mit den Sachen zu tun haben müssen.

Über schnelle Antworten würden wir uns freuen.
Achim M.

Mehrere Gründe sprechen dafür, dass man Probleme besser rechtzeitig klärt, insbesondere vor dem Notartermin. Der Notar muss nämlich nicht warten, bis Sie sich einig sind, -wenn überhaupt-. Natürlich sollten Sie versuchen, eine Minderung zu erreichen, aber bitte vorher. Das ist gegenüber dem Notar fairer.

Hallo Achim,

grundsätzlich würde ich die Sache beim Notar - unter Anwesenheit des Notars - ansprechen. Normalerweise wird im Kaufvertrag erwähnt, dass es sich um ein Haus mit 3 Wohneinheiten handelt und dass eine davon vermietet ist.

Aber warum ist die Kündigung ein Problem für dich? Häuser, die nicht vermietet sind, sind doch viel teuerer! Du kannst diese Wohnung doch nun selbst vermieten und ggf. sogar eine höhere Miete verlangen.

Ich wünsche dir viel Erfolg bei den Verhandlungen.

Hulda aus Fulda

Danke für die schnelle Antwort und den Gedankenanstoss.

Du kannst diese Wohnung doch nun selbst vermieten und ggf. sogar eine höhere
Miete verlangen.

Dass wir die Wohnung vermieten, war schon klar. Ich ärgere mich nur über das Verhalten des Verkäufers, uns so zu behandeln! Daher werden wir eine Minderung des Kaufpreises entsprechend eines einjährigen Mietausfalls verlangen oder den Kauf ganz sein lassen. Wir werden sehen.

Sorry, da kenne ich mich nicht aus und schätze mal, dass der Fall zu verhandeln ist. Jedenfalls, wenn ihr das Haus wollt, macht ein 100jähriger Rechtsstreit womöglich wenig Sinn. Ich vertraue ja immer auf den Rat der Anwälte bei Verbraucherzentralen, aber dafür werdet ihr keine Zeit mehr haben. Good luck.

Hallo,

mit dem Geld rechnete man, un momentan bis der Kauf über die Bühne ist kann man ja auch kaum ein Nachmieter suchen. Dies würde zu einem finanziellen Verlust im Falle des Leerstands führen.

Ich bin der Meinung, dies sollte vor dem Notartermin noch geklärt werden (z.B. Kaufpreisminderung da durch Leerstand der Ertragswert sinkt). Eine Kaufpreisminderung führt ja auch dazu daß weniger Grunderwerbsteuer etc. anfällt.

Ansonsten kann man vielleicht den Notar vor dem Notartermin bitten, eine Entschädigungszahlung im Falle der Nichtvermietung in den Kaufvertrag aufzunehmen.

Hallo, ich würde den Verkäufer im Beisein des Notars zur Rede stellen. Meistens knicken Verkäufer dann schnell ein. rein rchtlich haben Sie nichts in der Hand, es sei denn der Verkäufer hat Ihnen den einen falschen Mietvertrag der Mieter vorgelegt (Zeitvertrag). Beim Notar dann noch mal den Preis drücken, dass klappt sicher!!

Hallo!
Vielen Dank für die Antworten. Wir haben den Verkäufer beim Notar auf die Kündigung hin angesprochen. Kleinlaut gab er es zu. Nach kurzer Nachverhandlung wurde der Vertrag dennoch geschlossen…nur eben 8.000€ weniger!!!

Danke nochmals

Achim M.