Unwahre Behauptung telefonieren am Steuer

Hallo liebe wissenden,

meine Freundin hat folgendes Problem: Aufgrund einer grundlosen Beleidigung im Straßenverkehr hatte sie vorigen Monat einen Autofahrer angezeigt. Dieser hat der Polizei die Beleidigung zugegeben und in gleichem Atemzug angehägt, meine Freundin hätte im Verkehr mit dem Handy telefoniert. Das hat auch sein 8-jähriger Sohn bezeugt (sehr objektiv :wink:). Natürlich entspricht das nicht der Wahrheit und meine Freundin hat auch keine Zeugen, die sie entlasten können. Nun sagte der Polizist zu ihr, dass er auch wenn er ihr mehr glauben würde, trotzdem dem verstoß weiterleiten müsse. Jetzt meine Frage: Hat sie da chancen sich gegen die unwahre Behauptung zu wehren? Das wäre ja der Hammer wenn sie jetzt dafür auch noch Strafe bekäme. Hat jemand Rat? Kann sie sich außerdem - auch wenn es langsam lächerlich wird - gegen diese Aussage direkt mit einer Verleumdungsanzeige wehren? Es ist schön heftig wie sich manche Leute heutzutage so skupellos benehmen.
Vielen Dank für Eure Antworten, liebe Grüße - SemperFi

Tut mir leid, dazu kann ich nicht viel sagen, da ich nicht weiß wie die Beleidigung ausgesehen haben soll.

Wenn rechtsschutz besteht lohnt sich die Inanspruchnahme sicherlich. Alles Gute.
hummelpiet

Falls sich die Bußgeldstelle meldet, kann sie in den Anhörungsbogen reinschreiben, dass es sich um eine Retourkutsche handelt.
Wenn die Bußgeldstelle auf ein Bußgeld besteht, kann sie ja immer noch darüber nachdenken, ob sich für insgesamt 63,50 Euro + 1 Punkt ein Gerichtsverfahren mit ungewissem Ausgang lohnt.

Hi

meiner Meinung nach warten bis der Bußgeldbescheid kommt udn Einspruch einlegen. Falls nötig auch vor Gericht. In diesem Fall einen Rechtsanwalt mitnehmen.
Von Seitens der Polizei wird richtig gehandelt. Der Polizist entscheidet hier nicht, er leitet das Verfahren ein und an die entsprechende Stelle weiter. Verleumdungsklage:? ich glaube nicht, dass der Strafatbestand erfüllt ist.

Gruß
Felix Schmitt

hallo semperfi,

also, der polizist muss die „anzeige“ weiterleiten, weil vermutlich der andere autofahrer der anzeigende ist. wenn der bescheid kommt, soll sie widerspruch einlegen und den sachverhalt schildern, dass dies nur die „retoure-kutsche“ des fahrers ist, weil sie ihn angezeigt hat. sie kann gerne eine handyrechnung einreichen (wobei keine angenommenen anrufe aufgelistet sind… einfach schreiben, dass sie nicht telefoniert hat. dann entscheidet ein richter darüber. eine verleumdungsanzeige geht bei ordnungswidrigkeiten leider nicht… hat sie ne rechtschutz, dann soll sie diese bemühen. hat sie ein aktenzeichen der anzeige wegen beleidigung? dann das da mit reinschreiben… :smile:

lg

Also da kann ich dir erst in zwei wochen antort geben wenn mein anwalt wieder da ist.

Denn bei mir war es etwas ählich

Ich war während der IAA 2009 als „Parkplatz-shuttlebus“ im einsatz.
Das ganze parkplatzgelände und das parkhaus sind privatgelände und gehören der „Fraport“

Wenn keine messen in frankfurt sind kann mann dieses gelände nicht befahren weil es druch dicke absperrschranken alle zufahrtswegen gesperrt sind.

Ich hatte am ersten besuchertag gegen 9uhr eine panne der computer sagte fehler und die rote lampe leuchtet ich stellte mein bus auf der parkhausspur ab machte die warnblinker an und rief die werkstatt an.

die sagten mir sofort in die werkstatt kommen bus tauschen da zu dieser zeit ca.5000 autos erwarten wurden war auch an jeder ampel ein „hilfpolizei“ bei uns stadtpolizei die den stau weiter ans radio melden und so weiter.

die strasse wo ich drin war heisst „zum messe parkhaus rebstock“
ich fuhr los tauschte den bus und alles war klar.

im juni 2009 bekam ich eine anzeige wegen telefonieren im strassenverkehr zeuge herr w… von der stadtpolizei ort in frankfurt strasse „zum messe parkhaus rebstock“

ich gab den verstoss zu sagte das der motor vom bus lief da ich die infos vom bC nur ablesen kann wenn der motor läuft ausserden ist es eine privatstrasse und ich hatte nachweislich eine panne der bus hatte warnblinker an.

auf einmal kommt ein schreiben zurück nein ich währe an der ampel vorbei gefahren und hätte das handy am ohr gehabt.

es kam anfang jan.2010 vor gericht ich dachte na das geht gut für mich aus.

also die richterin fragte mich ich erzählte ihr alles wie es war.

dann kam der zeuge rein er sagte aufeinmal die strasse wo er mich gesehn hat heisst „zum rebstockbad“ was ja auch stimmt es ist die nächste einmündung zum recbstockschwimmbad was nur 50m vom messe parkhaus weg ist.

ich sagte im ganzen briefwechsel war immer die rede von der strasse „zum messe parkhaus rebstock“ wo ich auch telefonierte

er sagte in seinem bricht steht es „zum rebstockbad“ die strasse wo 50 meter weiter ist.

die richterin schaut in den akten nach und sagte ja hier ist der bericht und die anzeige auf beiden steht „zum rebstockbad“

Ich meinte das ist nicht fair sie hätten mich darüber unterrichten müssen ich meinte wenn ich ihr ein messer in den rückenstech ist der tatort ja auch sehr wichtig und in frankfurt gibt es viele ähliche strassen

sie sagte nur sie glaubt dem hilspopo und gab mir ein punkt und 100€ strafe er hätte auch deutlich obwohl er ca.20m weit von der kreuzung war mein handy gesehn.

meine anwältin sagte da könne mann nichts mehr dran machen da ich schon so „doof erlich war und ein telefonat“ zu gab und er ein beamter ist den glaubt mann mehr.

also heisst es für mich jetzt nur noch lügen und immer alles abstreiten wie gesagt ich frag meine anwältin nochmal dazu.

hallo,
gibt es einen einzelgesprächsnachweis? anhand diesen, kann genau nachgewiesen werden, ob zu dieser zeit telefoniert wurde. haben sie ein beifahrer überhaupt gesehen?
ist ein händy überhaupt aus sie angemeldet, oder läuft der vertrag vieleicht auf ein anderen namen. somit hat man gar kein handy und das in der hand könnte ja ein diktiergerät gewesen sein.

ich hoffe geholfen zu haben.

ps. meist verläuft sowas vor dem richter im sand, weil die beweislage zu schwammig ist.
und wenn diese anzeige erst nach ihrer gemacht wurde, dann frage ich mich, warum das ang. telefonieren nicht vorher angezeigt wurde. somit ist die glaubhaftigkeit nicht mehr 100 %.

Leider bin ich erst jetzt ofline sorry

Einspruch einlegen bei ankommenden Strafanzeigen und dann vor Gericht klären… das ist der einfachste weg !!