Ein Mieter kündigt zum 31.01. eines Jahres seine Wohnung. In diesem Jahr bekommt der Mieter seine Nebenkostenabrechnung für das Vorjahr; dort sind durchschnittliche Heizkosten von 70 Euro im Monat zu zahlen gewesen. Nun bekommt der Mieter die Nebenkostenabrechnung für die Zeit vom 01.01. bis 31.01. und soll hier nun 160 Euro Heizkosten zahlen - mehr als doppelt so viel, wobei zu sagen ist das der Mieter bereits zum 15.01. ausgezogen ist und danach die Heizung ausgeschaltet war, was also quasi das vierfache an Heizkosten bedeuten würde.
Die Richtigkeit der Heizkostenaufstellung wird von dem vorigen Mieter deshalb stark bezweifelt, obwohl sich diese aus den Werten der Ablesegesellschaft ergibt. Gibt es eine Möglichkeit die Abrechnung der Ablesegesellschaft genauer zu hinterfragen? Was kann in einem solchen Fall sinnvoller Weise getan werden? Kann ein Vermieter die Art und Weise der Abrechnung beeinflussen?
Grüße,
Sven Ivo Brinck
Ein Mieter kündigt zum 31.01. eines Jahres seine Wohnung. In
diesem Jahr bekommt der Mieter seine Nebenkostenabrechnung für
das Vorjahr; dort sind durchschnittliche Heizkosten von 70
Euro im Monat zu zahlen gewesen. Nun bekommt der Mieter die
Nebenkostenabrechnung für die Zeit vom 01.01. bis 31.01. und
soll hier nun 160 Euro Heizkosten zahlen - mehr als doppelt so
viel, wobei zu sagen ist das der Mieter bereits zum 15.01.
ausgezogen ist und danach die Heizung ausgeschaltet war, was
also quasi das vierfache an Heizkosten bedeuten würde.
Hier macht der Mieter einen entscheidenden Denkfehler: Die Heizkosten im Vorjahr betrugen nur im Durchschnitt 70 Euro. Im Winter waren sie sehr viel höher, im Sommer waren sie gleich null.
Da der Mieter im Winter ausgezogen ist, fehlen die Sommermonate, in denen zwar Vorrauszahlungen geleistet werden aber keine Heizkosten anfallen. Die Zahlen sind also nicht ungewöhnlich (hinzu kommen die Preissteigerungen der letzten Jahre).
Die Richtigkeit der Heizkostenaufstellung wird von dem vorigen
Mieter deshalb stark bezweifelt, obwohl sich diese aus den
Werten der Ablesegesellschaft ergibt. Gibt es eine Möglichkeit
die Abrechnung der Ablesegesellschaft genauer zu hinterfragen?
Was kann in einem solchen Fall sinnvoller Weise getan werden?
Kann ein Vermieter die Art und Weise der Abrechnung
beeinflussen?
Es ist sehr unwahrscheinlich, daß Ablesegesellschaft und Vermieter gemeinsam einen Betrug begehen (denn das müßten sie tun, sollte der Verdacht des Mieters zutreffen).
Letzte Sicherheit erhält der Mieter, wenn er die auf der Abrechnung angegebenen Gesamteinheiten mit der Abrechnung eines anderen Mieters vergleicht (diese Zahl muß identisch sein).
Im Übrigen sollte die Abrechnung leicht nachvollziebar sein: Das Verhältnis der beim Mieter abgelesenen Einheiten zu den Gesamteinheiten des Hauses ist gleich dem Verhältnis von Gesamtkosten zu den Kosten des Mieters (wobei zu beachten ist, daß ein Teil der Kosten nach Wohnfläche umgelegt werden).
Gruß Stefan
Gruß Stefan
Ein Mieter kündigt zum 31.01. eines Jahres seine Wohnung. In
diesem Jahr bekommt der Mieter seine Nebenkostenabrechnung für
das Vorjahr; dort sind durchschnittliche Heizkosten von 70
Euro im Monat zu zahlen gewesen. Nun bekommt der Mieter die
Nebenkostenabrechnung für die Zeit vom 01.01. bis 31.01. und
soll hier nun 160 Euro Heizkosten zahlen - mehr als doppelt so
viel, wobei zu sagen ist das der Mieter bereits zum 15.01.
ausgezogen ist und danach die Heizung ausgeschaltet war, was
also quasi das vierfache an Heizkosten bedeuten würde.
Hier macht der Mieter einen entscheidenden Denkfehler: Die
Heizkosten im Vorjahr betrugen nur im Durchschnitt 70 Euro. Im
Winter waren sie sehr viel höher, im Sommer waren sie gleich
null.
Da der Mieter im Winter ausgezogen ist, fehlen die
Sommermonate, in denen zwar Vorrauszahlungen geleistet werden
aber keine Heizkosten anfallen. Die Zahlen sind also nicht
ungewöhnlich (hinzu kommen die Preissteigerungen der letzten
Jahre).
Zustimmung.
Die Richtigkeit der Heizkostenaufstellung wird von dem vorigen
Mieter deshalb stark bezweifelt, obwohl sich diese aus den
Werten der Ablesegesellschaft ergibt. Gibt es eine Möglichkeit
die Abrechnung der Ablesegesellschaft genauer zu hinterfragen?
Was kann in einem solchen Fall sinnvoller Weise getan werden?
Kann ein Vermieter die Art und Weise der Abrechnung
beeinflussen?
Es ist sehr unwahrscheinlich, daß Ablesegesellschaft und
Vermieter gemeinsam einen Betrug begehen (denn das müßten sie
tun, sollte der Verdacht des Mieters zutreffen).
Letzte Sicherheit erhält der Mieter, wenn er die auf der
Abrechnung angegebenen Gesamteinheiten mit der Abrechnung
eines anderen Mieters vergleicht (diese Zahl muß identisch
sein).
Derartige Fälle, weniger mit der Gesellschaft wie mit einzelnen Personen der Gesellschaft gibt es - leider -. Nur sind solche Betrügerein selten nachzuweisne udn meist auch nur, wenn es unter den Personen Krach gibt und der Eine den Anderen in die Pfanne haut. Aber es gibt in Einzelfällen diesen Betrug.
Im Übrigen sollte die Abrechnung leicht nachvollziebar sein:
Das Verhältnis der beim Mieter abgelesenen Einheiten zu den
Gesamteinheiten des Hauses ist gleich dem Verhältnis von
Gesamtkosten zu den Kosten des Mieters (wobei zu beachten ist,
daß ein Teil der Kosten nach Wohnfläche umgelegt werden).
Anmerkung:
Sofern der Mieter bei Auszug keine getrennte Ablesung verlangt hat, wir natürlich sein Verbrauch auch nach Gradzahlen abgerechnet. Dies kann durchaus zu höheren Kosten führen, wenn jemand vor April des Jahres auszieht oder nach Oktober des Jahres einzieht.
Gruss Günter