Hallo Forum! 
Ist der VN und gleichzeitige Halter eines Kfz an die Vers.-Gesellschaft/den Vertrag unwiderruflich gebunden, deren Versicherungsbestätigung er bei der Zulassung vorgelegt hat? In meinem Fall hat sich der VN 3 Tage nach Kfz-Zulassung für eine andere Gesellschaft entschieden. Der Termin mit dem Vertreter der Gesellschaft zur Unterzeichnung des Vertrags steht noch aus. Der VN würde sofort und rückwirkend einen Vertrag bei einer anderen Gesellschaft abschließen.
Wie verfährt man in so einem Fall?
Gruß
Jens
Ist der VN und gleichzeitige Halter eines Kfz an die
Vers.-Gesellschaft/den Vertrag unwiderruflich gebunden, deren
Versicherungsbestätigung er bei der Zulassung vorgelegt hat?
Nein.
In meinem Fall hat sich der VN 3 Tage nach Kfz-Zulassung für
eine andere Gesellschaft entschieden. Der Termin mit dem
Vertreter der Gesellschaft zur Unterzeichnung des Vertrags
steht noch aus. Der VN würde sofort und rückwirkend einen
Vertrag bei einer anderen Gesellschaft abschließen.
Wie verfährt man in so einem Fall?
Kommt immer drauf an, was noch so alles gelaufen ist. Wenn man noch rauskann, wird der „alte“ Versicherer eine „pro rata temporis“-Rechnung für die drei Tage schicken, die den Verwaltungsaufwand und eine erhöhte anteilige Prämie enthalten wird.
Ciao, Wotan
Kommt immer drauf an, was noch so alles gelaufen ist. Wenn man
noch rauskann, wird der „alte“ Versicherer eine „pro rata
temporis“-Rechnung für die drei Tage schicken, die den
Verwaltungsaufwand und eine erhöhte anteilige Prämie enthalten
wird.
Es gibt keinen Schadenfall. Oder was meinst Du mit „noch so gelaufen“?. Wäre es dann klüger, in den Vertrag einzusteigen, ihn aber per 28.11. zum 31.12 wieder zu kündigen? Oder wird eine erhöhte Prämie auf jeden Fall fällig, weil der Vertrag kürzer als ein Jahr bestand?
Gruss
Jens
Hallo Jens,
der „neue“ Versicherer soll einfach die Versicherungsbestätigungskarte
(Volksmund: Doppelkarte) zum Zulassungstag bei der Zulassungsstelle austauschen und dann wird auch nichts berechnet! Wenn das nicht so gemacht wird, wird Dir der „alte“ Versicherer die Tage berechnen, für die er Versicherungsschutz geboten hat.
Gruß
Jochen
Es gibt keinen Schadenfall. Oder was meinst Du mit „noch so
gelaufen“?. Wäre es dann klüger, in den Vertrag einzusteigen,
ihn aber per 28.11. zum 31.12 wieder zu kündigen? Oder wird
eine erhöhte Prämie auf jeden Fall fällig, weil der Vertrag
kürzer als ein Jahr bestand?
Gruss
Jens
Hallo Jens,
der „neue“ Versicherer soll einfach die
Versicherungsbestätigungskarte
(Volksmund: Doppelkarte) zum Zulassungstag bei der
Zulassungsstelle austauschen und dann wird auch nichts
berechnet! Wenn das nicht so gemacht wird, wird Dir der „alte“
Versicherer die Tage berechnen, für die er Versicherungsschutz
geboten hat.
Ich weiß, dass sich einige Versicherer da nicht so einfach drauf einlassen, da kann der neue Versicherer Doppelkarten hinterlegen wie er will, das Recht auf den Vertrag liegt bei dem Versicherer, dessen Doppelkarte zuerst vorlag, immerhin hat der ja auch das Risiko getragen.
Die Frage nach einem Schaden ist dabei übrigens kaum relevant, kaum ein neuer Versicherer wird in eine rückwirkende Deckung eintreten wollen, wenn ein Schaden eingetreten war, der alte ersicherer dagegen würde dann wohl gern verzichten. 
Gruß Maid