Unwirksamkeit des Dienstvertrages?

Hallo,

mich interessiert folgendes Problem:

Wenn in einem Dienstvertrag vereinbart wurde, dass eine bestimmte Person, die zugleich Angestellter und Gesellschafter in der Firma des Dienstnehmers ist, den Dienst persönlich beim Dienstgeber zu erbringen hat und diese Person nun aber sein Angestelltenverhältnis kündigt, was geschieht dann mit dem Dienstvertrag?

Oder anders gefragt: Wenn der Angestellte durch seine Kündigung den Dienst nicht mehr persönlich erfüllen kann, muss dann der Geschäftsführer der Dienstnehmerfirma dem Dienstgeber kündigen oder kann er den Dienst auch gegen die vertragl. Vereinbarung selbst erfüllen?

Hallo

Wenn in einem Dienstvertrag vereinbart wurde, dass eine
bestimmte Person, die zugleich Angestellter und Gesellschafter
in der Firma des Dienstnehmers ist, den Dienst persönlich beim
Dienstgeber zu erbringen hat und diese Person nun aber sein
Angestelltenverhältnis kündigt, was geschieht dann mit dem
Dienstvertrag?

Ähm, das „Angestelltenverhältnis“ IST der Dienstvertrag. Man kündigt auch keine Angestelltenverhältnisse, sondern Verträge. Hier eben den Dienstvertrag.

Die Antwort also: Wenn er den Dienstvertrag (wirksam) kündigt, ist dieser weg.

Oder anders gefragt: Wenn der Angestellte durch seine
Kündigung den Dienst nicht mehr persönlich erfüllen kann, muss
dann der Geschäftsführer der Dienstnehmerfirma dem Dienstgeber
kündigen oder kann er den Dienst auch gegen die vertragl.
Vereinbarung selbst erfüllen?

Wie gesagt, da es bei rechtmäßiger Kündigung keinen Dienstvertrag mehr gibt, ist die Frage obsolet.

Vielleicht habe ich auch das Problem nicht verstanden.

Gruß
Dea

Hallo

Wenn in einem Dienstvertrag vereinbart wurde, dass eine
bestimmte Person, die zugleich Angestellter und Gesellschafter
in der Firma des Dienstnehmers ist, den Dienst persönlich beim
Dienstgeber zu erbringen hat und diese Person nun aber sein
Angestelltenverhältnis kündigt, was geschieht dann mit dem
Dienstvertrag?

Ähm, das „Angestelltenverhältnis“ IST der Dienstvertrag.

Sicher? Ich habe das so verstanden, dass eine Firma einen Dienstvertrag mit einer anderen Firma abgeschlossen hat. Die Person, die den Dienstvertrag erfüllen soll, ist „Angestellter und Gesellschafter in der Firma des Dienstnehmers“.

Wenn diese Person nun in der Firma des Dienstnehmers kündigt, kann diese Firma der anderen gegenüber den Vertrag im Wortlaut nicht mehr erfüllen.

Aber dieser Satz hier impliziert:

Die Antwort also: Wenn er den Dienstvertrag (wirksam) kündigt,
ist dieser weg.

dass der Arbeitsvertrag der Person mit der Firma des Dienstnehmers gleichbedeutend sei mit dem Dienstvertrag mit der anderen Firma.

Gruß, Karin

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…woher dieser Stern wohl wieder kommt?

Egal, also

Ähm, das „Angestelltenverhältnis“ IST der Dienstvertrag.

Sicher?

Ja, ein Angestelltenverhältnis kann sich nur aus einem Dienstvertrag ergeben, weil man durch einen solchen Vertrag irgendwo angestellt wird.

So, und jetzt wirds etwas komplizierter:

Ich habe das so verstanden, dass eine Firma einen
Dienstvertrag mit einer anderen Firma abgeschlossen hat.

Aha, was ganz neues. Also eine Gesellschaft erbringt Dienste aufgrund eines Dienstvertrages für eine andere Gesellschaft.

Die
Person, die den Dienstvertrag erfüllen soll, ist „Angestellter
und Gesellschafter in der Firma des Dienstnehmers“.

Got it! Steht denn in dem Dienstvertrag (zwischen den Gesellschaften) diese Person namentlich drin?

Wenn diese Person nun in der Firma des Dienstnehmers kündigt,
kann diese Firma der anderen gegenüber den Vertrag im Wortlaut
nicht mehr erfüllen.

So siehts dann wohl aus.

Aber dieser Satz hier impliziert:

Die Antwort also: Wenn er den Dienstvertrag (wirksam) kündigt,
ist dieser weg.

dass der Arbeitsvertrag der Person mit der Firma des
Dienstnehmers gleichbedeutend sei mit dem Dienstvertrag mit
der anderen Firma.

Also das war in der Tat ein Missverständnis.

Aber wie gesagt. Es ist alles Parteivereinbarung. Wenn sich Gesellschaft A gegenüber Gesellschaft B verpflichtet, einen bestimmten Dienst durch Person C durchführen zu lassen, dann kann sie, wenn Person C kündigt, diesen Vertrag nicht mehr erfüllen.

Nu hammers glaub ich.

Gruß
Dea

*lol*

Erstmal danke für die Antworten!!! ich habe es missverständlich geschildert, sorry. ich erkläre den fiktiven Fall an einem beliebigen Bsp.

Also, nehmen wir an A ist Angestellter der FensterputzerGmbH X. Die Fensterputzerfirma hat nun einen Vertrag mit einer anderen Firma, wonach Angestellter A dort die Fenster putzen soll.
Angenommen A (als Gesellschafter), plus der Geschäftsführer von X und das andere Unternehmen haben den Dienst-Vertrag unterschrieben. Wenn nun A bei seinem eigenen Arbeitgeber kündigen würde, kann Firma X ja den Vertragsverpflichtungen nicht mehr nachkommen, da A ja nicht mehr zur Verfügung steht.

Frage: 1. Wird der Dienstvertrag dadurch unwirksam oder muss er gekündigt werden?
2. Wer genau ist eigentlich der Dienstnehmer? Die FensterputzerGmbH oder A? Denn A hätte ja den Dienst persönlich zu erbringen?

Danke nochmal im Voraus!!!

Nu wollte ich auf den selben Artikel weiter unten antworten und dann war er weg…glücklicher Weis habe ich den Text kopiert.

Hier also die Antwort:

Dann noch mal kurz zu diesem Beitrag…

Frage: 1. Wird der Dienstvertrag dadurch unwirksam oder muss
er gekündigt werden?

Man könnte sagen „unwirksam“. Die Gesellschaft kann ihre Verpflichtung nun nicht mehr erfüllen, diese ist ihr unmöglich geworden. Daher verliert sie zwar einerseits nach dem Gesetz auch die Verpflichtung, dies zu tun, verliert aber zugleich auch den Anspruch auf die Gegenleistung (also wohl die Bezahlung). Insofern ist der Vertrag nicht zu kündigen, die Verpflichtungen aus diesem fallen einfach weg.

  1. Wer genau ist eigentlich der Dienstnehmer? Die
    FensterputzerGmbH oder A? Denn A hätte ja den Dienst
    persönlich zu erbringen?

Die GmbH, wenn sie den Vertrag unterzeichnet hat. Verpflichtet ist immer der Vertragspartner. Ein nicht an dem Vertrag beteiligter Dritter, hier A, könnte aufgrund eines Vertrages gar nicht verpflichtet werden.

Nun ist also die GmbH gegenüber der anderen Gesellschaft verpflichtet, den Dienst durch A zu erbringen, und A ist aufgrund seines Dienstvertrages mit der GmbH verpflichtet, deren Anweisung zu folgen, welche dann lautet: Gehe zu der Gesellschaft hin und putze Fenster.

Gruß
Dea