Unwissend von einem Toten geschieden

Hallo zusammen,

ich habe nach meiner Trennung die Scheidung beantragt. Und wurde im April 2010 rechtskräftig in Abwesenheit (mein Ex-Mann galt als vermisst) geschieden. Durch Zufall habe ich jetzt erfahren, dass er bereits 2009 gestorben ist. Nun bin ich ja von einem Toten geschieden worden. Bin ich nun Witwe? Kann ich die Scheidung rückgängig machen um Rente zu bekommen?
Danke für jede Antwort.

LG

Lassen Sie sich in jedem Fall von einem Rechtsanwalt beraten. Unterschreiben Sie nichts und klären Sie die Angelegenheit auf dem juristischen Weg. MfG.

also ich bin Heilpraktiker, kein Versicherungstechniker und auch kein Rechtsanwalt. Ich würde als Rechtslaie die Haltung behaupten (mit einem guten Rechtsanwalt im Rücken), dass die eine Scheidung damit unwirksam wird und somit ein Rentenanspruch besteht.
Für mich als Familienaufsteller steht etwas anderes zur Debatte für Sie. Als Witwe haben Sie nicht nur Anspruch auf Witwenrente. Um echten Herzensfrieden für Sie selbst zu finden, sollten Sie dem Mann auch ehrlich (im Herzen) danken. Das können Sie ganz für sich allein vollziehen.
Wer sich damit beschäftigt, weiss: auch die Toten kriegen das mit, und sie sind dann - wenn es gut läuft - wohlwollend. Dann hat es auch gute Wirkung für Sie in ihrem Leben.
Ja, so ist das.
Viel Glück wünsche ich…

Danke, werde mal meine Anwältin kontaktieren. LG

Danke für die mehr oder weniger hilfreiche Antwort. Und keine Sorge meinen Herzensfrieden hab ich bereits gefunden. LG

1 „Gefällt mir“

Hallo!

Mit dem Tod eines Ehegatten ist die Ehe aufgelöst http://www.buergerliches-gesetzbuch.info/bgb/1482.html.

… im April 2010 rechtskräftig in Abwesenheit (mein Ex-Mann
galt als vermisst) geschieden. Durch Zufall habe ich jetzt
erfahren, dass er bereits 2009 gestorben ist.

Eine bereits aufgelöste Ehe kann man nicht scheiden. Von daher müßte die Scheidung nichtig sein.

Bin ich nun Witwe?

Wenn der Ehepartner während bestehender Ehe starb: Ja.

Kann ich die Scheidung rückgängig machen um Rente zu bekommen?

Mit der Frage konsultiere man einen Rechtsanwalt. Möglicherweise muß zunächst das Scheidungsurteil aus der Welt. Dafür wird Hörensagen der Art „durch Zufall erfahren“ nicht reichen,

Gruß
Wolfgang

Hallo Wolfgang,

ja mir ist klar das hörensagen nicht reicht. Ich habe die Todesanzeige gesehen und jetzt beim zuständigen Standesamt eine Sterbeurkunde beantragt. Sobald ich die habe, werde ich einen Termin mit meiner Anwältin machen.
Vielen Dank für die Anwort.

LG

Hallo,

also da solltest Du unbedingt den Rat eines Anwaltes einholen.
Von der Logik her, müsstest Du Wittwe sein - aber hol Dir professionellen Rat.

VG
Moni