Unwissendlich nicht mehr krankenversichert

Hallo zusammen,

eine bekannte hat ein Problem, und zwar ist ihr Mann anfang des Jahres ausgewandert und hat die Familienversicherung gekündigt. Dabei wurde die Krankenversicherung meiner bekannten mitgekündigt.

Mitgekriegt hat sie dies erst, als ihre Krankenkarte verloren gegangen ist und sie sich eine Neue beantragen wollte. Daraufhin wurde ih von der Versicheung gesagt, dass sie nicht mehr versichert sei und dass sich bis Dato über 500€ Arztkosten angesammelt haben, die sie nun selbst tragen sollte. Die Krankenkasse hat dann auf nachfrage einen Antrag auf Neuversicherung verschickt, der in den nächglueck06n Tagen eintreffen soll.

Gibt es eine Möglichkeit, das die Krankenkasse ide Kosten dennoch übernimmt?

Mit freundlichen Grüßen,
Dexter

PS: Betroffene Person bezieht ALGII. ist sie nun vielleicht über die Arge nun versichert?

Hallo,

in Deutschland gibt es eine Versicherungspflicht. Die alte Krankenkasse darf eine Kündigung nur dann akzeptieren, wenn eine Folgeversicherung vorliegt bzw. ein anderer Grund eingetreten ist (in dem Fall die Auswanderung).

Ich nehme mal an, dass der Mann der eigentliche Versicherungsnehmer war und die Frau bei ihm Familienversichert war?

Ich würde mir erstmal keine Gedanken machen. Es muss auf alle Fälle geklärt werden, wie es genau zu der Kündigung kam und was der Mann in das Kündigungsschreiben geschrieben hat.

ALGII Empfänger sind ganz normal versichert ohne einen Beitrag zu zahlen, dass macht „indirekt“ die ARGE.

mfg

Hallo Dieter,
bin kein Sozialversicherungsexperte und daher der falsche Ansprechpartner.

P.S.: Unwissenheit schützt vor strafe nicht … wo ist der gesunde Menschenverstand der „Bekannte“?

Hallo,
die Betroffene muss so schnell wie möglich mit der ARGE (oder der für sie zuständigen Behörde) Kontakt aufnehmen und die Hilfsbedürftigkeit nachweisen. Sie wird dann in der Regel in der gesetzlichen Krankenversicherung aufgenommen werden. Inwieweit die gesetzliche KV auch rückwirkende Leistungen (für die offenstehenden Rechnungen) übernimmt, entzieht sich meiner Kenntnis, da „gesetzliche Versicherungen“ nicht unbedingt mein Steckenpferd sind.

Gruß
Thomas

Fakt ist: Keine Beiträge gezahlt, kein Versicherungsschutz. Wer im konkreten Fall geschlafen hat, ob nun die gesetzliche KV oder oder die Bekannte spielt keine Rolle.Auch den Bescheid der ARGE sollte man besser lesen, denn dort steht auch etwas über die Krankenversicherung. Es wird wohl bei den 500,-€ bleiben. MfG Espig

Hallo,
bei welcher Kasse ist denn Ihre Bekannte versichert? Gesetzlich oder Privat?
Hat Ihre Bekannte denn auch die Kündigung der Familien versicherung (deshalb nehme ich an, dass sie in der GKV ist) mit unterschrieben?