Unwissenheit

hallo zusammen,

nehmen wir mal an mister x erfährt heute, dass er in den letzten jahren sein kind, bzw. das gezahlte unterhalt an das kind von der steuer absetzen konnte, da dieses durch die ausbildung wenger als 7.500,- € in jahr hatte.

kann mister x jetzt seine gültige steuererklärung hinsichtlich wegen der unwissenheit ändern?

gibt es dazu evtl ein urteil?

freundliche grüße

alex

Hallo,

eine Chance besteht nur dann, wenn das Kind bereits auf der Lohnsteuerkarte eingetragen war. Dann hätte das Finanzamt die Sache bei der Steuererklärung nämlich nicht hinreichend untersucht.

Gruß
Lawrence

Kind in Ausbildung
Hi,

nehmen wir mal an mister x erfährt heute, dass er in den
letzten jahren sein kind, bzw. das gezahlte unterhalt an das
kind von der steuer absetzen konnte, da dieses durch die
ausbildung wenger als 7.500,- € in jahr hatte.

Für ein Kind in Ausbildung gibt es nur den Kinderfreibetrag und dieser nur, wenn das Kindergeld nicht das schon ausgleicht.

Siehe § 31 EStG, § 32 EStG und § 33a EStG
http://www.gesetze-im-internet.de/estg/__32.html
http://www.gesetze-im-internet.de/estg/__33a.html
http://www.gesetze-im-internet.de/estg/__31.html
Das Kindergeld wird zur Hälfte bei der Berechnung des Unterhalts angerechnet, so dass er das auch erhalten hat.

kann mister x jetzt seine gültige steuererklärung hinsichtlich
wegen der unwissenheit ändern?

Schöne Grüße
C.

X hat hier wohl etwas falsch verstanden: Unterhalt für ein eigenes Kind ist nicht absetzbar!

E.

X hat hier wohl etwas falsch verstanden: Unterhalt für ein
eigenes Kind ist nicht absetzbar!

E.

Hallo,

das ist klar. Aber X ist ja auch der halbe Kinderfreibetrag verloren gegangen. Dieser wirkt sich in jedem Fall auf die zu bezahlende Kirchensteuer und den Soli aus.

Gruß
Lawrence

eine Chance besteht nur dann, wenn das Kind bereits auf der
Lohnsteuerkarte eingetragen war.

Ich wäre mir da nicht sicher, was wäre, wenn das Kind jetzt erst durch die Entscheidung des BVerfG zur Entfernungspauschale unter die Einkunftsgrenze gerutscht ist. Dann müsste m.E. eine Änderung zulässig sein.
Gruß
S

Kinderfreibetrag
Hi,

Aber X ist ja auch der halbe Kinderfreibetrag
verloren gegangen.

nein

Kindergeld wurde auf jeden Fall bei der Berechnung des Unterhalts angerechnet. Der Kinderfreibetrag wirkt sich nur noch marginal aus.

s.a.
/t/steuerklasse-getrennt-lebend-kinderfreibetrag/484…

/t/uebertragung-halber-kinderfreibetrag/4407301

Schöne Grüße
C.

Hallo Cirwalda,

dennoch ist es ja wohl nicht zu leugnen, dass, falls X einer Konfession angehört, er dann trotzdem zu viel Kirchensteuer bezahlt hat.

Gruß
Lawrence