Hallo, bei einem Hauskauf wurde ein Fußbodenbelag auf Nachfrage durch den Verkäufer (Vorbesitzer) als Kunststoff - Fliesenboden ausgegeben.
Nach Kaufabschluss und Beginn der Sanierung stellte sich heraus, das es sich um Asbestbelastetes Material handelt.
Ist hier eine Rückabwicklung des Kaufs möglich? Oder die Kostenerstattung der Bodensanierung? Bei der Aussage das es sich um Kunststoffböden handle war der Verkäufer sowie ich mit Begleitung anwesend.
Da der Boden ohne Bedenken durch den Verkäufer als Kunststoffboden bezeichnet wurde gingen wir von der Wahrheit aus. Es sind nach dem Kauf nun auch vom Verkäufer alte Baurechnungen übergeben worden, auf denen die Bezeichnung des Plattenbodens aufgeführt ist.
Hätte der Verkäufer auf meine Nachfrage zum Boden die Belastung nicht ausgeschlossen hätte man vorher prüfen können. Da ihm die Rechnung vorlag hätte dieser doch die Information an mich geben sollen/müssen oder nicht? Wenn ein Kaufinteressent schon so direkt nachfragt.
du wirst überrascht sein, die Aussage ist doch zutreffen !
Es handelt sich um Kunststoff-Platten/Fliesen !
Sie sind nur möglicherweise mit Asbestfasern im Material oder häufigernoch im Kleber belastet.
Nur Du hast doch nicht gefragt „Ist dieser Bodenlag asbestbelastet ?“
Und wenn er es wäre, so müsste der Verkäufer davon doch gar nichts wissen, denn niemand hat den mal als „Asbest-PVC“ eingekauft und verlegt.
Da die Zeit so lange zurückliegt wo man mit solchen Altbelägen und Asbest rechnen muss, müsste es auch einem Käufer auffallen es handelt sich um Jahrzehnte alten Belag.
Aus den jüngstens 1970 er Jahren, tendenziell wesentlich älter, 1960 bis späte 1950er Jahre.
Und bei so altem Haus muss man einfach mit bestimmten Schadstoffen rechnen.
Das Dach ist mit Asbestplatten das wurde auch von vorn herein besprochen. Auf die Rückfrage ob im Boden oder den Wänden auch Asbest verbaut ist kam die Antwort vom Verkäufer.
Die ja deswegen aber genaugenommen immer noch nicht falsch ist … ausweichend vielleicht, aber nicht falsch.
Aber ich würde das hier nicht weiter verfolgen. Mit Meinungen aus dem Internet kommt man vor Gericht auch nicht weiter. Verbindliches erfährt man nur durch einen Fachmann sprich Anwalt.
Warum erzählst Du nicht alles gleich von Anfang an ?
Und was hat er auf die Frage geantwortet, als Du nach „Asbest in Wand und Boden“ gefragt hast ?
Welche Antwort kam also vom Verkäufer ?
„weiß nicht ? Dürfte nichts sein ? Weiß von nichts ?“
Nochmal, es sind Kunststofffliesen (PVC-Fliesen). Ob belastet, musste er nicht wissen und ob Du es inzwischen rausgefunden hast, möchte ich gern mal wissen, wie überhaupt.
In der alten Baurechnung wird nicht stehen „Asbestfliesen“.