Moin,
In meiner Nachbarschaft hat sich niemals dieser fiktive Fall ereilt:
Ein Vereinskamerad erzählt in geselliger Runde, er würde gern ein paar Blumen von seiner Freundin abholen, könne diese aber nicht transportieren.
„Fahrer“ sagt, er hätte sowieso Urlaub und würde den Kameraden gern fahren.
Beim ausladen der Pflanzen werden sie dummerweise von der Polizei kontrolliert und es zeigt sich, das die Pflanzen illegale rauchbare Bestandteile enthalten und der Kamerad deswegen wohl bereits polzeibekannt ist.
Fahrer ist in dieser Hinsicht wirklich völlig unbedarft, außerdem nie aufgefallen, Nichtraucher, Nichttrinker und niemals mit Drogen in Berührung gekommen. Fahrer und Kamerad haben außer dem Vereinskontakt auch keinerlei Gemeinsamkeiten.
Fahrer hat nun Angst, dass er für etwas bestraft wird, von dem er keinerlei Ahnung hatte, da die Polizisten ihm richtig Angst gemacht haben (MPU, Führerscheinentzug, Fahrzeugbeschlagnahme) um an Informationen zu gelangen.Passiert ist bisher wohl aber nichts.
Hat Fahrer hier wirklich etwas zu befürchten, und wenn ja, was?
mfg
Bin kein Jurist, das mal vorab.
Wenn ich der „Fahrer“ wäre, würde ich die Leute aus der >geselligen Runde
Hallo,
der fiktive Fall hat größere Löcher als das Fischernetz.
Er war der Fahrer und Besitzer des Fahrzeuges und haftet unabhängig davon, ob er von den drogenhaltigen Pflanzen wusste oder nicht (Unwissenheit schützt nicht vor Strafe).
Er wird mit einer geringeren Strafe davon kommen, wenn der „Kamerad“ bei der Polizei als auch vor Gericht glaubwürdig versichert , dass er den Fahrer in Unwissenheit gehalten hat.
Die drogenhaltigen Pflanzen haben die „Angewohnheit“, insbesondere in kleinen und engen räumen relativ schnell einen „Duft“ zu verströmen, der „polizeibekannt“ ist. Die Frage wäre: hat er diesen Duft wahrgenommen oder hätte er ihn wahrnehmen müssen?
Wieso kann die Polizei beim Ausladen sofort erkennen, dass es sich um drogenhaltige Pflanzen handelte?
Da geht man in der Justiz nach dem Motto: hätte der Fahrer den Transport nicht durchgeführt, hätte er sich nicht strafbar gemacht.
lG
Servus,
Sagst Du bitte noch zur Ergänzung, für welche Straftat? Eventuell auch gerne mit passendem Verweis auf § 29 BtMG oder eine andere einschlägige Grundlage?
Die drogenhaltigen Pflanzen haben die „Angewohnheit“, insbesondere in kleinen und engen räumen relativ schnell einen „Duft“ zu verströmen, der „polizeibekannt“ ist.
Da hasch Du aber nicht so arg viel Ahnung von drogenhaltigen Pflanzen - erkennst Du z.B. Bilsenkraut, Tollkirsche, Stechapfel am Geruch?
Schöne Grüße
MM
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Moin
der fiktive Fall hat größere Löcher als das Fischernetz.
Deine Antwort ist leider auch nicht besser
Er wird mit einer geringeren Strafe davon kommen, wenn der
„Kamerad“ bei der Polizei als auch vor Gericht glaubwürdig
versichert , dass er den Fahrer in Unwissenheit gehalten hat.
Kamerad und auch beim Gespräch anwesende andere Vereinsmitglieder können das bestätigen
Die drogenhaltigen Pflanzen haben die „Angewohnheit“,
insbesondere in kleinen und engen räumen relativ schnell einen
„Duft“ zu verströmen, der „polizeibekannt“ ist. Die Frage
wäre: hat er diesen Duft wahrgenommen oder hätte er ihn
wahrnehmen müssen?
Leider ist Fahrer kein Polizist und weis auch nicht, was solche vielleicht am Geruch erkennen können. Er ist ein wirklich gutmütiger Mensch und hat von Drogen eben KEINE Ahnung
Wieso kann die Polizei beim Ausladen sofort erkennen, dass es
sich um drogenhaltige Pflanzen handelte?
Der Polizist kannte Kamerad aufgrund dienstlicher Erfahrungen persönlich und hat ihn einfach mal kontrollieren wollen und sehen, was er da wohl auslädt.
Da geht man in der Justiz nach dem Motto: hätte der Fahrer den
Transport nicht durchgeführt, hätte er sich nicht strafbar
gemacht.
Das war nun eine mächtig tolle Hilfe auf meine Frage.
mfg
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