Hallo zusammen,
mal angenommen, im Jahr 2004 wurde bei Ebay ein Schmuckstück einer Markenfirma gekauft (von einem Privatverkäufer). Der Käufer A verkauft selbiges im Jahr 2010 ebenfalls wieder bei Ebay und bekommt kurz darauf Post von dem Anwalt des Käufers B, das Stück sei eine Fälschung und fordert für seinen Mandanten Kaufpreis sowie Anwaltskosten; das Schmuckstück wird an die Staatsanwaltschaft geleitet zur Prüfung. Eine Bestätigung, dass es eine Fälschung ist, ist nicth vorhanden. Der Käufer A bezahlt vor lauter Schreck die geforderten Kosten.
Nun die Frage: Kann der Verkäufer (bzw. Käufer A), der nichts davon wusste, dass es sich um eine Fälschung handelt, den Verkäufer, der ihm das Stück vor Jahren verkauft hat, in die Pflicht nehmen, sprich die entstandenen Kosten zurückfordern? Oder ist es verjährt?