Unwissentlich Fälschung bei ebay verkauft

Hallo zusammen,

mal angenommen, im Jahr 2004 wurde bei Ebay ein Schmuckstück einer Markenfirma gekauft (von einem Privatverkäufer). Der Käufer A verkauft selbiges im Jahr 2010 ebenfalls wieder bei Ebay und bekommt kurz darauf Post von dem Anwalt des Käufers B, das Stück sei eine Fälschung und fordert für seinen Mandanten Kaufpreis sowie Anwaltskosten; das Schmuckstück wird an die Staatsanwaltschaft geleitet zur Prüfung. Eine Bestätigung, dass es eine Fälschung ist, ist nicth vorhanden. Der Käufer A bezahlt vor lauter Schreck die geforderten Kosten.

Nun die Frage: Kann der Verkäufer (bzw. Käufer A), der nichts davon wusste, dass es sich um eine Fälschung handelt, den Verkäufer, der ihm das Stück vor Jahren verkauft hat, in die Pflicht nehmen, sprich die entstandenen Kosten zurückfordern? Oder ist es verjährt?

Hallo,

Nun die Frage: Kann der Verkäufer (bzw. Käufer A), der nichts
davon wusste, dass es sich um eine Fälschung handelt, den
Verkäufer, der ihm das Stück vor Jahren verkauft hat, in die
Pflicht nehmen, sprich die entstandenen Kosten zurückfordern?

Er könnte es ja mal versuchen. Vielleicht zahlt der auch vor lauter Schreck.
Aber die Wahrscheinlichkeit dafür schätze ich als sehr gering ein, denn:

  1. Wie will A beweisen, dass das Schmuckstück eine Fälschung ist und selbst
    wenn er es könnte,
  2. wie beweisen - falls es kein Unikat ist -, dass ihm genau dasselbe
    Schmuckstück vor 6 Jahren verkauft wurde?

Gruß
Pontius

So gestaltet sich die Rechtslage: http://www.recht.help/informationen/ebay-recht-und-internetrecht/plagiat-faelschung-bei-ebay-amazon-kleinanzeigen/