Hallo.
Ich bin nach dem überraschenden Tod einer Halbschwester
(ohne Testament) für die gesetzliche Erbfolge vorgesehen, habe aber ohne
Erbschein keine Information über ihren Bankkontostand. Vom zuständigen
Notariat erfuhr ich, dass ich im Falle einer Überschuldung der
Verstorbenen die Möglichkeit hätte, trotz beantragten Erscheins
(gleichbedeutend mit Erbannahme) ein Erbe nachträglich zurückzuweisen, das nur aus Schulden besteht, und das mit meiner vorherigen Unwissenheit über den
Vermögensstand begründen könnte. Im Net finde ich dafür keine
Bestätigung.
Hat jemand Hinweise?
Danke im voraus.