Unwissentlich Schulden geerbt - was tun?

Hallo.

Ich bin nach dem überraschenden Tod einer Halbschwester
(ohne Testament) für die gesetzliche Erbfolge vorgesehen, habe aber ohne
Erbschein keine Information über ihren Bankkontostand. Vom zuständigen
Notariat erfuhr ich, dass ich im Falle einer Überschuldung der
Verstorbenen die Möglichkeit hätte, trotz beantragten Erscheins
(gleichbedeutend mit Erbannahme) ein Erbe nachträglich zurückzuweisen, das nur aus Schulden besteht, und das mit meiner vorherigen Unwissenheit über den
Vermögensstand begründen könnte. Im Net finde ich dafür keine
Bestätigung.

Hat jemand Hinweise?

Danke im voraus.

Hallo!

ja, das Verfahren gibt es. Es heißt

dabei kann man die Haftung für Schulden aus dem Erbe auf das Erbvermögen beschränken. Man haftet also nicht mit seinem eigenen Vermögen, sondern nur bis zur Höhe der Erbsumme.
ist nichts an Geld( Geldwert) da, dann haftet man auch nicht für Schulden oder offene Forderungen.

MfG
duck313

Bei einem überschaubaren Erbe wird dabei aber auch das Erbe durch die Kosten aufgezehrt.

Ja, das sollte man wissen. es fallen natürlich Kosten an.

deshalb wäre sehr angeraten, man überlegt, ob man das Erbe nicht ausschlägt.

In die Wohnung kann man ja sicherlich rein und in Unterlagen nach den wichtigen Dingen, suchen. Kontoauszüge, Lebensversicherung, offene Rechnungen, Mietwohnung oder Eigentum usw.

Aber die Frist ist kurz, innerhalb 6 Wochen, Zeitpunkt läuft ab amtlicher Mitteilung des Gerichtes, man sei Erbe geworden. Entweder durch Testament oder durch gesetzliche Erbfolge.

MfG
duck313