Unwissentlicher Erwerb kriminell erlangter Fahrkarte

Hallo!
Hat ein Käufer ein online (über ebay z.B) angebotenes online-Ticket der Bahn erworben, und stellt sich später heraus, dass der Anbieter und Verkäufer diese mittels betrügerisch erlangter Kreditkartendaten gekauft hat, wie sieht es rechtlich für den Käufer, der ihm unwissend um den kriminellen Hintergrund, diese Karte abgekauft hat aus?
Würde er einen Zeugenbefragungsbogen bekommen und alle Fragen wahrheitsgemäß nach bestem Wissen beantworten, müsste er z.B. damit rechnen, an irgendeiner Stelle dennoch zu haften?

Hoffe die Frage ordnungsgemäß und verständlich formuliert zu haben.

Grüße,
Zahira

Servus,

ja - wenn er die Fahrkarte nämlich selbst gebucht hätte, wüßte er, dass dabei vor der Erstellung der Fahrkarte die Daten zur Identifizierung (Kreditkarte, Bahncard oder Perso-Nummer) abgefragt werden, die dann auf der Fahrkarte ausgedruckt werden.

Er wird also im Zweifelsfall zurecht wie ein Fahrgast ohne gültigen Fahrschein behandelt - unabhängig davon, wie der Bastler, von dem er die Fahrkarte erworben hat, das Original bezahlt hat, das ihm als Vorlage für seine Bastelarbeit diente.

Schöne Grüße

MM

Ich möchte zum korrekten Verständnis den fiktiven Fall konkretisieren:

Es würde über eine online-Plattform so ein Ticket angeboten, nehmen wir mal an, eine Mitfahrzentrale.
Dort würde vom Anbieter behauptet, er besäße ein Firmenkontigent, das nicht voll genutzt worden sei, und es seien noch Karten zu haben, man müsse nur den gewünschten Reisetag mitteilen und die eigenen Daten.
Dann würde dieser Anbieter mit den gewünschten Daten die Karte mittels gehackter (?) Kreditkartendaten erwerben und dem Käufer zusenden.
Schwarzfahren wäre das dann als erstes schon mal nicht, denn die Bahn hätte ja ihr Geld.
Aber es wäre viel schlimmer, weil Kreditkartenbetrug.

Zwar nicht begangen vom Nutzer der Karte, der diese in dem Glauben , ein Firmenkontigent zu bekommen, erworben hätte, aber er hätte unwissentlich eine betrügerisch erlangte Karte gekauft.

Dann käme sowas raus, weil vermutlich einige Leute so vom selben Anbieter ein Ticket erworben haben und dann läge ein Zeugenbefragungsbogen auf dem Tisch.

Da würde man sich schon fragen, ob man an der Stelle haftbar wäre, wo man- auch wenn unwissentlich- ein betrügerisch erlangtes Produkt eingekauft hätte.

Ich würde mich über kundige Kommentare freuen und bitte auf Laienschätzungen zu verzichten.

Grüße,
Zahira

1 „Gefällt mir“

Trostloses Herumeiern
Servus,

Ich würde mich über kundige Kommentare freuen und bitte auf Laienschätzungen zu verzichten.

na siehste - und ich freue mich immer, wenn ein Sachverhalt vollständig vorgetragen und nicht als lustiges Ratespielchen gestaltet wird, bei dem sich der Fragesteller den Sachverhalt krümelchenweise aus der Nase ziehen lässt.

Schöne Grüße

MM

3 „Gefällt mir“

Schlaumeiereien
Wenn Du dann aber schon Zeit hast und so schlau obendrein bist, könntest Du doch nun auch noch inhaltlich dabei bleiben:
Sähe es so aus, dass der Betrüger die Karten mit falscher Identität kauft (deal 1) und dann „normal“ wieder verkauft (deal 2) und haben diese deals nichts mit einander zu tun, oder muss dealpartner 2 für deal 1 mit haften?
Sprich, müsste er betrogenem deal 1-Partner den Schaden ersetzen? Zumal, wenn der Betrüger noch unter unbekannt liefe.
?

1 „Gefällt mir“

Ansätze
Servus,

das kann ich nicht beurteilen, da es mir dazu (beachte vor der nächsten Tirade bitte dieses Wörtlein) an juristischem Sachverstand fehlt.

Sicher kann ich sagen, dass - falls zur Beurteilung der Sache Gutgläubigkeit eine Rolle spielen sollte - diese sicher zu verneinen wäre, weil der Erwerber schon daran, dass ein „Firmenkontingent“ per e-bay angeboten wird, erkennen kann, dass „etwas“ - was auch immer das sein mag - mit der erworbenen Fahrkarte nicht regelrecht ist.

Schöne Grüße

MM

Besonders beeindruckend finde ich jetzt keine deiner Antworten.
Hatte noch auf etwas Solides gehofft, nachdem der Einstieg ja nicht wenig überheblich gewesen war.

Befindlichkeiten
Das macht mich jetzt aber irgendwo echt betroffen.

Willst Du lieber einen Stuhlkreis bilden oder lieber noch ein wenig Tee vom Kräutlein der immerwährenden Weisheit?

Schöne Grüße

MM

2 „Gefällt mir“