Ich hatte dem unzufriedenen Käufer noch einmal höflich zurückgeschrieben, dass er das Geld zurückbekommt, wenn er mir die Lok zurückschickt.
Nun kommt eine Mail von ihm: …Zur einvernehmlichen Regelung
setze ich Ihnen für die Rücküberweisung
hiermit eine Frist bis zum 22.06.05. …
Was kann er machen?
Was kann ich machen? (ehrlich gesagt, ich habe keine Lust, irgendwas zu tun bzw. mehr zu bezahlen. Und ihm vorab Geld überweisen seh ich auch nicht ein) Wenn er zum Anwalt gehen würde, was passiert dann??
Kann mir jemand einen Rat geben, wie ich mich verhalten soll?
laß dich nicht einschüchtern! Du hast ihm doch Rückabwicklung angeboten und dies soll er akzeptieren oder nicht. Natürlich kannst du bei jedem Geschäft nachher verklagt werden, aber da du hier kein Fehlverhalten gezeigt hast…
Es gibt viele Typen die gleich mit anwalt drohen wenn net alles nach Ihrer Nase tanzt, aber Hunde die bellen…
Ich würde ihm folgende oder ähnliche Mail senden:
Sehr geehrter Herr Sesselfurzerstinkemotzki [Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
a.) Den gesamten Emailverkehr abspeichern und zusätzlich auf eine Disk sichern.
b.) Dein Angebotsformular für den Artikel ebenso.
c.) Eine letzte Email an den Kunden, worauf du alle Infos und Daten zusammenfasst, die du dem Käufer bis jetzt zugetragen hast. Zum Abschluss darauf hinweisen, das du soweit dir möglich war, deinen Verpflichtungen nachgekommen bist und auch würdest, wenn der Kunde an eine Aufklärung interessiert wäre. Dieses setzt aber voraus, das er die Prüfung des Sachverhalts unterstützen müsste und somit den Artikel zurückschicken müsse, damit du prüfen kannst, ob seine Mängel den Tatsachen entsprechen. Selbstverständlich als versichertes Paket, damit ggf. nachgeprüft werden kann, das die Lok auch verschickt wurde.
Als Abschluss einfügen, das du ohne weitere Mithilfe des Käufers, keine weiteren Diskussionen erwünschst. Vielleicht ist es ratsam, das du den Vorgang im Vorfeld schon mal an Ebay schickst, damit die Informiert sind.
Viel Glück !
Nino
PS.: So würde ich das machen, aber wer weiß ob das richtig ist.