Unzufriedener Käufer, Teil 4 (Roman mit Fortsetzun

Hallo WWWler,

langsam entwickelt es sich wirklich zum Fortsetzungsromen.

Hier der 3. Teil:
http://www.wer-weiss-was.de/cgi-bin/forum/showarchiv…
(nochmal zum Nachlesen…)

Jedenfalls hatte ich dem Käufer eine Rückabwicklung angeboten, und zwar, dass er mir das Teil zurücksendent und ich ihm das Geld zurücküberweise.

Jetzt kommt von ebay eine Mitteilung, dass er eine Rückabwicklung wegen Unstimmigkeit aufgrund Nicht erhaltene oder von der Beschreibung abweichende Artikel fordert.

Hier der Text, der drin steht:

Artikel weicht erheblich von der Beschreibung ab: Märklin Diesel - hydraulische Rangier - Lok
Zahlungsmethode: Überweisung
Zahlungsdatum: 17. Mai. 2005
Weitere Informationen: Die Auktion enthielt keine Angaben über Ihren jetzt nachträglichen Weg bezüglich der Rückabwicklung.
Was meine rechtlichen Ansprüche betrifft: das ebay-Regelwerk ist da mehr als eindeutig. Nach Rücksprache
mit ebay schlage ich daher letztmalig vor : Überweisung des Auktionspreises zzgl. Porto der DPAG Ihrer
Versandartwahl auf meine bereits bekannte Bankverbindung. Dafür gilt die Frist bis einschliesslich
04.07.05.Unmittelbar nach Eingang erfolgt der Rückversand.

__________________

Ich hoffe, ich bin euch nicht lästig, aber ich möchte einfach nichts falsch machen und langsam meine Ruhe haben.

Meine Fragen: welches ebay-Regelwerk meint der Typ?

In der Auktion stand natürlich nichts von eienr Rücknahme drin, da ich als Privatverkäufer so in der Form ja nicht verpflichtet bin, bei Nichtgefallen das Zurückzunehmen.

Was soll ich denn jetzt antworten?

Grummel…

Bitte Hilfe…

Schöne Grüße

Lahela

Meine Fragen: welches ebay-Regelwerk meint der Typ?

Ich habe mal die entsprechenden Seiten der ebay-Hilfe durchgelesen, finde aber nichts zur Reihenfolge des Ablaufes. Vielleicht musst Du mal Deinen Käufer fragen, worauf er sich bezieht.

Generell laufen solche Sachen immer Zug um Zug ab:

  1. Käufer gewinnt Auktion und überweist Kaufpreis
  2. Verkäufer schickt Ware
  3. Käufer reklamiert
  4. Verkäufer bietet Rücknahme an
  5. Käufer schickt Ware zurück
  6. Verkäufer überweist Geld zurück

In der Auktion stand natürlich nichts von eienr Rücknahme
drin, da ich als Privatverkäufer so in der Form ja nicht
verpflichtet bin, bei Nichtgefallen das Zurückzunehmen.

Genau richtig. Deine Rücknahme beruht auf Kulanz (vorausgesetzt die Lok ist wirklich nicht beschädigt). Aber gerade wenn er das Teil wegen „Abweichung von der Beschreibung“ zurückgibt, musst Dir die Möglichkeit gegeben werden, die Sache zu prüfen, also erst recht zuerst das Ding, dann die Überweisung.

Recht haben und Recht bekommen sind 2 Dinge. Ich würde Dir raten, falls Du es noch nicht getan hast, den Vorfall kurz und knapp mal in den ebay-Foren zu schildern. Dort sind solche Sachen an der Tagesordnung. Man kann dann den Käufer auch in den Thread einladen und oft hilft es, wenn unbeteiligte Dritte vermitteln.

http://pages.ebay.de/community/chat/index.html

Gruß,

Myriam

Hallo Myriam,

danke, der Tipp mit dem ebay - Forum finde ich gut.
Das werde ich auf jeden Fall machen.

Wenigstens lerne ich was dabei und werde mich beim nächsten Mal nicht mehr gleich so abkanzeln lassen.

Schöne Grüße

Lahela

Moien,

irgendwie lernst du glaub ich eher net, denn du läßt dich immer weiter in irgendwas verstricken - mir wäre das schon längst zu blöd.

Irgendwann ist der Zeitpunkt gekommen wo jeder merken sollte, daß es eh zu keiner Einigung kommt und jegliche weitere Disukussion Unfug ist…

Bernd

Und?
Hallo Bernd

Was haben wir aus Deinem Statement gelernt? Nichts.

Was Myriam schreibt ist doch vernünftig. Mit der „harten“ Gangart
führt doch der Weg direkt zum Anwalt und das lohnt sich doch sicher
nicht.

Gruss
Heinz

Moien,

Was haben wir aus Deinem Statement gelernt? Nichts.

Du scheinbar wirklich nicht - dein Pech.

Naja, aus deinem haben wir auf jeden Fall gelernt, das du zu denen gehörst die sich von solchen Typen verarschen lassen.

Was Myriam schreibt ist doch vernünftig. Mit der „harten“
Gangart
führt doch der Weg direkt zum Anwalt und das lohnt sich doch
sicher
nicht.

Es ist sicherlich keine harte Gangart, wenn man eine sehr kulantes Angbot wie sie macht und dann die Verhandlungen abbricht wenn es nicht angenommen wird. Das ist ganz normales Business…wenn man dann noch endlos weiterverhandelt ist es Zeitverschwendung - dann kann man gleich die Bedingungen des Typen annehmen und sich betrügen lassen…

Bernd

Gruss
Heinz

danke, der Tipp mit dem ebay - Forum finde ich gut.
Das werde ich auf jeden Fall machen.

Falls Du es tust, schicke mir doch bitte den Link (gerne auch per Mail). Ich würde gerne wissen, wie es weitergeht.

Gruß,

Myriam

Was Myriam schreibt ist doch vernünftig. Mit der „harten“
Gangart
führt doch der Weg direkt zum Anwalt und das lohnt sich doch
sicher
nicht.

Ach Heinz,

wenn ich überlege was hier schon an Zeit investiert wurde, würde ich Ihm eine Mail schicken, in der so sinngemäß steht:

_Sehr geehrter Herr XXX,

mein Rücknahmeangebot - ohne Anerkennung einer Rechtspflicht - an Sie besteht nach wie vor. Sollte ich die Ware nicht bis zum [Termin in sagen wir mal 2 Wochen] zurück erhalten haben, so gehe ich davon aus, dass Sie an einer Rückabwicklung nicht ernsthaft interessiert sind.

Ich werde auf keine andere wie die von mir vorgeschlagene Rückabwicklungsvariante eingehen. Weitere Schreiben Ihrerseits sind deswegen unnütz.
Ich behalte mir vor Ihnen meine Rechtsberatungskosten in Rechnung zu stellen, sollten hier weitere Konsultationen notwendig sein._

Irgendwie so was in der Art…
Irgendwann ist es mit der geduldigen Abwicklung vorbei.

Und wenn er damit tatsächlich zum Anwalt geht, sollte der Ihm sagen, dass die Sache aussichtslos ist.

Gruß Ivo

der letzte Teil
Hallo Myriam,

die leidige Geschichte ist nun beendet.
Nach einigem Hin und Her (er schickte mir über ebay ständig Mails mit der Aufforderung, den Betrag zu überweisen, erst danach würde er den Artikel verschicken) habe ich mich natürlich nicht darauf eingelassen (ich hab immer nur einen Satz geschrieben, dass er erst mal das Ding zurückschicken soll).
Auf einmal kam die Lok bei mir an und ich habe ihm den Auktionsbetrag wieder zurückerstattet.
Er hat mich danach sogar positiv bewertet, und die Sache ist nun vorbei.
Gelernt habe ich schon was dabei: in der Auktionsbeschreibung werde ich sofort auf ganz klare Richtlinen setzen und bei einer evtl. Rückabwicklung gleich von Anfang an Grenzen setzen.
Da war ich anfangs zu nachlässig.

Schöne Grüße und danke für die Unterstützung, das hat mir sehr geholfen.

Lahela

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