Unzulässige Gebühren ?

Hallo an alle erstmal !

Habe das folgende Problem. Wegen Insolvenz meines Arbeitgebers und der daraus resultierenden Geldknappheit meinerseits, konnte ich die Rechnung meines Mobiltelefons nicht begleichen.
Mein Anbieter sperrte meine Karte und nach einiger Zeit wurde dann mein Vertrag gekündigt.Der wäre bis Dezember 2003 gelaufen.
Jetzt besteht der Betreiber aber darauf, für ein ganzes Jahr ( bis Dezember 2004) Grundgebühren zu bekommen, da das Datum der Vertragskündigung nicht 3 Monate vor Ablauf des Vertrages lag.
Die Karte wird aber nicht mehr freigeschaltet.
Darf der Betreiber diese Gebühr erheben auch wenn dafür keine Gegenleistung mehr erfolgt ?

Danke im Voraus

Rüdiger

Hallo Rüdiger,
schaue einmal in die AGB´s Deines Betreibers, da wird bestimmt auch stehen, was bei einer vorzeitigen Kündigung des Vertrages passiert. Denn auch hier ist wie immer das Kleingedruckte zu beachten. Die Insolvenz Deines Arbeitgebers wird Deinen Betreiber kaum interessieren, da Du ja Deine Gebühren nicht bezahlt hast.

Gruß
Rüdiger

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Hallo Rüdiger,
schaue einmal in die AGB´s Deines Betreibers, da wird bestimmt
auch stehen, was bei einer vorzeitigen Kündigung des Vertrages
passiert. Denn auch hier ist wie immer das Kleingedruckte zu
beachten. Die Insolvenz Deines Arbeitgebers wird Deinen
Betreiber kaum interessieren, da Du ja Deine Gebühren nicht
bezahlt hast.

Gruß
Rüdiger

Hallo Rüdiger,

die AGB sagen folgendes:

„Kommt der Kunde für zwei aufeinanderfolgende Monate mit der Bezahlung eines nicht unerheblichen Teiles des Rechnungsbetrages in Verzug, ist
******** berechtigt, den Vertrag fristlos zu kündigen. Schadenersatzanspruche bleiben unberührt.“

Ehrlich gesagt hilft mir das nicht besonders. Denn weiterhin bleibt offen, ob die Grundgebühr erhoben werden darf wenn keine Gegenleistung erfolgt.
Die Forderung kam übrigens als ganz normale Rechnung, und nicht in Form einer Schadenersatzklage o.ä.

MfG

Rüdiger

Hallo Rüdiger,

die AGB sagen folgendes:

„Kommt der Kunde für zwei aufeinanderfolgende Monate mit der
Bezahlung eines nicht unerheblichen Teiles des
Rechnungsbetrages in Verzug, ist
******** berechtigt, den Vertrag fristlos zu kündigen.
Schadenersatzanspruche bleiben unberührt.“

Ehrlich gesagt hilft mir das nicht besonders. Denn weiterhin
bleibt offen, ob die Grundgebühr erhoben werden darf wenn
keine Gegenleistung erfolgt.
Die Forderung kam übrigens als ganz normale Rechnung, und
nicht in Form einer Schadenersatzklage o.ä.

MfG

Rüdiger

Hallo Rüdiger,

steht doch eindeutig da:
Schadenersatzanspruche bleiben unberührt.

Schadensersatz muss nicht eingeklagt werden. (Die Gerichte haben genug zu tun)

Gruß
HaWeThie

Zulässige Gebühren
Hallo Rüdiger,

du hast einen rechtskräftigen Vertrag über eine bestimmte Laufzeit geschlossen. In diesem Vertrag hast du dich verpflichtet, über eine bestimmte Anzahl von Monaten jeweils eine Grundgebühr in Höhe von X € zu zahlen. In Anbetracht dieser festen Einnahmen hat dir der Anbieter das Handy mit einem gewissen Betrag gesponsert, du musstest also weniger dafür bezahlen als ohne Vertrag.
Jetzt kannst du zwar nichts für die Insolvenz deines AG’s, der Telefonanbieter kann aber auch nichts dafür. Die Grundgebühr für die volle Vertragslaufzeit steht ihm auf jeden Fall zu.
Mein Tipp: Sprich mit dem Anbieter, verhandle ggf. über eine Ratenzahlung. Sieh auf alle Fälle zu, dass nach Zahlung aller Offenstände ein eventuell erfolgter Schufa-Eintrag wieder gelöscht wird!!!

Viele Grüße - Heike

Ich danke euch allen für eure Hilfe und eure Vorschläge. Sieht wohl so aus als müsste ich in den sauren Apfel beissen und bezahlen.

@ Heike
Eine Ratenzahlung kommt für den Betreiber nicht in Frage (hatte schonmal angefragt) denn er sei ja schließlich keine Bank. Das geht erst wenn der ganze Vorgang an ein Inkasso-Unternehmen weitergeleitet ist.
Die Kosten die dadurch zusätzlich entstehen möchte ich aber vermeiden.

Danke nochmal an alle

EoT