Hallo zusammen,
ich habe mein 1. Staatsexamen in Jura bestanden. Derzeit promoviere ich. Ich habe überlegt, nebenbei auf freiberuflicher Basis eine Vertragsprüfung für Firmen anzubieten.
Meine Frage hierzu: Darf ich das überhaupt? Konkret stelle ich mir vor, Verträge zu prüfen, die mit Kunden/ Auftraggebern geschlossen werden.
Darf ich das mit 1. Staatsexamen einfach machen oder muss ich ich registrieren lassen? Oder darf ich das schlicht und ergreifend sowieso erst nach dem zweiten Staatsexamen?
Unabhängig davon: Was darf ich überhaupt als Jurist mit 1. Staatsexamen?
Danke im Voraus