Unzulässige Rechtsberatung?

Hallo zusammen,
ich habe mein 1. Staatsexamen in Jura bestanden. Derzeit promoviere ich. Ich habe überlegt, nebenbei auf freiberuflicher Basis eine Vertragsprüfung für Firmen anzubieten.
Meine Frage hierzu: Darf ich das überhaupt? Konkret stelle ich mir vor, Verträge zu prüfen, die mit Kunden/ Auftraggebern geschlossen werden.
Darf ich das mit 1. Staatsexamen einfach machen oder muss ich ich registrieren lassen? Oder darf ich das schlicht und ergreifend sowieso erst nach dem zweiten Staatsexamen?

Unabhängig davon: Was darf ich überhaupt als Jurist mit 1. Staatsexamen?

Danke im Voraus :smile:

Darauf kann ich dir leider keine Antwort geben.
Schade
Viel Erfolg - Barbara Natzschka

Keine Ahnung - nicht mein Gebiet.
Grüße, Ch.

Tut mir leid, das weiß ich auch nicht.
LG
Mops

Hallo,
sorry, da bin ich glatt überfragt. Rein nach dem Bauchgefühl sollte es jedoch mglich sein, freiberuflich solche Prüfungen anzubieten. Anbieten könnte man das im Übrigen bestimmt auch ohne 1. Staatsexamen, die Frage ist nur, wer solche Leistungen dann in Anspruch nähme.
Es gibt einige Arbeitgeber, die auch Juristen mit nur 1. Examen einstellen. Zumeist sind dies aber eher „unterbezahlte“ Jobs wie beispielsweise die Sachbearbeitung in Sozialangelegenheiten im öffentlichen Dienst. Zumindest von Versicherungen weiß ich, dass man da auch ohne 2. StEx Jobs bekommen kann, die gar nicht mal so mies sind.
Gruß
NobbyNic