„man“ hat zufällig festgestellt daß „man“ heimlich seit März die Steuerklasse 1 auf der Abrechnung stehen hat, obwohl „man“ mit der Tochter, die wohl auf und noch nicht volljährig ist, allein in einer Wohnung lebt. „man“ ist seit Oktober 2012 geschieden und hatte bereits seit der Trennungsphase (2010) Steuerklasse 2.„man“ kommt allein für das gemeinsame Leben auf und erhält keine Zuschüsse von unserem hochgelobten Staat. Wer kann sagen wie es zustande kommt das ein gelangweilter Beamte soviel Freude daran hat, sich an alleinerziehenden zu schaffen zu machen um ihnen das Leben völlig unnötig zu erschweren, und natürlich was „man“ dagegen unternehmen kann ohne gleich Amok zu laufen…?
„man“ hat zufällig festgestellt daß „man“ heimlich seit März die Steuerklasse 1 auf der Abrechnung stehen hat, obwohl „man“ mit der Tochter, die wohl auf und noch nicht volljährig ist, allein in einer Wohnung lebt. „man“ ist seit Oktober 2012 geschieden und hatte bereits seit der Trennungsphase (2010) Steuerklasse 2.„man“ kommt allein für das gemeinsame Leben auf und erhält keine Zuschüsse von unserem hochgelobten Staat. Wer kann sagen wie es zustande kommt das ein gelangweilter Beamte soviel Freude daran hat, sich an alleinerziehenden zu schaffen zu machen um ihnen das Leben völlig unnötig zu erschweren, und natürlich was „man“ dagegen unternehmen kann ohne gleich Amok zu laufen…? … mehr auf http://w-w-w.ms/a4b1ec
Ich glaube nicht, dass dich ein Beamter bewusst auf die Steuerklasse 1 gesetzt. Das Problem dürfte daran liegen, dass seit Anfang dieses Jahres die Lohnversteuerung über die ELSTAM-Datenbank läuft. Wir bereits in mehreren Presseberichten debattiert ist diese feherlhaft, da Datenabgleiche zwischen Gemeinden und Finanzbehörden nicht ganz geklappt haben.
Du stellst einfach einen Antrag auf Wechsel der Steuerklasse von 1 auf 2, da du alleine mit deiner Tochter in einem Haushalt lebst.
Dann sollte sich das Problem erledigt haben.
Hallo,
ab dem Kalenderjahr 2013 wurde die bisherige Papierlohnsteuerkarte durch elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELSTAM) abgelöst.
Hierzu wurden in einem ersten Schritt die bisherigen Daten digitalisiert. Hierbei kam es bei einer Reihe von Steuerpflichtigen mit unplausiblen Daten zu Fehlern.
Deshalb wurden alle Steuerplichtige mit Schreiben im Oktober 2012 über die gespeicherten Daten informiert (Information über die erstmals elektronisch gespeicherten Daten für den Lohnsteuerabzug ).
Mit dem Schreiben wurden die Steuerpflichtigen gebeten, zu prüfen ob die gespeicherten Daten mit den tatsächlichen Verhältnissen übereinstimmen. Sollte dies nicht der Fall sein solle man sich an sein zuständiges Finanzamt wenden.
Tja, was soll man dann noch sagen, wenn dieses Schreiben ungelesen, an den Reisswolf verfüttert wird
Gruss
Wow, das hilft ungemein…super.
die Steuerdaten wurden geprüft und waren unverändert übereinstimmend da die Steuerklasse (2) korrekt war und sich auch sonst nichts verändert hatte. Es ist (natürlich nur scheinbar) keine Meldung nötig gewesen… folglich musste „man“ sich nicht wegen (nicht vorhandener)Unstimmigkeiten an das zuständige Finanzamt wenden. Wie oben vorgegeben.Tja, zu unterstellen besagtes Schreiben ist ungelesen in einen nicht vorhandenen Reisswolf gegangen ist ebenso aus den Fingern gesaugt wie die Eingabe vom Amt. Also danke für diese Bestätigung, man kann sich doch immer auf den Staatsdiener verlassen, aus dessen Sicht (wie hier) Fehler immer nur die dummen Steuerfplichtigen machen… „man“ dankt für (von dieser Seite)keine Hilfe…gruß.
und nun zu
Sunnyboy121986, „man“ dankt natürlich recht herzlich für den netten Tip. Ehrlichen Dank, ich versuch es einfach mal…wir werden sehen ob es fruchtet. danke! lieben gruß