'Unzumutbare Arbeit' aus politischen Gründen?

Hallo zusammen,
ich möchte euch um eure Meinung zu folgender Situation bitten:

Eine Alg-I-Empfängerin erhält vom A-Amt ein Stellenangebot als Mitarbeiterin einer Zeitung. Sie googelt mit dem Zeitungsnamen und stellt fest, dass die Zeitung als Blatt einer „rechtskonservativen“, doch nicht verbotenen Partei bezeichnet wird, dass der Geschäftsführer örtlicher Vorsitzender eben dieser Partei ist, ehemals Schill-Partei-Mitglied war und nun zusammen mit einem gerade erst übergetretenen Ex-Republikaner in einem demokratisch gewählten Parlament eine Fraktion bildet.

Ist dies arbeitsrechtlich eine „unzumutbare“ Stelle?
Gibt es überhaupt den Verweigerungsgrund „ideologische oder politische Gründe“? Oder ist grundsätzlich jede nicht verbotene Partei zumutbar?

Vielen Dank für Eure Hilfe

Hallo,

anders herum wird ein Schuh daraus. So eine Zeitung ist mehr oder weniger ein Tendenzbetrieb (kommt jetzt drauf an, ob sie ganz offen als Organ einer bestimmten Bewegung auftritt oder sich als überparteilich bezeichnet, es aber nicht ist), und darf/wird daher von ihren Mitarbeitern erwarten, dass diese sich inhaltlich mit den Zielen und vertretenen Meinungen identifizieren. D.h. die Zeitung darf und wird nur Mitarbeiter einstellen, die „auf Linie“ sind. Ein Bewerber der deutlich macht, dass dies bei ihm nicht der Fall ist, wird die Stelle niemals bekommen, und er muss in einem solchen Fall aus seinem Herzen auch keine Mördergrube machen, sondern darf sachlich zum Ausdruck bringen, dass er die politische Ausrichtung des Blattes nicht teilt.

Gruß vom Wiz

Hi Wiz,

Ein Bewerber der deutlich
macht, dass dies bei ihm nicht der Fall ist, wird die Stelle
niemals bekommen, und er muss in einem solchen Fall aus seinem
Herzen auch keine Mördergrube machen, sondern darf sachlich
zum Ausdruck bringen, dass er die politische Ausrichtung des
Blattes nicht teilt.

Muss er ja noch nicht einmal - ein paar kritische Fragen beim Bewerbungsgespräch dürften als „Erklärung“ genügen.

Gruß,

Anja

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Hallo Anitis,

wenn der Arbeitslose die konkrete Aufforderung bekommen hat, sich dort vorzustellen, sollte sie/er mit dem Recherche-Ergebnis die/den Beraten kontaktieren und auf die Problematik hinweisen.

Als überzeugter Atheist kann ich nicht bei der katholischen Kirche arbeiten, auch wenn sie durchaus wichtige und positive Dinge macht, aber ich könnte den Glauben nicht vertreten.

Nein, wenn da dem/der Arbeitssuchenden ein Problem gemacht wird, sollte nochmal um Hilfe gebeten werden. Das darf nicht passieren!

Gruß Volker

Vielen Dank für eure Einschätzungen. Das beruhigt etwas. Beim Googeln habe ich unter „unzumutbar“ immer nur sittenwidrige Löhne, zu hohe körperliche Belastung und zu weiter Anfahrtsweg gefunden …

Moin moin,

das Problem hat zwei Seiten.

Erstens die Frage, ob die Arbeit- rein formal - angenommen werden muss. Ohne mich allzuweit aus dem Fenster lehnen zu wollen, sage ich: mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit ja, denn eine abweichende politische Meinung ist unserer pluralistischen Gesellschaft, die eben auch auf Toleranz basiert, kein gewichtiger Grund.
Etwas anderes könnte man evtl. annehmen, wenn bspw. die Familie unter politischer Verfolgung durch ein rechtes oder linkes Regime massiv gelitten hätte und man bei einem Organ arbeiten müsste, das diese Verfolgung regelmäßig relativiert oder leugnet.

Die zweite Frage ist: wird mich der AG einstellen?
Nun, da gibt es soviele legale Möglichkeiten, die ihn veranlassen, sich nach anderen umzusehen, dass man sie nicht alle aufzählen kann.
Mein Standardspruch ist in diesem Fall, dass ich den Arbeitsvertrag gerne mit meinen Gewerkschaftsvertreter durchsprechen möchte, bevor ich ihn unterschreibe. An diesemPunkt ist regelmäßig Schluss :wink:

Moin moin,

Erstens die Frage, ob die Arbeit- rein formal - angenommen
werden muss. Ohne mich allzuweit aus dem Fenster lehnen zu
wollen, sage ich: mit an Sicherheit grenzender
Wahrscheinlichkeit ja, denn eine abweichende politische
Meinung ist unserer pluralistischen Gesellschaft, die eben
auch auf Toleranz basiert, kein gewichtiger Grund.

Das sehe ich anders. Auch die Prostitution ist mittlerweiler, mit gutem Grund, ein anerkannter Beruf. Soll ich das weiter ausführen?

Die zweite Frage ist: wird mich der AG einstellen?

Das ist ganz sicher die Stelle an der man drehen kann, wenn ich mit einem fröhlichen „Rot Front!“ in die rechtsextreme Zeitungsredaktion maschiere (!) riskiere ich wohl etwas an die Backen zu bekommen aber kaum eingestellt zu werden.

Aber die Diskussion geht doch darum, ob ein solches Angebot zulässig ist. Und da kann man sicher kontrovers diskutieren. Wenn die Partei nicht verboten ist, ist sie zunächst ein legaler AG. Nur, der Begriff wurde schon genannt, es ist ein Tendenzbetrieb! D.h. ich teile inhaltlich bestimmte politische oder weltanschauliche Sichtweisen und das kann niemandem vorgeschrieben werden!

Ein schönes WE!

Gruß Volker

Auch hallo,

ich glaube, ganz wichtig ist, was genau die Mitarbeiterin da machen soll :wink: Für die Putzfrau isses vielleicht nicht soo wichtig, die Ideologie zu teilen wie für eine Redakteurin… Generell würde ich persönlich aber meine Bedenken meinem zuständigen Arbeitsamtsmenschen mitteilen und gucken wie der guckt. Naja, und im allergrössten Notfall gibt es ja böse Tricks, wie man ein Vorstellungsgespräch sehr elegant versauen kann.

*wink*

Petzi

hallo,

Zeitungsredaktion maschiere (!) riskiere ich wohl etwas an die

Schön, dass ich ein solches Wort nicht richtig schreiben kann, es muss natürlich „marschiere“ heißen.

Gruß Volker

Das sehe ich anders. Auch die Prostitution ist mittlerweiler,
mit gutem Grund, ein anerkannter Beruf. Soll ich das weiter
ausführen?

Die Beantwortung der Frage, ob ein sonstiger wichtiger (persönlicher) Grund - ein unbestimmter Rechtsbegriff - vorliegt, wird unter Abwägung der Interessen der Allgemeinheit und des Erwerbsfähigen sowie der Berücksichtigung allgemein üblicher Lebensweisen erfolgen, welche mit bestimmten „Ideologien“ einhergehen (ein Veganer braucht daher sicher nicht in einer Fleischerei arbeiten, ein Moslem nicht in einem Schweinemastbetrieb und auch die Tätigkeit Hure widerspricht immer noch allgemeinen Moralvorstellungen, etc.).

Einen allgemeinen Grundsatz oder ein allgemein anerkanntes Tabu nach dem Motto, „Ein Linker arbeitet nicht bei Rechten“ (oder umgekehr) kann ich beim besten Willen nicht ausmachen. Du etwa?

Unabhängig davon, bestünde ggf. die Möglichkeit, eine phsychische Beeinträchtigung z.B. durch ein psychologisches Gutachten nachzuweisen, aber der Weg dazu ist steinig.

Einen allgemeinen Grundsatz oder ein allgemein anerkanntes
Tabu nach dem Motto, „Ein Linker arbeitet nicht bei Rechten“
(oder umgekehr) kann ich beim besten Willen nicht ausmachen.
Du etwa?

JA! Selbst wenn ich „nur“ als Reinmachekraft dort arbeite und damit den Laden am Laufen halte, mache ich mich mitschuldig für diese rechtsextreme Sch…

Unabhängig davon, bestünde ggf. die Möglichkeit, eine
phsychische Beeinträchtigung z.B. durch ein psychologisches
Gutachten nachzuweisen, aber der Weg dazu ist steinig.

Dass es Wege gibt um diesen Job herum zukommen ist klar.

Trotzdem steht noch die Frage im Raum, ist ein solches Angebot vertretbar, das Ablehnen ohne Sanktionen zulässig oder hat das AA etwa gar nicht die Möglichkeit ein solches Angebot nicht weiterzuleiten?

Gruß Volker

Es geht nach Aussage der Fragestellerin um ein rechtskonservatives Blatt, d.h. die Frage „rechtsextrem oder nicht?“ stellt sich überhaupt nicht, wobei die ARGE oder die AGENTUR ohnehin keine ideologischen Wertungen von sich aus vornehmen.
Mit welcher Begründung sollten willkürlich Jobs herausgefiltert werden, die Recht und Gesetz entsprechen?
(btw: Und ja … IMO kann der Staat - normativ betrachtet - von Beziehern öffentlicher Gelder erwarten, dass sie auch mal in die Sch… greifen.

Wo soll eine vernünftige Grenze gezogen werden? Ein AKW-Befürworter braucht nicht in einem Öko-Betrieb arbeiten, ein Konservativer bei keiner linken Zeitung? Einer mag aus esoterischen Gründen kein Blau, der Betrieb hat aber blaue Wände, also muss er da nicht jobben …?

M.E. wird eine Ablehnung eines derartigen Vermittlungsvorschlags eine Sanktion nach sich ziehen, es sei denn, die Fragende hat extrem viel Dusel mit ihrem Sachbearbeiter, der sich ggf. auch für seine Entscheidung, von der Vorgabe, solche Gründe eher restriktiv zu berücksichtigen, abzuweichen, rechtfertigen muss.
IMO lässt sich eine normale Zeitung - also kein explizites Partei-Organ - nicht als Tendenzbetrieb qualifizieren, gerade wenn es um absolut unbestimmte Begriffe wie konservativ, links oder rechst geht.

Mit welcher Begründung sollten willkürlich Jobs
herausgefiltert werden, die Recht und Gesetz entsprechen?

Ich erinnere an mein Beispiel „Prostitution“.

Wo soll eine vernünftige Grenze gezogen werden?

Das ist zweifelos eine berechtigte Frage, ich habe da auch keine Antwort.

Ein

AKW-Befürworter braucht nicht in einem Öko-Betrieb arbeiten,
ein Konservativer bei keiner linken Zeitung? Einer mag aus
esoterischen Gründen kein Blau, der Betrieb hat aber blaue
Wände, also muss er da nicht jobben …?

Ja, es ist sehr schwierig, soll ein Kriegsdienstverweigerer Panzer zusammenschrauben?

IMO lässt sich eine normale Zeitung - also kein explizites
Partei-Organ - nicht als Tendenzbetrieb qualifizieren,
gerade wenn es um absolut unbestimmte Begriffe wie
konservativ, links oder rechst geht.

Ja, die Grenze zu ziehen ist nicht einfach.
Wir müssten die Zeitung kennen! Dann wäre eine Beurteilung einfacher.

Gruß Volker

Die hypothetische Redakteurin hat in dem fiktiven Vorstellungsgespräch kritische Fragen gestellt und dem angenommenen rechten Politiker gesagt, was sie laut Tarifvertrag als Alleinredakteurin im 7. Berufsjahr kostet. Damit hat sie vermutlich sein Budget gesprengt.
Schade eigentlich. Eigentlich stimmte alles mit Ausnahme der Richtung. :frowning:

Ich würde da doch ganz locker rangehen. Wenn ich meinen konträren Standpunkt beim Vorstellungsgespräch bzw. im Job vertreten würde, würde ich in so einem Fall wohl nicht lange auf meine Nichtanstellung/Kündigung warten müssen. Und somit hätte ich dann auch keine Kürzung des Arbeitslosengeldes zu erwarten. Und alle Seiten wären zufrieden… :wink: