In einem Mietshaus in einer Unistadt, das fast nur mit Studenten belegt ist, bewohnt siet 23 Jahren ein abgebrochener Jura-Student ein möbliertes Zimmer. Letztes Jahr sollte die Miete erstmalig um 20 % erhöht werden. Im selben Haus gibt es von Lage und Größe identische Zimmer, deren Kaltmiete um gut 60 % höher liegt. Obwohl das Sozialamt dem Mieter diese Erhöhung zahlen würde, hat er der Erhöhung aus reiner Böswilligkeit abgeleht und es auf einen Prozess ankommen lassen. Als Hartz IV bekommt er Prozesskostenhilfe und verschleppt der Prozess durch allerlei Mätzchen. Dadurch zieht sich das Verfahren nun schon über 18 Monate hin, ein Ende ist nicht in Sicht. Das Sozialamt zahlt aber nur die erhöhte Miete ab Rechtskraft eines Urteils, nicht die zurückliegende Miete. Der Mieter hat erklärt, daß er zahlungsunfähig wäre und Pfändungen sinnlos. Also wird der Vermieter die Miet-Differenz für den Zeitraum ab Klageerhebung (1. März 2009) bis Rechtskraft nicht erhalten, immerhin in Summe ca. 500 Euro. Obwohl der Vermieter den Prozess mit höchster Wahrscheinlichkeit gewinnen wird, muß er demzufolge auch Anwalts-, Gerichts- und Gutachterkosten zahlen. Die Boshaftigkeit des Mieters kostet ihn somit ca. 1500 Euro.
Zusätzlich zahlt der Mieter seit einem Jahr nicht mehr die Stromkosten, die vom Vermieter an die Stadtwerke gezahlt und quartalsweise nach Verbrauch an die Mieter weiterberechnet werden. Diese ca. 300 Euro werden zwar auch eingeklagt, dürften aber nicht beigetrieben werden können.
Ebenso hat er mehrfach völlig ungerechtfertigt die Miete gekürzt, in Summe aber nicht 2 Monatsmieten übersteigend. Insofern kann man auch das nur einklagen. Den ganzen Ärger für gerade mal 107 Euro Kaltmiete im Monat.
Der Mieter fügt seinem Vermieter vorsätzlich erheblichen Schaden zu, weil er weiß, daß er dafür mangels eigenen Vermögens niemals wird aufkommen müssen. Kann jemand sagen, ob man den Vertrag wegen Unzumutbarkeit für den Vermieter ausserordentlich kündigen kann?