bin beim Zeitunglesen über das Wort „zurechungsunfähig“ gestolpert. Gefühlsmäßig hätte ich dort eher „unzurechungsfähig“ erwartet. In der Wikipedia steht allerdings „unzurechungsfähig“ sei „umgangssprachlich“ für „schuldunfähig“. Mir kommt das ganze dennoch leicht spanisch vor. Wer weiss genaueres zu den Begriffen?
… In der Wikipedia steht
allerdings „unzurechungsfähig“ sei „umgangssprachlich“ für
„schuldunfähig“.
Es kann ja sein, dass die Bildzeitung den Begriff so verwendet, aber deswegen ist das noch lange nicht korrekt: wer unzurechnungsfähig ist, kann z.B. kein Haus kaufen oder sonst einen Vetrag abschliessen, was mit Schuld überhaupt nichts zu tun hat. Nur wenn er eine Straftat begeht, ergibt sich aus der Unzurechnungsfähigkeit die Schuldunfähigkeit. Die meisten Unzurechnungsfähigen begehen aber nie eine Straftat. Die Gleichsetzung soll bloss Ressentiments schüren gegen die „gefährlichen Irren“.
Manchmal wird auch gesagt, er hat einen Freifahrtschein. Das ist auch nicht gerade korrekt, denn das soll heissen, er darf jetzt was anstellen, ohne bestraft zu werden. Will er aber wahrscheinlich garnicht.
bin beim Zeitunglesen über das Wort „zurechungsunfähig“
gestolpert. Gefühlsmäßig hätte ich dort eher
„unzurechungsfähig“ erwartet.
Hier wäre natürlich der Kontext ganz interessant gewesen. Bekommst du den noch zusammen? Stand da zufällig noch irgendwo ein „nicht“ im Text davor ?
In der Wikipedia steht
allerdings „unzurechungsfähig“ sei „umgangssprachlich“ für
„schuldunfähig“. Mir kommt das ganze dennoch leicht spanisch
vor.
Hier hilft es eigentlich immer, sich die Wortzusammensetzung mal genauer anzuschauen (und das mache ich jetzt mal ohne weiteres etymologisches Wissen, ich lasse mich also gerne verbessern, falls jemand mehr weiß), da „unzurechnungsfähig“ heute so selbstverständlich als „nicht schuldfähig“ in den Sprachgebrauch eingegangen ist, dass man sich keine Gedanken mehr darüber macht, warum das eigentlich so ist :
un - zurechnungs - fähig
Das „Un-“ bereitet als Negationsvorsilbe keine Probleme, bedeutet einfach so viel wie "nicht.
„fähig“ dürfte auch klar sein.
Die Zurechnung jedoch ist hier wohl der klärungsbedürftige Part. Was kann denn dem potentiellen Täter zugerechnet werden? Letztlich in dem Kontext nur seine Tat, bzw. die Verantwortung für seine Tat.
Also: Ist eine Person unzurechnungsfähig, kann man ihr die eigene Verantwortung für eine Tat nicht zurechnen, weil er aus diversen Gründen nicht in der Lage dazu war, seine Tat und deren Folgen einzuschätzen.
Heute wird das nahezu gleichgesetzt damit, dass jemand völlig durchgeknallt und somit für seine Taten nicht mehr oder nicht voll verantwortlich und somit nur eigenschränkt schuldfähig ist.
Dennoch wüsste ich gern noch immer den Kontext in deinem Zeitungsartikel.
Gruß
Dine
bin beim Zeitunglesen über das Wort „zurechungsunfähig“
gestolpert. Gefühlsmäßig hätte ich dort eher
„unzurechungsfähig“ erwartet. In der Wikipedia steht
allerdings „unzurechungsfähig“ sei „umgangssprachlich“ für
„schuldunfähig“. Mir kommt das ganze dennoch leicht spanisch
vor. Wer weiss genaueres zu den Begriffen?
Scheinbar ist ‚zurechnungsunsfähig‘ ein veralteter Begriff der heute von ‚unzurechnungsfähig‘ ersetzt wird.
Im österreichischen Recht wird aber weiter von ‚Zurechnungsunfähigkeit‘ gesprochen (http://www.jusline.at/11_Zurechnungsunfähigkeit_StGB…)
Im deutschen Recht heißt es nur noch ‚Schuldunfähigkeit‘ von daher kann man davon ausgehen, dass es sich hier (zumindest juristisch gesehen) um Synonyme handelt.
Interessant, „unzurechnungsfähig“ ist wirklich ein merkwürdiges Wort. In allen anderen Fällen wird die Negation tatsächlich mit „-unfähig“ gebildet - fahrunfähig, laufunfähig, arbeitsunfähig …