wenn ein Jugendlicher (unter 21) so betrunken ist, dass er sich nicht mehr unter Kontrolle hat (also unzurechnungsfähig ist), und in diesem Zustand jemanden verletzt - wie lautet dann der Strafbestand?
Und welche Folgen hat das in Bezug auf Führungszeugnis und Vorbestraft-sein?
wenn ein Jugendlicher (unter 21) so betrunken ist, dass er
sich nicht mehr unter Kontrolle hat (also unzurechnungsfähig
ist), und in diesem Zustand jemanden verletzt - wie lautet
dann der Strafbestand?
Fallen Jugendliche/Schüler unter 21 nicht unter das Jugendrecht? (oder so)
Ich dachte, da käme ein ganz anderer Strafbestand zustande als normalerweise…
unter bestimmten Voraussetzungen schon, aber das ändert erst
einmal nichts am Straftatbestand, sondern höchstens am
Strafmaß.
Genau das Strafmaß interessiert mich aber…
Bestünde die Gefahr eines Haftstrafe, wenn es sich bei der Straftat um Körperverletzung bis schwere Körperverletzung handelt?