Unzurecht in einer Wohnung aufhalten

Was kann ein Vermieter tun/Unternehmen wenn drei monate keine Miete gezahlt wurde,Mieterin unverrichteter dinge weg ist und sie den Wohnungsschlüssel anderen gegeben hat und die sich einfach dort niedergelassen haben?

Guten Morgen!

  1. Fristlos kündigen
  2. Räumungsklage erheben

…hallo 2010…neu…in so einem Fall sind einem einfach die Hände gebunden…ich hatte vor einigen Jahren den Fall Wohnung vermietet an ein Ehepaar mit zwei erwachsenen Kindern…Die Eheleute haben sich getrennt…sind also beide ausgezogen…die Kinder (beide Soldaten bei der Bundeswehr) waren nur an den Wochenden da…und dann ging es hoch her…nach fristloser Kündigung und Versäumnisurteil wurde die Wohnung dann endlich nach 4 Monaten (durch den Gerichtsvollzieher) geräumt.
Die Wohnung war total Vermüllt…meine Briefe und die Schreiben meiner Anwältin lagen noch ungeöffnet im Flur…nach Einbau neuer Schlösser kamen die Soldaten am Wochenende zu mir und verlangten die Schlüssel für die Wohnung…Ich wurde von den Jungs massiv bedroht…die Polizei hat dann für Ordnung gesorgt…und mir wurde der Krieg erklärt.Ich weiß nicht wie das ausgegangen ist…hab nichts wieder davon gehört.
mfG liebertee

Hallo.

Fristlos und ordentlich kündigen. Wichtig ist, dass auch ordentlich gekündigt wird, weil der Mieter sonst vor dem Räumungsprozess mit Hilfe einer Zahlung, mit der er alle Rückstände zum Ausgleich bringt, die Kündigung „heilen“ kann.

Danach Klage auf Räumung und Herausgabe einreichen. Die ausstehenden Mieten sollten getrennt mit einer Urkundenklage eingefordert werden, geht schneller, um an ein Urteil zu kommen.

Siehe hierzu auch:
http://www.mietrechtslexikon.de/a1lexikon2/u1/unterm…

Guten Morgen!

Und was ist dann die Alternative zur Räumung? Wohnung unter Wert verkaufen? Hände in den Schoß legen?

Kosten bei einer Wohnungsräumung mit Räumungsklage
Hallo

Guten Morgen!

  1. Fristlos kündigen
  2. Räumungsklage erheben

Nach BGB § 569 (3) 2.
ist eine Heilungsfrist von zusätzlichen 2 Monaten vorgesehen. Mit
einem Kündigungsgrund von mehr als 2 fehlenden Monatsmieten würde sich ein Fehlbetrag von über 3 Bruttomieten ergeben. Dem stehen maximal 3 Nettomieten Kaution gegenüber.

Davon mal abgesehen, das diese Beträge zu den Kosten der Klage und der Räumung als Fehlbetrag auf den VM zukommen, ist es doch für den normal denkenden Menschenverstand diese Diskrepanz bei der Kaution unsinnig.

Auch weil das Räumungsgericht während dieser Heilungsfrist tatenlos bleibt und sich so der Räumungstermin weiter nach hinten dann uU bis zu 9 bis 12 und mehr Monate hinziehen kann.

Zusammenfassend laufen sich bei einer Räumungsklage diese Kosten auf:

  • 9-14 Monate Mietausfall (max?)
  • 9-14 Monate Nebenkosten (max?)
  • 500 Euro pro Raum für die Räumung
  • Gerichtskosten (ohne Zeugengeld)
  • eigene Anwaltskosten
  • Gerichtsvollzieherkosten
  • Unterbringungskosten der geräumten Gegenstände
  • Mietausfall mit Nebenkosten bis die Wohnung wieder belegt ist
  • ggf. Wiederherstellungskosten für die Wohnung
  • Wiedervermietungskosten

Bei einer 3 Zimmer Wohnung (mit 60 qm) und 400 Euro inkl. Miete wären da schnell 9300 Euro für ein Jahr zusammen, ohne Wiederherstellungskosten und ohne Kautionsaufrechnung.

An dieser Tatsache wurde schon kleine private Vermieter insolvent.
Ein Jahr ohne Ertrag, aber mit den laufenden Kosten und zusätzlich die Räumungskosten steht kaum ein kleiner vielleicht schon arbeitslos gewordener VM durch, der sich so vor Hartz IV retten möchte.

Diese Praxis von Räumungsklage schädigt das Bruttoinlandsprodukt und produziert weitere Transferempfänger.

Wie kann da eine gerechtere und vereinfachtere schnellere Lösung formuliert werden?

Wie könnte da eine gut gängige Lösung für alle Seiten aussehen?

Wie könnte man die Diskepanz bei der zu kleinen Kaution beheben?

vlg MC