Hallo Experten,
ich habe zu den ärztlichen Abschluss-/Befundberichten
folgende Fragen:
- Was stellt rechtlich eine (völlig) falsche Diagnose-
stellung mit nachfolgender Nicht-/Fehlbehandlung dar? - Was stellt rechtlich eine nicht diagnostizierte
Krankheit dar? Verändert sich daran etwas, wenn der
Arzt mehrfach auf diese fehlende Diagnose/Behandlung
hingewiesen wurde? - Was stellt im Befundbericht rechtlich eine falsche
Behauptung dar ?; z.Bsp. - „…xy nahm die verordnete Medizin nicht ein“
- „…xy lief nackt mit steifen Glied in der Hand
über den Stationsflur“.
Grüße aus Schleswig Thomas